Abdeckung Gaskochfeld erforderlich für Gasprüfung ?

  • Hallo,


    musste für meinen frisch erworbenen Pössl Duett L noch die Gasprüfung durchführen lassen. Der Prüfer bestand darauf, dass das Kochfeld eine nicht brennbare Abdeckung haben muss. Hab dafür dann eine nicht schöne aber dem Zweck genügende Aluplatte angebracht.


    Im Prinzip leuchtet mir das auch ein, das so etwas Sinn macht und bei den neueren Kochfeldern sind ja auch meist Glasabdeckungen vorhanden. Mich würde aber interessieren, ob die Bestimmungen sich dazu tatsächlich geändert haben, denn ab Werk hat es bei diesem Fahrzeug keine Abdeckung gegeben, zumindest hab ich auf allen Abbildungen, die ich finden konnte, nichts gesehen.


    Falls jemand da was schönes nachgerüstet hat, würde ich mich über ein Foto als Anregung freuen.
    Ich füge mal ein Foto ein, damit ihr seht was ich meine.


    VG Volker


  • Würde sagen, da hat sich jemand mit Halbwissen wichtig gemacht.
    Diese Abdeckungen erhöhen nur die Gefahr, die von der Kochstelle ausgeht.
    Wenn man sie bei laufendem Brenner schliest steigt die Verbrennungsgefahr enorm an. Und auch Brandgefahr, falls was brennbares draufliegt.


    Fred

  • Moin!


    Mit welcher Vorschrift für Gaseinbauten hat er das denn begründet?


    Ich kann mir das nicht vorstellen, da einerseits - falls es werksseitig so ausgestattet war - hier sowas wie "Bestandsschutz" gelten sollte und andererseits, weil man von diversen Herstellern Kochfelder auch ohne Abdeckung erhalten kann OHNE das die einen Sicherheitshinweis abgeben. Das muss natürlich jetzt nichts heißen, ist aber ein Indiz.


    Na ja, mich würde wirklich mal interessieren, ob es dazu eine Vorschrift im §-Dschungel gibt.


    Beste Grüße
    Marc

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