Reifen - Lastindex

  • Hallo Andreas,


    in meinem Rechenbeispiel habe ich aus gutem Grund den Lastträger für das Mopped weggelassen, um die Sache nicht gleich zu kompliziert zu machen!
    Die gesamte Nutzlast bringt man auch nur punktgenau hinter die Hinterachse in den Überhang, wenn man seine Goldbarren spazieren fährt. In der Praxis kommt eher die gleichmäßig verteilte Ladung zum Zuge, aber damit lässt sich der notwendige Lastindex schlecht erklären.


    Noch eine Bemerkung: Der TÜV ist keine staatliche Einrichtung. Er nimmt keine hoheitlichen Aufgaben war und beschäftigt daher auch keine Beamten.


    Herzliche Grüße aus Eckernförde von hoppetuz :s11

    Herzliche Grüße aus Schleswig von hoppetuz


    Globecar Fortscout, Ford 2,2 l - Probleme sollte man lösen anstatt sie zu suchen! ;)

  • Fredl
    Also das Papierchen ist schonmal kein Erlass sondern lediglich eine Tüv interne Informationsschrift ohne Außenwirkung auf die Du dich als Strassenverkehrteilnehmer (Endkunde in einer Polizeikontrolle) berufen kannst.
    Der Tüvprüfer kann auf der Basis dieses Papieres Deine Achslasten und den Lastindex herabsetzen aber ohne entsprechendes Gutachten wird er das, wie ja schon angekündigt, auch nicht machen.


    Ich hab auch heute mal meine uniformierten Kollegen gefragt. Das Papier wird Dir bei einer Kontrolle nicht weiter helfen.


    LG Andreas

  • Andreas. Was anderes habe ich auch nicht gesagt.


    Und für den Fall, dass die uniformierten Kollegen DIE VON MIR ZITIERTE VERORDNUNG, also ein Gesetz, nicht kennen, wäre ein Nachschulung angesagt (O-Ton TÜV Prüfer)

  • Fredl
    Das Papier ist auch keine Verordnung und auch kein Gesetz!


    Selbst wenn! Du kannst bei einer Kontrolle keinerlei amtlich anerkannte Nachweise erbringen wie hoch Deine tatsächlichen Achslasten sind und welcher Lastindex dann daraus resultiert. Also im günstigsten Fall gibt es eine Mängelkarte mit Vorführung.


    LG Andreas

  • Natürlich nicht, sondern eine interne Verfahrensanweisung, die auf eine Verordnung Bezug nimmt:


    Erlass des BMVBW vom 9.11.2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen" auf Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG


    Kleine Nachbemerkung: Im Schein stehen die Achslasten und das zul. Gesamtgewicht, Lastindex auf dem Reifen.


    Eine Regelungslücke ist somit nicht vorhanden.


    :tonne:

    Als Gott Bayern erschuf, wollte er angeben 8)


    Adria Twin 640 SGX, ORC Aktiv Fahrwerk

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  • Fredl
    Und wie ist die tatsächliche Lastverteilung des maximalen GG's auf die Vorder und Hinterachse bei einem ausgebautem 35H Kasten (VA 2100kg HA 2400kg GG 3500kg Eintrag ab Werk)
    Machen wir halbe halbe VA HA von 3500kg und nehmen den entsprechenden Lastindex oder machen wir 2000 vorne und 1500 hinten oder wie auch immer.


    Du mußt mir nicht glauben denn das klärt sich wenn Du angehalten wirst von selber! Ist nicht mein Ticket/Konto!


    LG Andreas

  • Ich bin ja konservativ und habe mich immer bei allen Autos an den höchsten LI gehalten und bin damit immer gut gefahren und auch bei Kontrollen auf der sicheren Seite. Wenn ihr das anders wasserdicht geregelt bekommt, ist das ja in Ordnung. Für mich ist es ein wunderbares Fahrgefühl mit einem tech. Viertonner 3,5 t spazieren zu fahren, mit satten Reserven - auch vom LI der Reifen her :s11. Die Härte macht mir nichts mehr, seit ich Vollluftfeder habe

  • Andreas:


    Das ist dann der Fall eines abgelasteten 3,5 Tonners mit den eingetragenen Achslasten einer (technisch) zulässigen Gesamtmasse von 4,5 Tonnen. Nach Tabelle ist dann mindestens ein Index von 115 zu fahren.


    Hier hat der Aufbauhersteller wohl keine Veranlassung gesehen, die Achslasten der 4,5 to LKW Chassis gemäss der tatsächlichen Verwendung als 3,5 to WoMo herabzusetzen.


    Lässt man die Achsen gem. der tatsächlichen Verwendung beim TÜV ablasten, können niedrigere Load - Indexes gefahren werden.


    Die neuen Fahrzeugscheine unterscheiden zwischen "zulässiger maximaler Achslast" und "technisch zulässiger maximaler Achslast".


    Bei meinem Maxi - Fahrwerk sind in beiden Rubriken vom Aufbauhersteller (Adria) vorne 1750 und hinten 1900 Kilo, also 3650 Kilo insgesamt eingetragen. Der Reifeneintrag mit einem LI von 118(!), also 1320 Kilo Traglast pro Reifen, wurde einfach von Fiat übernommen.


    Sagt mir einer einen Grund, warum ich bei einer technisch zulässigen Gesamtmasse von 3,65 to Reifen fahren soll, mit denen man einen 5 - Tonner bestücken kann ...


    Ich fahre daher einen XL (verstärkt) All Terrain Reifen (Paris - Dakar - Sieger) mit LI 108 (1000 Kilo), da ich auf keiner Achse 2000 Kilo überschreite.


    Dies hat der zitierte Erlass von 2004(!), den gibt´s also schon ein paar Donnerstage, geregelt.

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    Einmal editiert, zuletzt von fredl089 ()

  • Fredl
    Jetzt bleibt mir nix mehr anderes übrig als die Augen zu verdrehen! Wenn Du die entsprechenden niederigen Achslasten passend zum niedriegen Lastindex schon eingetragen hast, dann kann Dir ja nix passieren. Ich hab z.B. wie auch die anderen 3,5t GG bei 2100kg VA und 2400kg HA eingetragen und da kanst Du nicht einfach einen niedrigeren Lastindex drauf schrauben.


    Hättest Du ja mal ruhig früher schreiben können mit Deinen Einträgen VA 1750 und HA 1900!


    Aber mal unter uns als ehemaliger 3l Fiedlerbühnenbesitzer!
    Mit den Einträgen kommst Du mit Möff hinten drauf eh nicht parat!


    LG Andreas

  • Lieber Andreas ;)



    Fredl
    Jetzt bleibt mir nix mehr anderes übrig als die Augen zu verdrehen!
    Hättest Du ja mal ruhig früher schreiben können mit Deinen Einträgen VA 1750 und HA 1900!


    Z.B. im ersten Post dieses Themas ... :idea:


    Aber mal unter uns als ehemaliger 3l Fiedlerbühnenbesitzer!
    Mit den Einträgen kommst Du mit Möff hinten drauf eh nicht parat!


    Es kommt, wie so oft im Leben, darauf an!


    Nämlich darauf, was man drauf packt.


    Mit einer Harley Roadking, 380 Kilo, wirds tatsächlich eng :s7


    Gruss vom Fredl, und jetzt isses gut :friends:

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