LKW in PKW ummelden? Sinnvoll?

  • Moin zusammen,
    ich würde mich sehr über eure Meinungen freuen.


    Infos zum Bus:
    T5 Transporter, Erstzulassung 2004, Kastenwagen geschlossen, 1.9 Diesel, 77KW
    > Im Laderaum gibt es einen herausnehmbaren Ausbau
    > Vorne 3 Sitzplätze inkl. Fahrer


    Folgendes Szenario:
    ich habe gerade einen alten T5 Transporter gekauft der als LKW zugelassen ist. Da ich bisher kein eigens Auto besessen habe würde ich bei der Versicherung bei SF0 starten.


    Jetzt ist meine Überlegung den LKW zum PKW ummelden zulassen, damit ich bei der Versicherung Schadensfreie Jahre, die ich beim Car-Sharing gesammelt habe anrechnen lassen kann (geht nur beim PKW).
    Hier kann ich 2 bis 5 Jahre anrechnen lassen (noch in Klärung)


    Als LKW würde ich dann ca.
    1300€ für die Versicherung und 160€ Steuern zahlen


    Als PKW würde es dann ca. so aussehen
    Versicherung mit min SF2 bis max SF5 uns Steuern von 305€


    Ist eine Ummeldung vom LKW zum PKW möglich und sinnvoll?
    Nach meiner bisherigen Recherche ist mir noch nicht klar geworden, ob die Ummeldung mit meinem Fahrzeug überhaupt möglich ist. Teilweise habe ich gelesen, dass Mehr Raum für Personen als Transportraum verfügbar sein muss.
    Weiterhin Frage ich mich, ob es noch andere Punkte zu beachten gibt wie Ladegewicht oder anderes.
    Dann muss ich ja auch noch Kosten für die Ummeldung einplanen.


    Was meint ihr?
    Ich freue mich über eure Meinungen und eure Expertise.


    Liebe Grüße
    Lennart

  • Als Pkw müssen hinten Fenster und abgesicherte Sitzplätze vorhanden sein.
    Wie wäre es mit Wohnmobilzulassung?

    Wer ne Monatskarte hat, sollte nicht am Monatsanfang sterben (Element of Crime) Nach 35 Jahren diverser VW-Busse seit 2018 Weinsberg CaraBus 541 MJ130 BJ 2017, Erstzulassung 2018

  • Hallo, kannst den immer als PKW zulassen, sin dann eben nur 2 Sitzplätze eingetragen. Ist doch ein T5. Ich hatte immer nur Probleme umgekehrt, d.h. PKW in LKW oder Wohnmobil umschlüsseln, war abhängig vom Sachverständigen beim Tüv. Wenns einer nicht macht, dann ein anderer. Manche wollten als LKW hinten die Fenster zu, die Sitze hinten raus, Trennwand einbauen usw.
    Am Ende habe ich einen Fensterbus ohne Trennwand als LKW zugelassen. Wenns Probleme gibt, einfach beim nächsten TÜV nachfragen. Ist echt abhängig vom Prüfingenieur.
    Das gleiche beim Segelfluganhänger als offenen Kasten umschlüssseln, von neuer Boden bis Lampen an der Seite wurde alles gefordert. Schon beim zweiten TÜV kein Problem mehr.
    Gruß, Bernd

  • Da du ihn schon gekauft hast.... :lacha:


    Frag einen TÜVer.


    Möglicherweise geht es gar nicht, weil ein LKW = N1 den Abgasschlüssel EU III oder EU IV hat. Ein PKW hat EU 3 oder EU4, die z. T. strenger sind.
    Versuch macht kluch.


    Ob du noch baulich was ändern musst, erklärt dir der Sachverständige.

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

  • Dann muss ich ja auch noch Kosten für die Ummeldung einplanen.


    Bei all den Anforderungen wäre das bestimmt das kleinste Problem.


    Auf den Punkt brachte es @XT-Rider


    Ich bin schon seinerzeit beim Versuch einen Ford Ranger als PKW laufen zu lassen kläglich gescheitert, als mögliche (PKW)-Zulassung für einen Wohnanhänger als Zugfahrzeug in der Nutzung.


    Die Ladefläche war halt offensichtlich größer als die Kabine zum Personentransport.


    Der Rest erledigte dann die Einstufung der Abgasnorm!!!


    Hier braucht es Hilfe durch Sachverständige, welche auch diverse Dinge in die Dokumentation bringen müssen, damit eine zweifelsfreie Entscheidung für dich am Schalter der Zulassungsstelle getroffen werden kann.


    Ein Forum kann Hilfestellung leisten.
    Ein Sachverständiger (TÜV) hilft dir jedoch aufs Pferd der Realität deiner Wunschvorstellung!


    Eigentlich aber vor dem Kauf.


    Liebe Grüße :)

  • Bedenke wenn ein N1 (Fahrzeug zur Güterbeförderung - umgangssprachlich LKW) zum Wohnmobil OHNE Umschlüsselung auf M1 (Fahrzeug zur Personenbeförderung - umgangssprachlich PKW) umgebaut werden soll:
    Die Trennwand hinter den Fahrerhaussitzen muss drin bleiben und es dürfen im hinteren Laderaum nach der Schiebetüre seitlich keine Fenster eingebaut werden.

  • Die Trennwand hinter den Fahrerhaussitzen muss drin bleiben und es dürfen im hinteren Laderaum nach der Schiebetüre seitlich keine Fenster eingebaut werden.


    Ist falsch! Oder der TÜV-Prüfer, der den von mir mit umgebauten Kasten hat das Gesetz gebeugt.

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

  • Bedenke wenn ein N1 (Fahrzeug zur Güterbeförderung - umgangssprachlich LKW) zum Wohnmobil OHNE Umschlüsselung auf M1 (Fahrzeug zur Personenbeförderung - umgangssprachlich PKW) umgebaut werden soll:
    Die Trennwand hinter den Fahrerhaussitzen muss drin bleiben und es dürfen im hinteren Laderaum nach der Schiebetüre seitlich keine Fenster eingebaut werden.


    Das ist Quatsch ! Manche wollen von PKW auf LKW diese Umbauten, aber bestimmt nicht anders herum.

  • Moin die Frage der Emissionen (Abgas, wie auch Lärm) hatten wir ja schon öfter.
    Mein Ducato wurde von N1 zu M1 "Fz.z.Pers.bef.b. 8 Spl Wohnmobil" umgeschlüsselt.
    Dazu habe ich "meinen" Prüfer dann gefragt, weil es eben in den Foren Diskussionen gibt.
    Er meinte dazu, es gelte weiterhin die Abgasnorm der Erstzulassung und die war nun mal N1.
    Sonst gäbe es auch mehr zu beachten, wie z.B. Crash-Vorschriften, die bei Nutzfahrzeugen ja auch lascher sind, meinte er.


    Gruß
    Thomas

  • Bei Fahrzeugen zur Güterbeförderung (N1) ist der Einbau einer Trennwand oder eines Trenngitters nach ISO 27956 vorgeschrieben


    Das ist juristisch falsch. Grds. gilt §22 Stvo. Wie die einhalten wird, ist erstmal unerheblich. Eine Sicherungseinrichtung die nach ISO 27956 zertifiziert ist, stellt die Einhaltung von §22 StVo sicher. Wenn der Eigentümer/Beförderer/Fahrer die Einhaltung des §22 StVo auch anders gewährleisten kann, dann darf er das innerhalb der Gesetze.


    Is halt alles recht abstrakt....

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

  • Wir sind hier in Europa und es geht um die Fahrzeug-Zulassung und nicht um die separierte Ladungssicherung im Sinne der deutschen StVO.


    Andrea
    Hast du dich eigentlich noch nie gewundert, das wenn du deine Zulassungsstelle besuchst, alle zeitgleich um 10:00 Uhr schon in Mittagspause sind? :D
    ...duck un wech...:zungelang:

  • Du musst Recht haben, oder? Es gibt auch in anderen Ländern Äquivalente zu deutschen Gesetzen. Die ISO-Norm ist kein Gesetz, ist keine Zwangsvorausetzung für die Zulassung eines Fahrzeugs nach Gattung N1.

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

  • Du musst Recht haben, oder?
    Die ISO-Norm ist kein Gesetz, ist keine Zwangsvorausetzung für die Zulassung eines Fahrzeugs nach Gattung N1.


    Mir geht es nicht um Recht haben oder nicht, dafür sind Andere "zuständig".
    Die ISO ist die Bauvoraussetzung für den Fahrzeughersteller, damit ein Fahrzeug in der EU als N1 zugelassen werden kann.
    Wie das dann einzelne Länder handhaben ist deren Problem.

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