Anfänger (Rechts-)fragen: Parken, Übernachten

  • Hallo Miteinander!


    wer kann mir sagen, wie es rechtlich aussieht bei uns mit Womo parken.
    Darf ich mit meinem Womo (6m) überall stehen, wo auch PKW stehen dürfen (natürlich, falls nicht direkt durch Schilder verboten) ? z.B. Straßenrand im Wohnviertel;
    Wie lange darf ich dort stehen? (ggf auch mehrere Wochen?)


    Heißt "Campingverbot" auch Verbot, eine Nacht dort zu stehen?


    Gibt es grundsätzlich einen rechtlichen Unterschied zwischen Parken und Übernachten (z.B. auf Wanderparkplatz) ?


    Wahrscheinlich habt Ihr das schon hundertmal beantwortet, dann habe ich die falschen Stichworte in der Suchfunktion eingegeben - sorry


    Grüße
    Christoph

  • Hallo Christoph,


    ich habe da etwas gefunden wo es eigentlich nicht hingehört !!


    Gehe mal unter Technik & Zubehör, dann unter Heizung, Technik und Gas dort findest du unter der Überschrift:
    Lehrgeld für einen Laternen- und Unterbäumenparker
    etwas in der Richtung !!


    Gruß Waiko
    -----------------

  • a.) zur Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit darf man im öffentlichen Verkehrsraum (kein Privatgelände)und dort wo Hinweisschilder dieses nicht verbieten eine Nacht stehenbleiben. Auch wenn die "Rennleitung" mal höflich nachfragt... :lol:


    b.) Übernachten bedeutet, Du machst den Vorhang auf und fragst was deren Begehr ist..:Parken bedeutet, Du schläfst einfach weiter.


    c.) Wohnmobile sind keine PKW´s, siehe Parkplatzgebühr Messegelände DüDo-Caravanmesse.


    d.) Im Verkehrsraum ist campingähnliches Verhalten gründsätzlich verboten, dazu gehören z.T. auch Stellplätze! Dort wird es aber meist geduldet oder durch Hinweise erlaubt.

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

    Roland...der Kastenwagenflüsterer



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