Hallo,
Ich bin Fotograf und muss mir für meine Arbeit relativ regelmäßig Kräne & Hubarbeitsbühnen mieten. Nun habe ich mich entschieden eine selbst zukaufen, auf Renault Master L2H2 Basis und plane den Kasten rudimentär auszubauen. Die Hydraulikanlage braucht einigen platz, für mehr als Bett, Tisch und Schränke wird kein Platz bleiben... ich werde in den nächsten Tagen Fotos von der Ausgangssituation machen.
Meine Pläne: vorne um die Säule der Hubarbeitsbühne und die Hydraulikanlage möchte ich Schränke bauen, hinten links ein 2mx1.20m Klappbett und gegenüber einen Tisch. Eine Sitzgelegenheit wird ein Polster auf dem kasten der Hydraulikstütze sein, zum anderen das Bett als Sitzbank wenn herunter geklappt.
Als allerstes muss ich den Wagen aber in Deutschland zugelassen bekommen. Da kann es unter Umständen auf eine Einzelabnahme nach §21 beim TÜV rauslaufen
Wie ist das eigentlich mit dem Ausbau - muss der immer abgenommen werden? Oder, so die Ladebordwand erhalten bleibt und der Wagen als LKW zugelassen wird, zählt der Ausbau einfach als "Ladung" die natürlich gut gesichert sein muss aber nicht vom TÜV abgenommen werden muss?
ich freu mich auf das Projekt, so durchgeknallt es ist!
lieber Gruß,
Claudius