am Faschingsdienstag, auf der Fahrt in den Skiurlaub...
auf der A10 Richtung Villach holten die österreichischen Gendarmen an einem Parkplatz zwischen Kuchl und Golling alle Fahrzeuge über 2,8 to von der Autobahn zur Kontrolle. Dass LKW kontrolliert werden, kennt man ja, aber bereits ab 2,8 to?!
Da wir mit dem Pkw unterwegs waren, bekamen wir von der Kontrolle nichts mit. Wir fahren diese Strecke aber auch mit Wohnmobil öfters, und da würde es mich schon interessieren, was genau kontrolliert wird. Ladung, Papiere, Gewicht? Hat jemand solche Kontrollen schon mal erlebt?
Gruß,
Willy
Hallo
ich hab ja auch einen 3.5t HZGG (als PKW zugelassen) und für mich stellte sich die Frage, muss ich bei 2.8t auf die Ableitestation raus oder nicht.
Ich hab leider kein Foto von dieser Anzeigentafel gefunden, aber was ich so in Erinnerung habe gibts mindestens 3 Anzeigen.
> 7.5t
> 3.5t
> 2.8t
Hat jemand von euch das schon mal fotografiert, denn neben dem Gewicht ist ja ein Führerhaus abgebildet wie man es von den LKW Fahrverboten her kennt http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?stid=500872&angid=1 nur nicht eben der ganze LKW.
Hab beim ÖAMTC angerufen und gefragt raus oder nicht, die haben gemeint sicherheitshalber rausfahren um nachher Streitigkeiten oder Strafe zu vermeiden. :roll:
Na gut denk ich mir fragst mal bei der Polizei, Verkehrsabteilung, da haben wir ja für jedes Bundesland eine, also NÖ die größte zuerst:
Antwort: bei > 3.5t nein, bei > 2.8t ja, weil es geht ja ums Gewicht, mein Einwand halber LKW am Lichtzeichen, nein es geht um alle FZ
Na gut in Oberösterreich angerufen, wieder das selbe gefragt:
Nein muss ich nicht raus, denn es geht um LKW und da werden Ruhezeiten etc.. kontrolliert.
So einen Versuch noch in Tirol, dort ist ja viel Durchzugsverkehr und viele KOntrollen
"2.8t" Schild hat er noch nie gesehen der Polizist.
:shock: 4 Anrufe, 4 divergierende Aussagen
Na gut als gelernter Österreicher verstehe ich ja das Föderalismusprinzip :-). aber es muss ja eine Bundesbehörde geben, also Anruf im Innenministerium
"Leider nicht zuständig, denn diese Kontrollen sind von den Landesbehörden angeordnet (§94a STVO)" da war sie wieder meine Föderalismusbestätigung, "aber als oberste Behörde ist das Verkehrsministerium zuständig" meinte der sehr freundliche Mitarbeiter.
Sogar eine Nummer bekam ich, von der Abteilung ST.5 Verkehrsrecht.
Dort wieder angerufen, selbes Satzerl abgespult und schau schau:
"Das von Ihnen beschriebene Zeichen kenne ich nicht" meinte die sehr zuvorkommende Dame, nach längerem Gespräch meinte sie es könnte ein Lichzeichen sein der halbe LKW und nicht ein Verkehrszeichen, wie es im §38 der STVO angeführt sind.
Ich erzählte ihr, dass ich bei 3 Behörden und einem Auofahrerclub angerufen hätte, 4 unterschiedliche Aussagen bekommen habe, und auch im Prinzip jetzt bei ihr keine rechtssichere Auskunft bekomme, wie soll ich mich verhaltem
Sie versprach mir bei der ASFINAG anzurufen und sich über die Anzeigetafeln und die Beschaffenheit der Lichtsignale zu erkundigen, dann noch mit ihrem Abteilungsleiter zu sprechen und mich rückzurufen.
Na es bleibt spannend.....
Hier ein Bericht vom ÖAMTC http://www.oeamtc.at/?id=2500,1109428,,
am ersten Bild sieht man das Lichtsignal
Um diese Plätze geht es
http://www.asfinag.at/unterweg…t/verkehrskontrollplaetze