michelin Agilis camping auf 225/75 R16 CP 116 Q Wintertauglichkeit ??

  • Moin ! So habe mal mit Reifenhändler und Lieferanten gesprochen. Die ziehen sich alle auf die Übergangsregelung zurück ich könnte zwar ein Gutes Angebot bekommen für einen Satz neue Reifen, das sprengt aber gerade den finanziellen Rahmen .
    Der Lieferant sagt ganz entspannt, oh dann war der wohl im System falsch gekennzeichnet.....und bei der Montage hab ich leider nicht drauf geachtet.
    Die Versicherung sagt sie orientieren sich an der Übergangsregelung.
    Gruß Mathias


  • Das sehe ich anders, denn in § 36 Abs. 4a StVZO ist doch auch die Übergangsvorschrift zu finden, da muss sich also keiner bange machen lassen, wenn die M+S-Reifen ohne "Bergspitzen-Schneeflocke" bis zum 31.12.2017 hergestellt wurden:


    (4a) Abweichend von § 36 Absatz 4 gelten bis zum Ablauf des 30. September 2024 als Reifen für winterliche Wetterverhältnisse auch Luftreifen im Sinne des Absatzes 2, die
    1. die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S Reifen) und
    2. nicht nach dem 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind.
    Im Falle des Satzes 1 Nummer 2 maßgeblich ist das am Reifen angegebene Herstellungsdatum.


    Rein rechtlich ist man damit auf der sicheren Seite. Ob man tatsächlich im Winter auf M+S vertrauen sollte, ist eine andere Sache.....


    Gruß,
    Fritz

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