Die ADAC - Reifeninfo >>, wie auch andere diesbezügliche Seiten lassen sich über den erforderlichen Lastindex der Reifen folgendermassen aus:
"Lastinedex" . Der Lastindex des montierten Reifens darf größer sein als die entsprechende Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Beispiel: Fz.-Schein 165/65 R 13 76 T, Reifenaufschrift: 165/65 R 13 77 T.
Also schliesst man daraus, und das ist auch der Tenor aller bisher, aus verschiedenen Foren in Erfahrung gebrachter Aussagen, dass ein niedrigerer Lastindex nicht zulässig ist.
Jedoch ist folgende "Neuerung seit Ende 2004" * vermerkt:
In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren vorgeschriebenen Lastindizes der Reifen deutlich über der Hälfte der maximalen Achslast (z.B. zwei Reifen mit einer Tragfähigkeit von jeweils 615 kg tragen eine Achse, die maximal mit 1080 kg belastet werden darf.) Seit Ende 2004 ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Load-Index als vorgeschrieben zu verwenden. Die Mindestanforderung an die Reifen bezüglich des Load-Index ergibt sich somit bei Einzelradanordnung (bei Pkw üblich) als die Hälfte der maximalen Achslast. Beispiel: Wenn die maximale Achslast (Ziffer 16 im "alten" Fahrzeugschein, Felder 7.1 bis 7.3 in "Zulassungsbescheinigung Teil I") 1080 kg beträgt, würden Reifen ausreichen, die den Load-Index 87 (entspricht 545 kg siehe auch Tabelle Seite 4) tragen. Da den Reifen einer bestimmten Dimension meist auch die Tragfähigkeiten zugeordnet sind, hat der Reifenkäufer keine oder eine nur eingeschränkte Wahl bei dem Load-Index. Diese Regelung greift deswegen vorrangig bei Fahrzeugen, für die der Hersteller z. B. die Verwendung von verstärkten Reifen (reinforced) vorsieht, obwohl dies nicht dringend nötig wäre.
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*Erlass des BMVBW vom 9.11.2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen" auf Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG
Dies bedeutet doch, dass tatsächlich auf die eingetragenen Achslasten abgestellt werden kann.
D.H., mein Maxi, zul. Ges. Gewicht 3,5 to, zul. Achslast vorn 1750, hinten 1900 Kilo, hat im Schein 225 / 75 R 16 C 118 eingetragen.
Ausreichend, bzw. zulässig wäre doch dann z.B. auch ein Reifen, z.B. 225/75 R 16 108S XL (Tragfähigkeit 108 = 1000 kg pro Reifen).
Dies sind die Maße eines sehr komfortablen, widerstandsfähigen und griffigen AT - Reifens.
Ich diskutiere das Thema seit Kurzem sehr kontrovers, meine Werkstatt, bzw. der konsultierte TÜV Prüfer sind der Meinung, dass der letztgenannte Reifen zulässig ist.
Ja es soll nicht einmal ein Eintrag erforderlich sein, da allein die Grösse entscheidend ist, die Traglasten lediglich den zulässigen Belastungen im Schein angepasst sein müssen - hierfür ist die Tabelle zu konsultieren ...
Was haltet Ihr davon?