Reifen - Lastindex

  • Die ADAC - Reifeninfo >>, wie auch andere diesbezügliche Seiten lassen sich über den erforderlichen Lastindex der Reifen folgendermassen aus:


    "Lastinedex" . Der Lastindex des montierten Reifens darf größer sein als die entsprechende Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Beispiel: Fz.-Schein 165/65 R 13 76 T, Reifenaufschrift: 165/65 R 13 77 T.


    Also schliesst man daraus, und das ist auch der Tenor aller bisher, aus verschiedenen Foren in Erfahrung gebrachter Aussagen, dass ein niedrigerer Lastindex nicht zulässig ist.


    Jedoch ist folgende "Neuerung seit Ende 2004" * vermerkt:


    In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren vorgeschriebenen Lastindizes der Reifen deutlich über der Hälfte der maximalen Achslast (z.B. zwei Reifen mit einer Tragfähigkeit von jeweils 615 kg tragen eine Achse, die maximal mit 1080 kg belastet werden darf.) Seit Ende 2004 ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Load-Index als vorgeschrieben zu verwenden. Die Mindestanforderung an die Reifen bezüglich des Load-Index ergibt sich somit bei Einzelradanordnung (bei Pkw üblich) als die Hälfte der maximalen Achslast. Beispiel: Wenn die maximale Achslast (Ziffer 16 im "alten" Fahrzeugschein, Felder 7.1 bis 7.3 in "Zulassungsbescheinigung Teil I") 1080 kg beträgt, würden Reifen ausreichen, die den Load-Index 87 (entspricht 545 kg siehe auch Tabelle Seite 4) tragen. Da den Reifen einer bestimmten Dimension meist auch die Tragfähigkeiten zugeordnet sind, hat der Reifenkäufer keine oder eine nur eingeschränkte Wahl bei dem Load-Index. Diese Regelung greift deswegen vorrangig bei Fahrzeugen, für die der Hersteller z. B. die Verwendung von verstärkten Reifen (reinforced) vorsieht, obwohl dies nicht dringend nötig wäre.


    ...


    *Erlass des BMVBW vom 9.11.2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen" auf Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG


    Dies bedeutet doch, dass tatsächlich auf die eingetragenen Achslasten abgestellt werden kann.


    D.H., mein Maxi, zul. Ges. Gewicht 3,5 to, zul. Achslast vorn 1750, hinten 1900 Kilo, hat im Schein 225 / 75 R 16 C 118 eingetragen.


    Ausreichend, bzw. zulässig wäre doch dann z.B. auch ein Reifen, z.B. 225/75 R 16 108S XL (Tragfähigkeit 108 = 1000 kg pro Reifen).


    Dies sind die Maße eines sehr komfortablen, widerstandsfähigen und griffigen AT - Reifens.


    Ich diskutiere das Thema seit Kurzem sehr kontrovers, meine Werkstatt, bzw. der konsultierte TÜV Prüfer sind der Meinung, dass der letztgenannte Reifen zulässig ist.


    Ja es soll nicht einmal ein Eintrag erforderlich sein, da allein die Grösse entscheidend ist, die Traglasten lediglich den zulässigen Belastungen im Schein angepasst sein müssen - hierfür ist die Tabelle zu konsultieren ...


    Was haltet Ihr davon?

    Als Gott Bayern erschuf, wollte er angeben 8)


    Adria Twin 640 SGX, ORC Aktiv Fahrwerk

    Einmal editiert, zuletzt von fredl089 ()

  • Ich finde, Du hast recht, denn die max zugelassene Achslast ist letztlich auch die mindest Tragfähigkeit der Reifen. Wo sonst kommt der Gewichtsanspruch her.
    Jede weitere und höhere Beanspruchungsmöglichkeit ist nach oben lediglich eine Sicherheitsreserve, die aber nicht verlangt wird.
    108 reicht also aus. Z

  • Ja, ich denke auch die Achslasten sind entscheidend. Hatte dazu auch ein Gespräch mit einem ÜB-Ingenieur.
    Mein DUC Maxi Kasten 6,36m Länge hat 2400kg je Achse, daher MUSS ich LI von 114/116 fahren. Die Reifen sind viel zu steif für einen 3,5 tonner GG - also erstmal etwas Druck runter.
    Nächstens beim TV lass ich die beiden Achsen mindestens um 100kg ablasten, was kein Problem ist - dann kann ich auch Reifen mit kleinerem LI fahren = größeres Angebot und komfortabler zu fahren.
    Gruss ahab

  • Nee, habe dann keine geringere Nutzlast, da ich ein Fahrzeug mit MAXMAL 3,5 Tonnen Gesamtgewicht habe.


    JETZT hab ich 2x 2400kg Achslast macht rechnerisch 4,8 Tonnen GG.
    Der DUC 251 Maxi ist ja eigentlich ein 4Tonner von Haus aus, deswegen hat er auch so hohe Achslasten - die brauche ich aber nicht als abgelasteter 3,5 Tonner - da kann ich auch die Achslasten um jeweil 100kg runterlasten lassen um größere Reifenauswahl zu bekommen.
    gruss ahab


    sorry, friedhelm war schneller.
    Aber, die steifen Flanken der überdimensionierten Reifen schieben auch über die Vorderachse.

  • Danke euch beiden,
    Hab's jetzt auch verstanden. Wäre ich doch mal meinem Bauchgefühl nachgegangen als es um die Winterreifen ging. Ich habe mich gewundert, warum ich für einen 3,5 to Reifen für einen 4,8 to kaufen muß.

  • Lieber nur HA Ablasten bei 251


    ...
    ..JETZT hab ich 2x 2400kg Achslast macht rechnerisch 4,8 Tonnen GG.
    Der DUC 251 Maxi ist ja eigentlich ein 4Tonner ..................


    ahab,
    Hmm.... was hast denn du für einen 251er?
    Meiner hat 2100kg VA und 2400 HA da er wegen des 3liter Motor vorne einiges an Gewicht hat kann ich die 2400 kg HA gar nie nicht erreichen (wenn ich nicht das 3,5to Ges.gew überschreiten will) darum denk ich es wär besser die HA um 300kg abzulasten und die VA unverändert zu lassen.
    Das würde dann LI 110 bringen und da hätte Juba sogar seine Hankook RW6 Winterreifen behalten dürfen.


    ..Manfred

  • sorry, Manfred,(hab nachgesehen) Du hast natürlich Recht, es sind vorne 2100kg und hinten 2400kg. Trotzdem ist für vorne wie auch hinten der LI 116 in die Papiere eingetragen - daher wohl auch mein Irren.


    Jetzt frag ich mich allerdings: kann ich vorne auch 111/113er LI fahren - obwohl 116 in den Papieren steht?
    Ich werde das wohl irgendwann mit dem TÜV abklären müssen.


    Der LI 113 gibt mir eine größere Reifenauswahl bei den 215/75R16C - zwar könnte ich lt COC auch 225er fahren, aber ich denke, ich bleibe bei den 215er.
    Gruss ahab

  • @ ahab: Der eingetragene LI 116 stammt sicher von der Erstbereifung ab Werk. Da muß ja was eingetragen werden. Ich bin sicher, daß man auch den niedrigeren - aber immer noch dem Achslastgewicht entsprechenden - Eintrag bekommt.
    Ggf solltes Du vom Reifenhersteller Deiner Wahl eine Freigabe- Bescheinigung ( unter Angabe von Zul. Nr. Fg.Nr. VA und HA Gewicht und Höchstgeschwindigkeit) für Deinen Wagen einholen, dann gibt es kein Problem. Z

  • Ich habe mich diesbezüglich mittlerweile sehr sehr ausführlich mit einem TÜV - Ingenieur beraten:


    Wichtig ist die eingetragene Grösse. Zur Beurteilung des Lastindexes werden die eingetragenen Achslasten herangezogen.


    Es sind also Reifen zulässig, die der eingetragenen Grösse entsprechen, und einen Lastindex aufweisen, der den eigentragenen Achslasten Rechnung trägt.


    Auch auf wiederholte Nachfrage meinerseits wurde mir gesagt, dass eine Eintragung nicht erforderlich ist, lediglich das Mitführen der mir ausgehändigten internen TÜV - Anweisung (Anlage) wurde mir empfohlen.


    Selbstverständlich könne ich mir die niedrigeren Lastindizes auch eintragen lassen. Hierfür würde der TÜV aber umfangreiche Fahrversuche durchführen und speziell für die montierte Bereifung ein Gutachten erstellen.


    Derart finanzintensiven vorauseilenden Gehorsam habe ich mir einstweilen gespart ...

  • @ Zappa - ja, das denke ich auch, der LI von 116 wurde sicherlich in die COC vom Hersteller als Erstbereifung eingetragen - Fiat weiss ja nicht, wieviel der Kasten H5L3 nach dem Ausbau wiegt, bzw. ob er abgelastet wird.
    Eigentlich wollte ich auch die General Gripper A2 das ganze Jahr fahren, allein schon wegen der Traction - aber die haben keinen LI von116 -


    @ Ferdl - Danke für das TÜV Papier, ich hätte also auf der Vorderachse auch durchaus einen LI von 114 fahren können (bei Mitnahme des TÜV-Papiers) -OBWOHL 116 in den Zulassungspapieren steht - DENN, da steht auch bei der Vorderaschse 2100kg - und da reicht 114 absolut - gegenüber den 116LI sind das 50 kg weniger.
    (je LI "Zahl" = 25kg)
    Gruss ahab

  • @ all,


    ich versuche mal, die Lastverteilung und den gewählten Lastindex aus Sicht des Fahrzeugherstellers zu erklären. Mit den Daten für den Ford Transit bin ich vertraut, die Daten für Citroen und Fiat werden nicht sehr abweichen.


    Der unausgebaute Ford Transit-Kastenwagen mit langem Radstand (3750 mm) wiegt leer 2030 kg und darf 1470 kg zuladen = 3500 kg.
    Wir nehmen mit dickem Daumen an, dass der leere Kasten 2/3 auf die Vorderachse bringt (1350 kg) und 1/3 auf die Hinterachse (680 kg).
    Die Hinterachse wird nun mit der vollen Nutzlast von 1470 kg zuzüglich Leergewicht hinten (680 kg) also 1470 + 680 = 2150 kg belastet. Mit dem Leergewicht vorn (1350 kg) und den 2150 kg hinten sind wir wieder bei 3500 kg zul. Gesamtgewicht.


    Die Konstruteure wählen den Reifen 215/75 R 16 C mit Lastindex 113/111. Der Reifen darf 1150 kg tragen, also 2300 kg pro Achse. Die Achslast hinten wird mit 2250 kg in die Fahrzeugpapiere eingetragen - und wir sind im grünen Bereich!
    Die Vorderachse darf etwas weniger tragen (1750 kg). Weil es so schön ist, schreibt man aber für alle Räder einheitliche Reifen vor.


    Soweit sogut!
    Wir fahren keinen leeren Kästen. In den Transit hat Dethleffs für Globecar/Pössl ca. 650 kg eingebaut und weitgehend gleichmäßig verteilt. Bei mir ergibt sich im urlaubsklar beladenen und mit 2 Personen besetzten Wagen eine Achslast vorn von 1480 kg und hinten von 1620 kg = 3100 kg Gesamtgewicht. Selbst wenn ich weiter bis auf 3500 kg zuladen würde, könnte ich 1900 kg Achslast hinten wohl kaum überschreiten, aber damit Reifen mit kleinerem Lastindex fahren!


    Globecar/Pössl macht sich hier aber keine Gedanken und übernimmt "blind" die Achslasten des leeren Kastens für die Zulassungsbescheinigung und die EG Übereinstimmungsbescheinigung.


    Eine geringere Achslast in den Papieren würde den Transit-Kutschern z.B. gestatten, Winterreifen 195/75 R 16 C 107/105 vorn und hinten zu fahren. Vorn sind die 195/75er für die Verwendung von Schneeketten von Ford vorgeschrieben, hinten muss ich die breiteren 215/75er Reifen wegen der "maximal zulässigen" Achslast hinten fahren - also Mischbereifung!


    Herzliche Grüße aus Eckernförde von hoppetuz :s11

    Herzliche Grüße aus Schleswig von hoppetuz


    Globecar Fortscout, Ford 2,2 l - Probleme sollte man lösen anstatt sie zu suchen! ;)

    Einmal editiert, zuletzt von hoppetuz ()

  • @all
    Leute Leute!
    Ihr geht immer von effektiven Zuladungsgewichten aus. Das ist aber leider eine Milchmädchen Rechnung.
    Ihr vernachlässigt leider alle die Überhänge an euren Fahrzeugen!
    z.B. eine Last von 100kg genau mittig zwischen den Achsen ergiebt bekanntermaßen eine Achslasterhöhung jeweils um 50kg. Eine 100kg Last genau auf der Achse eine Erhöhung der selbigen Achslast um 100kg. Eine 100kg Last aber hinter der Hinterachse (z.B. der 636iger mit 150kg Stützlast an der AHK oder einer Mopedbühne hintendran) erhöht die Achslast um wesentlich mehr als nur 100kg. Entsprechend wird die Vorderachse entlastet. Wieviel genau das ist müßte man je nach Position der Last individual berechnen bzw. sicherheitshalber durch wiegen ermitteln. Auch das Pumpen an der Hinterachse und der damit rythmischen Erhöhung der Achslasten sollte man nicht unterschätzen. Nächstes Thema Radlast. Auch wenn es unrealistisch ist, ist es möglich die komplette Zuladung einseitig auszuführen so das sie nur einem Rad zugeschlagen wird.


    Sorry aber wer da anfängt am Lastindex rumzuspielen wegen 20 oder 30 Euro Ersparniss pro Reifen hat für mich persönlich einen an der Waffel. Man sollte sich darüber im Klaren sein das Achslastadditionen nach dem Motto 1+1=2 beim Wohnmobil absolut fehl am Platze sind und nix mit den Spielereien beim PKW gemeinsam hat. Mit dem PDF-Papierchen kannst Du bei einem Unfall mit Personenschaden ganz gepflegt den Popo abwischen. Selbst eine Eintragung in den Papieren ist kein Freibrief....Stichwort Gefälligkeitseintrag! Es gibt Tüvbeamte die tragen Dir jeden Scheiss ein. Ein Unfall mit Personenschaden der auf einen Überlastungsschaden eines Reifens rückführbar ist, bekommt eine ganz unangenehme Eigendynamik beim Thema Haftung.


    LG Andreas

  • Du vergisst, Andreas, dass Reifen auch eine Sicherheitsreserve haben, und du kannst sicher sein, wenn ich Zweifel an meinen Lasten und deren Verteilung habe, benutze ich meine Reich Radlastwage und keineswegs eine "Waffelpfanne":s12 ich will auch keine 30 Euro sparen, sondern einen Allterrain Reifen fahren und habe meine Gründe dafür. Mein maxi wird max. mit 3600kg vollbeladen gefahren und nicht mehr, der Maxi Überhang ist recht kurz und weder Fahrradträger noch Fiedlerbühne heben die Vorderachse an - und deswegen sind nunmal definitiv keine 2400kg auf der Hinterachse.
    Ich fuhr lange genug Wohnwagen - und dort hat es maximal 14" Räder und oft sogar 13" - mit Reifenbreiten von 175 und 185. ein Einachser kommt dort leicht auf 1500 oder 1600kg - und da muss ein Reifen eine Last von 750-800kg aushalten.
    Meine TÜV Landesprüfstelle gibt auch keine Gefälligkeitsgutachten - und so gesehen, habe ich mit eingetragenem LI kein Problem was Haftung angeht.


    Und nochwas - ein weit überhöhter Radlastindex ist zwar eine Reserve,(aber noch nichtmal eine Luftreserve) ob es aber eine Sicherheitsreserve ist???? Der Reifen federt wesentlich weniger durch übersteife Flanken und wie es mit der Haftung - diesmal Reifenhaftung aussieht????


    Ich will mein Fahrzeug an meine Bedürfnisse anpassen, und keine Waffeln essen - dass Pössl hier den einfachen eg geht, ist mir klar. aber wenn ich einen anderen gehen kann - why not - dafür gibt es Foren das zu klären.
    Einwürfe und kritik ok - aber Waffeln?? - falscher Ton.
    Gruss ahab

  • @ Andreas: Das "PDF - Papierchen" ist kein Hygieneartikel für hintere Körperöffnungen sondern eine Dienstanweisung zum Vollzug eines Gesetzes:


    Erlass des BMVBW vom 9.11.2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen" auf Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG


    Siehe hierzu auch die ADAC Information im ersten Beitrag


    Gesetz ist Gesetz, sagt der Hauptmann, da brauchts kein Gefälligkeitsgutachten, da brauchts nämlich überhaupt kein Gutachten ;)


    Somit sehe ich auch einem "Versicherungsfall" gelassen entgegen.


    Die beinharten "C" Reifen werden von den Ausbauern kritiklos von PeuCiFi übernommen, obwohl für die späteren Ausbauprodukte deutlich geringere Achslasten eingetragen werden.


    Bleiben die "Holzradeigenschaften" (Zitat Zappa), der unangenehme Drang zum Kurvenäusseren und die indiskutable Traktion, wenn man festen Asphalt verlässt.


    Insofern ist der Erlass des BMVBW ein Segen, der genau diesem Sachverhalt Rechnung trägt.


    Mit "Spar - Vorsätzen" hat das sicherlich nichts zu tun.

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