Ganzjahresreifen (M&S)-Verbot für Italien vom 15.05. - 14.10.

  • Das mit dem "M + S" is schon net unrichtig....
    die SCHNEEFLOCKE macht den Winterreifen ...



    M&S is nicht geschützt und könnt auch "MATT & SCHWARZ" heissen ...


    Das glaub ich nicht, außer Du meinst, wenn der Reifen auf der Schneeflocke fährt, wird er zum Winterreifen :)


    Die Fakten:.
    In der ECE Regelung Nummer 54 Punkt 3.1.5 ist die Kennzeichnung eindeutig definiert,
    http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/static/ECE/r-54-luftreifen-fuer-nutzfahrzeuge-und-anhaenger-pdf.pdf?__blob=publicationFile
    Deutschland und Österreich sind Teilnehmer dieser Regelungen
    http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Regelungen
    Des weiteren die EU Verordnung 661/2009
    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:200:0001:0024:DE:PDF
    Artikel 3 Begriffsbestimmungen Punkt 11


    Aber für gegenteilige Meinungen bin ich offen


    LG Alex

  • Und wenn Du auf die Internetseite von Michelin schaust, stellst Du fest, dass Michelin den Reifen als Sommerreifen deklariert, trotz M+S Zeichen. So eindeutig ist die Sache m.E. nicht. Außerdem erfüllen Fahrzeug und Reifen nach meinem Wissen die österreichischen Bestimmungen, sind die italienischen Vertragsbestandteil??? Kein Hersteller wird sein Fahrzeug ausliefern, dass die Vorschriften aller Länder erfüllt werden.



    Viele Grüße aus München
    Thomas
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  • Hallo Thomas
    ja das war schon mal Thema #12 hier, ich kann es nur nicht glauben, daß es keine dem Gesetz nach , Winterreifen sind, siehe #162 und ich darf ja damit im Winter fahren bei Winterreifenpflicht, deswegen morgen mein Anruf in Karlsruhe


    Und wenn der unwahrscheinliche Fall eintreten sollte, daß es wirklich Sommerreifen sind, dann ists noch besser für mich, weil dann wurden die Reifen falsch geliefert, entsprechen nicht den COC Papieren.
    Aber das werde ich klären.


    Das andere ist eher ein Thema der Definition
    Wohnmobile sind ja eher für den Urlaub und die Freizeit gedacht, mit wechselnden Standorten.
    Wenn ich also ein solches Fahrzeug erwerbe, möchte ich schon als Käufer davon ausgehen können, daß ich zumindest das benachbarte Ausland ohne größeren Aufwand besuchen kann.
    Knaus hat sich ja in dem Schreiben jetzt offiziell geäußert und gemeint, die Thematik ist ihnen ja schon länger bekannt, warum also wird dann das Fahrzeug so geliefert, dier erste Aussage war, weil ich Traktion plus mitbestellt habe.
    Und es ist in unserem Land eher unüblich, bei in den Sommermonaten ausgelieferten Fahrzeugen nur Winterreifen montiert zu bekommen.
    Und nachdem ich keine Aufschrift gemäß Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 § 4 (4e) vorfinden konnte,
    Wenn die Geschwindigkeit, die mit den Vorheriges Reifen nicht überschritten werden darf, geringer ist als die Bauartgeschwindigkeit des Fahrzeuges, muß im Bereich des Lenkerplatzes die höchste Geschwindigkeit, die mit dem Fahrzeug wegen der Beschaffenheit der Reifen nicht überschritten werden darf, vom Lenkerplatz aus vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar und unverwischbar angeschrieben sein.
    Das war nicht der Fall, Mangel, Täuschung etc.....
    Und es gibt sicher noch einige Argumente, die auch "medial" wirksam sind...



    LG Alex

  • Hallo Alex


    Ich kann Deinen Unmut ja verstehen, aber ich würde nicht die rechtliche Konfrontation suchen. Ich würde versuchen über den TÜV (gibt es sowas bei Euch auch?) die Papiere zu ändern. Die Reifen sind sicher die Wohnmobile eine gute Wahl und es gibt sie leider nur in der Q Version.



    Viele Grüße aus München
    Thomas
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  • So Michelin hat geantwortet

    Sehr geehrter Herr xxxx,

    wir bearbeiten Ihre Anfrage unter dem Zeichen xxx.


    Hinsichtlich Ihrer Anfrage zum Einsatz von Winter- und Ganzjahresreifen (M+S-Reifen) in Italien ergibt sich folgende Situation:



    Mit dem neuesten Dekret können Winter- und Ganzjahresreifen (M+S-Reifen) entsprechend der



    RICHTLINIE 92/23/EWG DES RATES vom 31. März 1992




    auch weiterhin in Italien eingesetzt werden, selbst dann, wenn deren Geschwindigkeits-Index die maximale Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs nicht abdeckt. Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass:



    I. sie ausschließlich in der nunmehr neu festgelegten Winterperiode (jetzt vom 15.10. bis 15.05.) zum Einsatz kommen (bisher vom 15.11. bis 15.04): damit wurde die ursprüngliche festgelegte Winterperiode in Italien um insgesamt 2 Monate verlängert.



    II. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit durch einen Aufkleber im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist, womit die dem Geschwindigkeits-Index der M+S-Reifen entsprechende Geschwindigkeit nicht überschritten werden darf.




    Außerhalb der oben (ab 2014) festgelegten Winterperiode müssen hingegen die mit dem Fahrzeug verbauten Reifen (d.h. Winterreifen, Ganzjahresreifen sowie Sommerreifen) einen Geschwindigkeits-Index aufweisen, der zumindest mit der maximalen Geschwindigkeit (inkl. Toleranzen) des Fahrzeugs übereinstimmt.


    Wir stehen Ihnen zur Beantwortung Ihrer Frage gerne zur Verfügung.



    Mit freundlichen Grüßen / Best regards / Sincères salutations




    i.A. xxxx



    Michelin Service-Center

    Deutschland/Österreich/Schweiz

    Service Produkttechnik PKW



    Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA



    Das schaut zur Hälfte gut aus, würde bedeuten, daß wenn ich 140 kmh Höchstgeschwindigkeit eingetragen habe, mit den Q Reifen fahren dürfte, wie vom Carabinieri das 109S im Zulassungsschein bewertet wird, sieht man dann nur vor Ort.
    Weiters sagte mir das Michelin Männlein, in Deutschland ist es recht einfach die Q Reifen eingetragen zu bekommen, hier in OE warte ich noch auf einen Rückruf Landesprüfanstalt, die kennen das Thema mit Otalien gar nicht, allerdings verstehen sie mein Anliegen und nehmen sich dessen an.
    Wenn es auch bei uns so einfach ist, dann werde ich das machen lassen.
    Auch das wird morgen ein Thema bei der Rechtsabteilung sein


    LG Alex


    Update Die Landesprüfanstalt hat gemeint, es sei kein Problem die Reifen eintragen zu lassen, wenn ich die Freigabe des KFZ Herstellers, also Knaus bekomme, das habe ich denen mal vorgeschlagen. Mal sehen...

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