Österreichische Verkehrskontrollen bei Fahrzeugen >2,8to

  • am Faschingsdienstag, auf der Fahrt in den Skiurlaub...
    auf der A10 Richtung Villach holten die österreichischen Gendarmen an einem Parkplatz zwischen Kuchl und Golling alle Fahrzeuge über 2,8 to von der Autobahn zur Kontrolle. Dass LKW kontrolliert werden, kennt man ja, aber bereits ab 2,8 to?!
    Da wir mit dem Pkw unterwegs waren, bekamen wir von der Kontrolle nichts mit. Wir fahren diese Strecke aber auch mit Wohnmobil öfters, und da würde es mich schon interessieren, was genau kontrolliert wird. Ladung, Papiere, Gewicht? Hat jemand solche Kontrollen schon mal erlebt?
    Gruß,
    Willy


    Hallo
    ich hab ja auch einen 3.5t HZGG (als PKW zugelassen) und für mich stellte sich die Frage, muss ich bei 2.8t auf die Ableitestation raus oder nicht.
    Ich hab leider kein Foto von dieser Anzeigentafel gefunden, aber was ich so in Erinnerung habe gibts mindestens 3 Anzeigen.
    > 7.5t
    > 3.5t
    > 2.8t
    Hat jemand von euch das schon mal fotografiert, denn neben dem Gewicht ist ja ein Führerhaus abgebildet wie man es von den LKW Fahrverboten her kennt http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?stid=500872&angid=1 nur nicht eben der ganze LKW.


    Hab beim ÖAMTC angerufen und gefragt raus oder nicht, die haben gemeint sicherheitshalber rausfahren um nachher Streitigkeiten oder Strafe zu vermeiden. :roll:
    Na gut denk ich mir fragst mal bei der Polizei, Verkehrsabteilung, da haben wir ja für jedes Bundesland eine, also NÖ die größte zuerst:
    Antwort: bei > 3.5t nein, bei > 2.8t ja, weil es geht ja ums Gewicht, mein Einwand halber LKW am Lichtzeichen, nein es geht um alle FZ
    Na gut in Oberösterreich angerufen, wieder das selbe gefragt:
    Nein muss ich nicht raus, denn es geht um LKW und da werden Ruhezeiten etc.. kontrolliert.
    So einen Versuch noch in Tirol, dort ist ja viel Durchzugsverkehr und viele KOntrollen
    "2.8t" Schild hat er noch nie gesehen der Polizist.


    :shock: 4 Anrufe, 4 divergierende Aussagen
    Na gut als gelernter Österreicher verstehe ich ja das Föderalismusprinzip :-). aber es muss ja eine Bundesbehörde geben, also Anruf im Innenministerium
    "Leider nicht zuständig, denn diese Kontrollen sind von den Landesbehörden angeordnet (§94a STVO)" da war sie wieder meine Föderalismusbestätigung, "aber als oberste Behörde ist das Verkehrsministerium zuständig" meinte der sehr freundliche Mitarbeiter.
    Sogar eine Nummer bekam ich, von der Abteilung ST.5 Verkehrsrecht.
    Dort wieder angerufen, selbes Satzerl abgespult und schau schau:
    "Das von Ihnen beschriebene Zeichen kenne ich nicht" meinte die sehr zuvorkommende Dame, nach längerem Gespräch meinte sie es könnte ein Lichzeichen sein der halbe LKW und nicht ein Verkehrszeichen, wie es im §38 der STVO angeführt sind.
    Ich erzählte ihr, dass ich bei 3 Behörden und einem Auofahrerclub angerufen hätte, 4 unterschiedliche Aussagen bekommen habe, und auch im Prinzip jetzt bei ihr keine rechtssichere Auskunft bekomme, wie soll ich mich verhaltem
    Sie versprach mir bei der ASFINAG anzurufen und sich über die Anzeigetafeln und die Beschaffenheit der Lichtsignale zu erkundigen, dann noch mit ihrem Abteilungsleiter zu sprechen und mich rückzurufen.


    Na es bleibt spannend.....


    Hier ein Bericht vom ÖAMTC http://www.oeamtc.at/?id=2500,1109428,,
    am ersten Bild sieht man das Lichtsignal


    Um diese Plätze geht es
    http://www.asfinag.at/unterweg…t/verkehrskontrollplaetze

  • Komme soeben von einer Reise mit dem Womo zurück. 6 km nach der Grenze zu Slowenien , nach Spielfeld (Steiermark) oben beschriebene Anzeige (Fahrzeuge (LKW?) über 2,8t raus zur Kontrolle. Also raus. Den ersten Polizisten gefragt, ob ich auch von der Anzeige betroffen bin, meinte dieser "Ja, völlig korrekt, jedes Fahrzeug über 2,8t muß zur Kontrolle, egal ob PKW,LKW oder WOMO!".
    Da die Beamten (Landesbeamte des tech. Dienstes,Zoll, Asfinag und Polizei) aber mit mehreren großen LKWs beschäftigt waren wurde ich dann durchgewunken.
    Vor 2 Jahren wurde ich an einem So. Nachmittag (!) an der gleichen Stelle kontrolliert (inkl.Gewicht) - Schwerpunkt waren Kleintransporter und Womos ab 2,8t (auch VW Busse).
    Ein Bekannter ignorierte in OÖ mit seinem Ducato die Kontrollanzeige, worauf ihm die Funkstreife nachfuhr und am nächsten Parkplatz kontrollierte und er eine Anzeige über € 150 einheimste.
    Aus diesem Grunde wird mein Womo vor jeder großen Reise auf der Lagerhauswage gewogen, vollgepackt!

  • Anbei der Auszug aus einem STraferkenntnis, wobei es sich hier um einen 3500kg LKW handelt, also zurecht, aber die Begründung der BH SBG ist interessant


    § 38(10) StVO: Für die Fahrstreifensignalisierung sind Lichtzeichen mit roten gekreuzten Schrägbalken, grün nach unten zeigendem Pfeil und gelb blinkendern halb links oder halb rechts nach unten zeigendem Pfeil auf nicht leuchtendem Hintergrund zu verwend en. Solche Zeichen sind für jeden Fahrstreifen oberhalb des Fahrstreifens anzubringen. Bei Lichtzeichen dieser Art bedeuten rote gekreuzte Schrägbalken, dass der betreffende Fahrstreifen gesperrt ist, der grün nach unten zeigende Pfeil, dass der Verkehr auf dem betreffenden Fahrstreifen gestattet ist und der gelb blinkende halb links oder halb rechts nach unten zeigende Pfeil, dass Fahrzeuglenker den betreffenden Fahrstreifen ehestmögl ich in der angezeigten Richtung verlassen müssen.
    Im gegenständlichen Fall werden Fahrzeuglenker mit Fahrzeugen mit einem höchst zul ässigen Gesamtgewicht ab 2,8 t durch deutliche Zeichen zwecks Lenker- oder Fahrzeug- kontrolle, zwecks anderer, den Fahrzeuglenker oder eine beförderte Person betreffende Amtshandlung oder zwecks Durchführung von Verkehrserhebungen zum Anhalten aufg efordert. Die Zeichen werden mittels Uberkopfwegweiser und Fahrstreifensignalisier ung gemäß § 38(10) StVO gegeben. Bei dem Fahrzeugsymbol am Überkopfwegweiser handelt es sich um eine bildliche Darstellung von Fahrzeugen zum besseren Verständnis und um kein Verbotszeichen im Sinne von z.B. § 52 a Z. 7a StVO. Die Ausleitung gilt für alle Fahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht ab 2,8 t. Ihr LKW weist ein höchst zulässiges Gesamtgewicht von 3,500 kg auf.

  • Ach ja , wir wurden 2 mal schon in diesem Jahr mit der Anzeige 2,8 t rausgeholt. Jedesmal an einem Sonntag.
    Rauf auf die Waage, Zulassungschein bitte, strenge Blicke..........auf nachfrage wegen dem Gewicht , sie haben genau 3500kg.
    Man dann denkt die ganze Strecke nach, wie man noch Gewicht einsparen kann.
    Heim das Auto zerlegt und alles raus ,was nicht gebracht wird. Wobei das bei uns schwierig ist, da ich auch sehr viel Werkzeug dabei habe, was ich zu arbeiten benötige.


    3 Wochen später :
    Holen mit einem kleinen Hänger eine Vespa, und was sag ich ................sch..... wieder Kontrolle.
    Papiere kontrolliert und gewogen.
    Wir hatten wieder Glück, 3460 kg Bus ,460 kg der Hänger.
    Wir fahren ab und an mal wieder zur Kontrolle auf die Waage.
    Frischwasser wird keines mehr mitgenommen, lieber volltanken.

  • So, ich hab den Thread jetzt nur überflogen und ev. wurde ja schon einiges richtiggestellt.
    Mit einem als Wohnmobil oder PKW/Kombi typisierten Fahrzeug muss man nicht zur Waage. Die Ableitung zur Kontrollstelle gilt nur für als LKW zugelassene Fahrzeuge mit einem in der Anzeige angegebenen zulässigen höchsten Gesamtgewicht. Selbst Wohnmobile über 3,5t müssen nicht zur Kontrollstelle wenn das Fahrzeug M1/Wohnmobil zugelassen ist. Falls ein ausgebaut Kasten als LKW läuft ist den Anweisungen der Overheaddisplays allerdings folge zu leisten.
    Klar, wenn man aus Unwissenheit zur Kontrollstelle fährt wird vermutlich gewogen. Ist ja ein kostenloses Fressen für die Beamten.
    Der Hintergrund für die Kontrollen ab 2,8t dürfte wohl in der Kontrolle der hauptsächlich dem Ostblock zuzuordnenden KaWa-Flotten sein die hier schwer überladen das LKW-Wochenendfahrverbot, die Go-Box, den Fahrtenschreiber u.u.u. umgehen.
    Des weiteren wird an diesen Kontrollstellen auch nach Schmuggelgut und illegalen Einwanderern gesucht. Ganz so sinnlos sind die Dinger nicht.


    lg Ferdl

  • So, ich hab den Thread jetzt nur überflogen und ev. wurde ja schon einiges richtiggestellt.
    Mit einem als Wohnmobil oder PKW/Kombi typisierten Fahrzeug muss man nicht zur Waage. Die Ableitung zur Kontrollstelle gilt nur für als LKW zugelassene Fahrzeuge mit einem in der Anzeige angegebenen zulässigen höchsten Gesamtgewicht. Selbst Wohnmobile über 3,5t müssen nicht zur Kontrollstelle wenn das Fahrzeug M1/Wohnmobil zugelassen ist. Falls ein ausgebaut Kasten als LKW läuft ist den Anweisungen der Overheaddisplays allerdings folge zu leisten.
    Klar, wenn man aus Unwissenheit zur Kontrollstelle fährt wird vermutlich gewogen. Ist ja ein kostenloses Fressen für die Beamten.
    Der Hintergrund für die Kontrollen ab 2,8t dürfte wohl in der Kontrolle der hauptsächlich dem Ostblock zuzuordnenden KaWa-Flotten sein die hier schwer überladen das LKW-Wochenendfahrverbot, die Go-Box, den Fahrtenschreiber u.u.u. umgehen.
    Des weiteren wird an diesen Kontrollstellen auch nach Schmuggelgut und illegalen Einwanderern gesucht. Ganz so sinnlos sind die Dinger nicht.


    lg Ferdl


    Hallo Ferdinand
    überfliegen ist nicht gut
    wenn Du meinen vorigen Beitrag genau gelesen hättest wäre Dir aufgefallen, dass zuminest in SBG alle Fahrzeuge betroffen sind, so stehts in der Begründung des Straferkenntnisses.
    LG


    Gesendet von meinem Xoom mit Tapatalk 2

  • Wieso antwortete der von mir am letzten Montag auf der Kontrollstelle Spielfeld auf meine dezidierte Frage ob ich als Womo in Zukunft auch immer zur Kontrolle runter müsse, ja jeder ob PKW,LKW oder Womo über 2,8t muss runter zur Kontrolle!

  • Liebe Leute Ihr seid am mixen! Die Straferkenntnis wurde gegenüber dem Besitzer eines LKW mit 3,5t ausgesprochen. Demnach erst mal nicht zutreffend für Wohnmobile.
    Kleine Anmerkung am Rande! Wenn man ein selbstausgebauten Kasten fährt, der aus der Entfernung nicht unbedingt als Wohnmobil erkennbar ist, muss man sich nicht wundern wenn man in einer für LKW's gedachten Kontrolle rausgezogen wird. Das ist die Kehrseite der Unauffälligkeit die man sonst ja so gerne hat wenn man mal wieder wo steht wo man eigentlich nicht stehen soll.
    Ich bin noch nie rausgefahren und wurde auch nie deshalb später angehalten.

  • Auch in deinem Erkenntnis ist nur von LKW die Rede.
    Ausschlaggebend dürfte wohl die Kennzeichnug der Ausleitung sein. Wenn sich da ein Symbol LKW oder der Schriftzug LKW befindet sollte die Ableitung zur Kontrollstelle nur für LKW gültig sein. Sollte kein solches #Symbol oder Schriftzug dabei sein würde ich auch mit einem als PKW/Wohnmibil/Kombi/M1 zugelassenen Fahrzeug der Ableitung folge leisten. Ich habe zumindest in Kärnten noch keine Aufforderung (unabhängig von der angeführten Tannage) ohne diesem Zusatz (LKW) gesehen.


    lg Ferdl

  • ...die alltägliche Unterwürfigkeit der Menschen lassen ihnen keinen Spielraum zu. Sobald jemeand eine Hand, eine Kelle oder einen Schilderhinweis sieht, der oftmals nicht zu interpretieren ist, rutscht vielen das Herz in die Hose, weil viele einfach nur mit einem schlechten Gewissen herumfahren, was das Fahrzeug betrifft. Ich persönlich verhalte mich mit dem Kasten wie ein PKW Fahrer, dass hat mir noch nie Probleme beschert. Entspannt bleiben...

    ...viele Grüsse Emanuel ;)


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    ( 0 \_|_/ 0 )


    ...manche Antworten sind zwar nicht nützlich, aber dafür auch weniger schädlich, als manche nützlichen…

  • Vom Verkehrszeichen und der Rechtslage her isses eindeutig! Mehr als 2,8t rechts raus. Was bleibt ist ob man auch tatsächlich die Zielgruppe der Kontrolle war oder ist.
    Die Össies machen sich halt einfach und winken per Verkehrsschild über 2,8t halt alles raus und selektieren dann erst.
    Das Wohnmobile eigentlich nicht gewollt zur Zielgruppe gehören dafür spricht noch die Tatsache das Wohnwagengespanne nicht betroffen sind.
    Durch die Vignette und GoBox Geschichte wird natürlich gerade im Transitverkehr viel getrickst. Und ab 2,8t geht es da halt bei den Transportern/LKW los. Ich denke das das auch die eigentliche Zielgruppe ist und der WoMo Kunde nur Beiwerk darstellt.
    Muss jeder für sich selbst entscheiden was er macht oder nicht macht.

  • Also ich fasse nocheinmal zusammen, was es zu klären gilt, wo ich gerade dran bin


    Grundsätzlich leben wir Ösis, sowie unsere geschätzten nordwestlichen Nachbarn auch in einem Rechtstaat und nicht in einer Bananenrepublik, daher kann der Bürger auch Rechtssicherheit verlangen.


    1.) Was bedeuten die Piktogramme bei Ableitungsstationen, LKW oder alle Fahrzeuge, gemäß Zulassung.
    2.) Daraus abgeleitet ist ein als PKW zugelassenes Wohnmobil davon betroffen, insbesondere nach der Begründung der BH Salzburg
    Im gegenständlichen Fall werden Fahrzeuglenker[COLOR="#FF0000"] mit Fahrzeugen mit einem höchst zul ässigen Gesamtgewicht ab 2,8 t[/COLOR] durch deutliche Zeichen zwecks Lenker- oder Fahrzeug- kontrolle, zwecks anderer, den Fahrzeuglenker oder eine beförderte Person betreffende Amtshandlung oder zwecks Durchführung von Verkehrserhebungen zum Anhalten aufg efordert.
    3.) Gilt, wie leider bei Verkehrstrafen, Landesrecht oder Bundesrecht, das lasse ich im BMVIT gerade klären
    4.) Welche Piktogramme sind bei den Überkopfwegweisern einstellbar, insbesondere die Symbolhafte Darstellung des LKW (einmal sieht er aus wie ein Kastenwagen, einmal nur das Führerhaus sichtbar, etc..), das lasse ich gerade bei der ASFINAG klären


    Es ist kein Ermessen = Willkür möglich, was allerdings derzeit der Fall zu sein scheint.


    Ich hoffe jetzt hats jeder verstanden....

  • 8ung
    Wir sollten mal was auf einfache Art klar stellen!


    Nur die Zahl 2,8t rechts raus und es müssen alle Fahrzeuge die mehr als 2,8t haben rechts raus!


    Eine Zahl 2,8t mit Sonderzeichen LKW und nur LKW's mit mehr als 2,8t sind gemeint. In diesem Fall können sie mich mit einem 3,5t Wohnmobil in Deutschland wie in Resteuropa inclusive Österreich herzlich gern haben.


    Diskutiert wir aber über Fall eins!


  • Bin schon schon neugierig welche Antworten du erhältst. Meine Information von einem Juristen des Innenministerium ist jene das bei einem Zusatzsymbol LKW oder Schriftzug LKW alle als LKW zugelassenen Fahrzeuge mit höherem als angezeiten Gesamtgewicht zum Komtrollplatz abfahren müssen. Alle anderen nicht.


    Hier eine solche Kontrolle höhe Völkermarkt in Kärnten. Hab ein Foto gemacht da 2,5t selbst für mich neu waren... :-O


    [attach]31796.vB[/ATTACH]


    Es würde ja auch keiner dieses LKW-Fahrverbot mit einem als Womo typisierten Fahrzeug beachten..


    [attach]31797.vB[/ATTACH]


    Am Mittwoch am Kontrollplatz bei Feistritz/Drau waren 2,8t mit LKW Piktogramm und Zusatztafel LKW vorhanden. Hab davon leider kein Bild gemacht. (Zu viel Verkehr). Es ist auch keines der Wohnmobile abgefahren.


    Mal sehen was rauskommt.....


    lg Ferdl


  • Hier hat die Behörde zu dem von mir zitierten STraferkenntnis das Bild von der Kontrolle in der Begründung des Strafbescheides mitgesandt
    [attach]31798.vB[/ATTACH]
    Laut der Begründung der BH Salzburg würdest Du mit Deiner Einschätzung falsch liegen, kostet in SBG eh nur 150 Euro :)
    Hier die Begründung der BH zum besseren Verständnis
    Bei dem Fahrzeugsymbol am Überkopfwegweiser
    handelt es sich um eine bildliche Darstellung von Fahrzeugen zum besseren Verständnis
    und um kein Verbotszeichen im Sinne von z.B. § 52 a Z. 7a StVO. Die Ausleitung gilt für
    alle Fahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht ab 2,8 t.


    Wie ist das bei euch in Deustchland, gibts da auch so Verkehrsableitsysteme, wo überKopfPiktogramme die Fahrzeuge in die Kontrollbuchten ableiten?

  • Bin schon schon neugierig welche Antworten du erhältst. Meine Information von einem Juristen des Innenministerium ist jene das bei einem Zusatzsymbol LKW oder Schriftzug LKW alle als LKW zugelassenen Fahrzeuge mit höherem als angezeiten Gesamtgewicht zum Komtrollplatz abfahren müssen. Alle anderen nicht.




    lg Ferdl


    Ja leider ist das Innenministerium nicht die zuständige legislative Behörde, sondern nur die exekutive, das kannst Du in der STVO Abschnitt XII nachlesen.
    Die zuständige Behörde ist laut
    § 94. Behörde im Sinne dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
    und dort habe ich richtigerweise angefragt...


    Und diese Überkopflichtzzeichen fallen nicht in den Abschnitt D der STVO, sondern laut Ansicht der BH SBG in den §38(10) Lichtzeichen, und das ist genau der Punkt wo ich angesetzt habe...


    http://www.ris.bka.gv.at/Gelte…336&FassungVom=2013-06-29

  • Ich würde mich als Wohnmobilfahrer bis 3,5t weder durch das Kuchler noch das von Feistritz/Drau gezeigte Bild/Piktogramm angesprochen fühlen. Die Feistritz/Drau Kontrollstelle war übrigens die letzte besetzte Kontrollstelle an der ich vorbei gefahren bin. Gerade mal 4Wochen her!
    Hätte ich ein Wohnmobil über 3,5t würde ich rausfahren denn dann gelten LKW Symbole auch für WoMo Besitzer.


    z.B. LKW Überholverbot

  • Bei einem Strafbescheid wäre durch einen findigen Rechtsanwalt zu prüfen, ob die in den Schilderbrücken / Verkehrsbeeinflussungsanlagen dargestellten Lichtzeichen überhaupt als offizielle Verkehrszeichen gelten (Größe, Farbgebung, Aufstellvorschrift, Abstand von der Fahrbahn) und auch so in der Verwaltungsvorschrift hinterlegt sind.
    Ich konnte nämlich so ein Verkehrsschild in den offiziellen österreichischen Vorschriften nicht entdecken

  • Ich bin bisher immer schick an den Stellen vorbeigefahren, da explizit "LKW" angeschlagen war. Beim nächsten mal werd ich wohl rausfahren und horchen was die wollen. Da ich weder Überladung noch sonstige Verfehlungen fürchte, mach ich mir da kein Kopf.
    Aber so ganz unabhängig davon sollte die Grundsatzfrage schon geklärt sein :)
    Wenn man sich die Strafen bei diesen so genannten Mautvergehen so ansieht, dann könnte man schon fast meinen man ist ein Schwerverbrecher - und das ist das eigentliche was mich stört - das die Verhältnismäßigkeit einfach generell über den Haufen geschmissen wird.

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