Fazit: Das im System (Dialog, ECM usw.) hinterlegte Datum ist maßgeblich für den Garantiebeginn des Basisfahrzeuges in diesem Fall.
sorry, aber dieses pauschale Fazit ist leider falsch, denn das im System hinterlegte Datum kann, wie hier schon mehrfach geschrieben, durchaus falsch hinterlegt sein ("Erstauslieferung" vom Händler/Importeur an den Ausbauer), wird dann aber entsprechend korrigiert (sollte zumindest in der Regel) - wenn diese Korrektur vergessen wird (hatte ich genauso, da waren allerdings schon wenige Wochen nach Auslieferung des Fahrzeuges an den Endkunden die zwei Jahre abgelaufen :(), dann muss dort händisch eingegriffen werden, und das kann/will offensichtlich nicht jeder, auch bei PSA nicht...
Letzten Endes hat es dann aber dennoch funktioniert.