Luftfederung bei Fahrzeugen ohne ABS

  • Ich habe vor einiger Zeit eine Luftfederung von Lineppe bei meinem Duci 244 ohne ABS verbaut. Lt. Anleitung sollte dann, bei Fahrzeugen ohne ABS, die ALB (Automatische Lastabhängige Bremskraftregler) mit folgendem Wortlaut deaktiviert werden:


    "Durch den im folgenden beschriebenen Umbau wird der Automatische Lastabhängige Bremskraftregler auf einen von der Hinterachslast unabhängigen Umschaltdruck von 70 bar fest eingestellt. Damit ist die Bremsanlage unabhängig von der Einfederung der Hinterachse."


    FRAGE: Inwiefern wirkt sich eine deaktivierte ALB nun auf das Bremsverhalten der Hinterachse genau aus? Gibt es sicherheitsrelevante Bedenken? Ich werde auch an den Hersteller 'ne Mail schreiben, um eine Antwort auf diese Frage zu bekommen. In einem anderen Forum wurde ich auf die mögliche Gefahr einer Blockierung beim Bremsen aufmerksam gemacht. Ob diese Bedenken nun gerechtfertigt sind, oder nicht, würde mich schon brennend interessieren.

  • tja...


    manche Dinge sollte man lieber nicht selber machen, wenn man sich und andere dadurch in Gefahrb ringen kann...harte Worte, aber wer unwissend mit Bremsanlagen "spielt"...gefährdet sich und andere dadurch erheblich...


    was passiert also nun...


    Bei der ALB "misst" ein Gestänge den Beladungszustand eines Fahrzeuges und erkennt somit, mit welcher Bremskraft der Wagen gebremst werden kann. Eingeferdert mit hoher Last erreicht man dabei eine höhere Bremswirkung, ausgefedert dagegen eine niedrigere...Bei Deinem Wagen hast Du letzlich durch das Anheben des Hecks eine veränderte Fahrwerks/Bremsgeometrie erzeugt,welche zu einer schnelleren Blockierung der Hinterräder oder verminderten Bremswirkung führen kann...in einer Gefahrensituationen kann das FZ dadurch unberechenbar reagieren oder sich der Bremsweg verlängern.


    Das ALB soll gewährleisten, dass zu jedem Beladungszustand die max mögliche Bremswirkung eintreten kann...weiter unten im Thread nochmal etwas näher erläutert...

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

    Roland...der Kastenwagenflüsterer



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  • und jetzt?


    Hallo Roland, vielen Dank für die Erklärung! Soweit habe ich alles Verstanden. Bin aber nach wie vor der Meinung, alles 100% nach Anweisung des Herstellers durchgeführt zu haben.


    Der Hersteller sagt ja explizit, dass Fahrzeuge ohne ABS - MIT DIESER VERÄNDERUNG - ja die Luftfedern verbaut bekommen dürfen. Dies geht auch aus der ABE ganz klar hervor und der TÜV hat auch geprüft, ob die Sache mit der ALB gemacht wurde.


    Am ALB "herumgespielt" habe ich beileibe nicht! Bin genau nach Anleitung vorgegangen und habe 3x den Hersteller (Technik) diesbezüglich angerufen, bevor ich was verstellt habe. Davon abgesehen ist die Sache mit zwei Handgriffen wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt.


    Wenig hilfreich ist Deine Aussage für mich dann schon, dass Fahrzeuge mit ABS es da besser haben. Für mich stellt sich die Frage, ob ICH, nämlich ohne ABS, was zusätzlich tun kann/soll? Soll ich jetzt aus Deiner Antwort die grundsätzliche Fehlentscheidung bzgl. Luftfederung akzeptieren und diese wieder ausbauen?


    Langsam stellt sich mir die Frage, ob Fahrzeuge ohne ABS überhaupt eine Luftfederung verbaut bekommen dürfen oder nicht, obwohl die Hersteller (Goldschmitt / Lineppe) dies mit ABE/Gutachten usw. erlauben und verkaufen.

  • Hallo Edi...


    folgerder Hintergedanke ist dabei von Wichtigkeit...


    ein ABS ist in der Lage, eine blockierde Hinterachse über einen "Sensor" zu erkennen und regelt somit den Bremsdruck auf eine maximale Bremswirkung zurück, sodaß die Räder nicht mehr blockieren. Folglich könnte der Beladungszustand fast vernachlässigt werden, welchen das ALB regelt. ABS und ALB sind aber unterschiedliche Dinge...ABS verhindert eine Blockade der Räder, ALB sorgt für angepasste Bremswirkung in Abhängigkeit zum Beladungszustand.


    Ein weiterer Gesichtspunkt ist, dass eine zusätzliche Luftfederung diese lastabhängige Bremsregelung (ALB) verfäscht, da das Heck trotz starker Beladung nicht weiter einsinkt und somit dem Bremssystem eine geringe Ladung "vorgegaukelt" wird.


    Da das ALB aber im beladenen Zustand dafür sorgt, das der Hinterachse eine höhere Bremswirkung zukommt, würde das bedeuten, dass bei fehlender Anpassung der Bremsdruck gegenüber dem unbeladenen Zustand gleich bleibt...ergo, der Bremsweg wird länger bei beladenem Zustand.


    Wie sich das System nun im unbeladenen Zustand bei starker Bremswirkung verhält, ob bei übermäßig angehobenem Heck die Bremswirkung sogar verringert wird, kann ich nicht sagen. Da kenne ich die Abhängigkeiten des Systems und der Regelung nicht.


    Ein Tüvprüfer kann letzlich auch nur anhand der vorgelegten Einbaubeschreibung und Hinweise überprüfen, ob das System richtig verbaut wurde. Eine Garantie für den richtigen Einbau kann dieses aber nicht sein, in der Haftung dafür steht letzlich immer der Ausführende.


    Bsp: ob eine Schraube einer AHK mit dem richtigen Drehmoment montiert wurde wird nicht geprüft....es wird nur nachgesehen ob das richtige Bauteil am dazu passenen Fz richtig montiert wurde, der Unterboden an Pressflächen entfernt wurde...mehr nicht.


    Ein Anruf Deiner Seite wegen möglicher Veränderungen des ALB ist sicherlich der richtige Weg, und Dein Lieferant wird Dir dabei auch wie beschrieben mit Rat und eventuell Tat zur Seite stehen...in sofern denke ich kannst Du mit ruhigem Gewissen die Straße weiterhin unter die Räder nehmen...

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

    Roland...der Kastenwagenflüsterer



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