Leihfahrzeug bei Garantiefall?

  • Hallo Kastenwagengemeinde,


    folgender Fall hat sich bei mir zugetragen:
    Habe mein Neufahrzeug vom Händler im letzten Jahr übernommen...alles war soweit i.O.
    Bei einem Herstelleraufenthalt (Heinrich) aufgrund des Kühli-Wechsels (Kompressor-Kühli siehe Thread), hat ein versierter Mitarbeiter
    des Herstellers einen sagen wir mal zusätzlichen Aufkleber an den Seitenwänden bemerkt. Laut seiner Aussage kann dieser nur vom Händler
    angebracht worden sein. Ich war neugierig und habe ihn vor Ort entfernt und siehe da...ein langer Kratzer wurde damit karschiert!!!
    Habe alles schön fotografiert und den Mitarbeiter als Zeuge...dann mit dem Händler telefoniert...er meint er könne sich das nicht erklären, hat aber den Fehler erkannt. Ergo, jetzt muss die Seitenwand neu lackiert werden und wird wohl vom Händler übernommen. Insgesamt sehr ärgerlich, da hier wohl ein Fehler verdeckt werden sollte. Wer nun den Fehler fabriziert hat, ist nebensächlich, da der Händler die Verantwortung übernehmen muss.
    Für mich entsteht nun aber zum einen ein Fahrzeugausfall für mind. eine Woche und zum anderen fehlt mir ein fahrbarer Untersatz (Alltagsfahrzeug) von dem Zeitaufwand ganz zu schweigen (Selbständigkeit).
    Was steht mir hier nun rechtlich zu....Leihfahrzeug etc.?
    Wie seht ihr diesen Fall?
    VG

  • ... hast du keinen Rechtsschutz,....


    Stimmt. Eine Rechtsschutzversischerung könnte hilfreich sein, weil sie zB die Kosten für eine juristische Erstberatung übernimmt.


    Ich denke grundsätzlich dass es sich hier bei dieser Angelegenheit zwischen Käufer und Verkäufer nicht um einen Fall von Garantie, sondern um einen Fall von Gewährleistung handelt.


    Die Sache mit dem Ersatzwagen bzw dessen Kostenübernahme wird naturgemäß je nach Standpunkt (ob Kunde oder Händler) unterschiedlich gesehen. Ich bin kein Profi in Sachen Rechtsdingen und will deswegen nur mal einen Link nennen:


    http://www.wohnmobilrecht.de/
    Viele Fragen zu unseren Womo Problemen werden auf dieser Homepage erläutert.

  • ...ein langer Kratzer wurde damit karschiert...


    Für mich ist das weder eine Garantie noch eine Gewährleistungsfrage, sondern ganz klar arglistige Täuschung. Das geht auf dem Gerichtsweg bis hin zur Wandlung, d.h. als Händler würde ich hier peinlichst darauf achten, das der Kunde wieder zu Ruhe kommt, und wenn ich ihm dazu noch ein Leihwohnmobil auf meine Kosten stelle.


    Aus dem Gewährleistungsrecht hingegen steht dir kein Ersatzfahrzeug zu und Garantietechnisch wäre es auch nur eine freiwillige Leistung..

  • Ich sehe das auch als arglistige Täuschung, ohne die Du das Fahrzeug ja nicht als Erfüllung akzeptiert hättest. Der Händler muß Dir den Schaden ersetzen, wozu auch evtl Kosten für ein Ersatzfahrzeug abzüglich ersparten Eigenaufwands gehören. Sicher wird Dir der Händler auf Nachfrage ein Ersatzfahrzeug anbieten. Erstmal direkt klären versuchen, Anwalt etc verhärtet nur die Fronten.

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