moin, moin
ich möchte als privater deutscher Womo-Besitzer ggf dieses an einen Privatmann in Belgien verkaufen.
Hat jemand Erfahrung, was da zu beachten ist??
Grüße von
joko
moin, moin
ich möchte als privater deutscher Womo-Besitzer ggf dieses an einen Privatmann in Belgien verkaufen.
Hat jemand Erfahrung, was da zu beachten ist??
Grüße von
joko
Eigentlich nicht viel. Ich habe meinen 2Win nach Holland verkauft. Das einzigste was sehr wichtig ist, das du ihn selber abmeldest und dem Straßenverkehrsamt mitteilst das das Fahrzeug nach Belgien verkauft ist. Die machen dann eine Notiz die dann im Kraftfahrtbundesamt bei deinem Fahrzeug hinterlegt wird. Wenn der neue Halter das Fahrzeug dann in Belgien zulässt wird es in Deutschland aus der Kartei gelöscht.
Hallo Jürgen
weißt Du auch, was der Käufer in Belgien tun muß, um das Womo dort anmelden zu können (Betriebserlaubnis, TÜV...)?
Grüße von
joko
Nee da muss der gute sich schon selber drum kümmern. In Holland war das ganze wohl ziemlich aufwändig mit Wertschätzen für die Steuer und Abnahme beim Holländischen Tüv.
Ob das in Belgien aber genau so ist keine Ahnung :s11
Zitat
Das einzigste was sehr wichtig ist, das du ihn selber abmeldest und dem Straßenverkehrsamt mitteilst das das Fahrzeug nach Belgien verkauft ist.
Stimmt. Nicht erst abmelden wenn er schon in Belgien ist,
eventuell um die Überführung zu erleichtern.
Das Fahrzeug ohne Kennzeichen bzw. abgemeldet übergeben.
Ich hatte mir seinerzeit ein Womo in Deutschland gekauft und nach Luxemburg exportiert. Vom Verkäufer brauchte ich nen Kaufvertrag (Mustervertrag von mobile.de), ne Kopie vom Personalausweis und die KFZ-Papiere, aus denen auch hervorging, dass das Wohnmobil in Deutschland abgemeldet war.
Ohne Kopie vom Personalausweis des Verkäufers und mit Rechnung statt Kaufvertrag konnte ich es hier nicht anmelden, weil der VK nicht als Händler in Luxemburg registriert war.
Was ich dann in Lux. tun musste, war:
Kennzeichen besorgen. Wichtig: die Kennzeichen-Halterungen mussten auch ausgewechselt werden, weil die in Deutschland einen weißen, in Luxemburg aber einen gelben Streifen haben (gelbe Nummernschilder).
zum Zoll gehen
zur technischen Kontrolle (TÜV) fahren, wo das FZG auch neu ausgemessen und gewogen wurde (das eingetragene Leergewicht in den Papieren entspricht hier dem tatsächlichen LEERgewicht, also ohne Gas, Wasser, Diesel und Fahrer)
zum Steueramt gehen
überall anmelden (Versicherung etc)
Ich weiß nicht mehr genau, ob die Reihenfolge so stimmt, aber so mehr oder minder war die Vorgehensweise.
Neuer TÜV und ASU nützt dem Käufer im Ausland nichts, das kann man sich als Verkäufer in Deutschland sparen.
War ein ziemlicher Akt.
Ich nehme an, das Procedere für Belgien wird ähnlich sein. Der Käufer muss sich erkundigen, ansonsten hat man viel Rennerei im Nachhinein.
danke an alle
da der Interessent abgesprungen ist, hat sich das Thema vorläufig erledigt.
Grüße von
Christoph
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