Hi,
genau, ich würde hier jetzt nicht sagen, das darf man. Denn die 0100 551 spricht von einem TN-s Netz und einbeziehen der vorhandenen Schutzmaßnahmen. Damit fallen die Spielzeugwechselrichter alle raus. Schutzisolierte auch. Schaut die PV-Anlage zu Hause an, der Wechselrichter kann das in der Regel, allerdings nur in Verbindung mit einem Typ "B" Fehlerstromschutzschalter.
Also fragt eueren Elektriker...., wenn Ihr denn einen habt, der die Anforderungen parat hat. Die Elektriker hier im Forum wissen das und hetzen manchmal etwas :s11. Die Norm ist nun mal für elektrotechnische Laien gemacht, bzw. zum Schutz dieser Spezies.
Gruß
Norbert