mit all diesen Mängel (Ausstellungsfahrzeug, Haarrisse usw.).
Dumm nur, das dies nachweislich als "Ausstellungsfahrzeug" gekauft worden ist.
Damit dürfte es schon recht schwer werden, "kleinere Beanstandungen" überhaupt noch als Gewährleitungsfälle rechtfertigen zu können.
Und wie dort dann "Käufer-im-Testverhalten" mit dem Aufstelldach nicht ganz ohne Folgen umgegangen sein könnten, entzieht sich so ebenfalls dem direkten Einfluss des Händlers.Er hat das Fahrzeug doch "deshalb" (auch wenn das "deshalb" dort nicht dabei steht) mit Nachlass zum Listenpreis abgegeben.
Würde echt mal überlegen das Fahrzeug zurückzugeben
Vergisses.
Dafür, dass es ein Ausstellungsfahrzeug ist, hat "der Käufer" ja jetzt aus Händlersicht einen nachweislich sehr viel günstigeren Preis "herausschlagen" können.
teuflisch kleingedruckte Grüße