Eine Drohne soll es werden...

  • der Kompetenznachweis ist für A1 (wir redeten bei dem Jungen meines Wissens über die DJI Mini) nicht notwendig.. keine Kennzeichnung der Drohne, kein Kompetenznachweis, nur eine Haftpflichtversicherung...


    Gruß
    Jörg

  • Die Grafik in #338 (leider kein Link und keine Quellen-Angabe) ist meiner Meinung nicht leicht verständlich.
    Sinn voll und nur dann versteht man die Problematik ist der Kompetenznachweis auf jeden Fall.
    Der ist auch nicht schwierig und online zu bekommen, ein wenig lernen muss man trotzdem!


    Für problematisch (oder Geldschneiderei) halte ich die letzte Zeile in A3, in der alle Bestandsdrohnen ohne CE-Klasseneiteilung (und das sind alle vor 2021 gebauten) automatisch hierher nach A3 verbannt werden, und damit wieder den Kompetenznachweis verlangen, trotz Nutzungseinschränkung.

    Grüße, Thomas
    "Wir hinterlassen nichts als die Spuren unserer Reifen! ... und hoffentlich einen guten Eindruck!
    Globecar Campscout, Ducato 250 3,0 Maxi

    2 Mal editiert, zuletzt von Camp-Scouty ()

  • der Kompetenznachweis ist für A1 (wir redeten bei dem Jungen meines Wissens über die DJI Mini) nicht notwendig.. keine Kennzeichnung der Drohne, kein Kompetenznachweis, nur eine Haftpflichtversicherung...


    schau mal hier:
    https://www.drohnen.de/33409/dji-mavic-mini-eu-gesetz/

    Grüße, Thomas
    "Wir hinterlassen nichts als die Spuren unserer Reifen! ... und hoffentlich einen guten Eindruck!
    Globecar Campscout, Ducato 250 3,0 Maxi

  • Die Grafik bezieht sich auf die Einordnung der jetzigen DJI Drohnen, die noch keine CE Zertifizierung haben (da derzeit noch keine Drohne eine solche Zertifizierung hat) die aber trotz der Tatsache weiter verkauft werden dürfen..


    Diese Regelung gilt erst einmal bis 2023, meines Wissens (ohne Gewähr) nach 2023 sollten alle Drohnen, die dann verkauft werden, eine entsprechende CE Zertifizierung haben und dann gilt folgendes:




    dann passt das mit den 30 Metern und den 5 Metern auch wieder ! und nein, auch dann ist für die DJI Mini kein Nachweis nötig, weil leichter als 250 Gramm ! Erst die Modelle darüber Mavic Air oder die neue Air 2 S brauchen dann den Nachweis..


    Die Mini wird hier eher als "Spielzeug" einsortiert..


    Die Grafiken kommen von der Seite www.info@coptertech.de und sind meines Wissens von den Informationen mit anderen Seiten durchaus gleichaussagend.


    Gruß


    Jörg

  • Diese Regelung gilt erst einmal bis 2023, meines Wissens (ohne Gewähr) nach 2023 sollten alle Drohnen, die dann verkauft werden, eine entsprechende CE Zertifizierung haben ...


    Die Regelung gilt in 2022 - da am 1.1.2023 die neue Regelung in Kraft tritt.

    Grüße, Thomas
    "Wir hinterlassen nichts als die Spuren unserer Reifen! ... und hoffentlich einen guten Eindruck!
    Globecar Campscout, Ducato 250 3,0 Maxi

  • nein, da liegst Du falsch, dies ist die aktuelle und neueste EU einheitliche Regelung. Diese Regelung gilt bereits seit 2021 !und diese hat die Regelung von 2017 ersetzt !


    Es müssen aber alle Drohnen nach dieser Regelung zertifiziert werden. Gegebenenfalls gibt es dann bei den Drohnen entsprechende Sperren, die Flughöhe etc. bewusst beschränken. Diese Drohnen bekommen dann ein entsprechendes CE Zeichen. Da die Zertifizierungen aber extrem lange brauchen, gibt es bis 2023 eine Übergangsregelung für Drohnen, die bereits im Verkauf sind und keine solche Zertifizierung haben.


    Erst ab 2023 dürfen nur noch Drohnen verkauft werden, die CE Zertifiziert sind, bis dahin dürfen weiter Drohnen ohne die Zertifizierung verkauft werden.


    Egal wie, der Junge mit seiner DJI Mini, ob nun zertifiziert oder nicht, hat da schon einige Freiheiten..



    Gruß


    Jörg

  • nein, da liegst Du falsch, dies ist die aktuelle und neueste EU einheitliche Regelung.


    Ich glaube da wiedersprechen wir uns gar nicht. 2023 ist richtig, aber eben der 1.1.2023 und somit nur bis Ende 2022 geltend.(korrigiert)

    Grüße, Thomas
    "Wir hinterlassen nichts als die Spuren unserer Reifen! ... und hoffentlich einen guten Eindruck!
    Globecar Campscout, Ducato 250 3,0 Maxi

    Einmal editiert, zuletzt von Camp-Scouty ()

  • die spannende Frage bleibt dennoch, ab wieviel Personen ist eine Ansammlung eine Ansammlung ?


    Im Foliensatz für den Erwerb des Kentnisnachweises (https://lba-openuav.de/) stehen Beispiele:
    Zitat:
    Menschenansammlungen:

    • Sportgroßveranstaltungen
    • Strände / Parks
    • Einkaufsstraßen zu den Öffnungszeiten
    • Skipisten
    • Einzelne Personen können sich nicht frei bewegen und beliebig ausweichen


    Zitat Ende

    Grüße, Thomas
    "Wir hinterlassen nichts als die Spuren unserer Reifen! ... und hoffentlich einen guten Eindruck!
    Globecar Campscout, Ducato 250 3,0 Maxi

  • Nochmals, die Regelung gilt schon seit 2021 ! Genau seit dem 01.05.2021, das Problem ist nur, dass die mit den Zertifizierungen nicht hinter herkommen und die einschlägigen Medien Märkte ja nun auch nicht alle Drohnen da da rumliegen in den Müll werfen können, daher gibt es die Übergangsfrist. Spannend wird, was ab 2023 mit diesen Drohnen passieren muss?


    Also, die Drohne wird jetzt gekauft und 2024 kontrolliert.. und hat dann keine CE Kennzeichnung.. ? Darf die dann noch fliegen, oder muss dann wirklich jede Drohne die fliegt das CE Zeichen haben ? Die Experten gehen davon aus, dass wir dann eh schon über die übernächste Generation von Drohnen reden und die ollen Kamellen aus 2021 dann eh keiner mehr fliegen möchte..


    Zur Menschensammlung folgendes:


    "Unter Menschenansammlung ist eine räumlich vereinigte Vielzahl von Menschen, d.h. eine so große Personenmehrheit zu verstehen, dass ihre Zahl nicht sofort überschaubar ist und es auf das Hinzukommen oder Weggehen eines Einzelnen nicht mehr ankommt. Bei einer Anzahl von mehr als 12 Personen ist regelmäßig davon auszugehen." (laut NfL-1-837-16 )


    Es gibt allerdings mehrere Interpretationen für diesen Begriff. Eine weitere subjektive Beschreibung für den Begriff Menschenansammlungen ist laut Luftfahrtbundesamt "eine Vielzahl von Menschen, die so dicht gedrängt stehen, dass es einer einzelnen Person nahezu unmöglich ist, sich aus dieser Menge zu entfernen.



    Zitat von www.airclip.de


    also, das muss demnach mindestens eine Großfamilie sein.. alle anderen mögen sich an den Überflug schon mal gewöhnen, solange es sich um ein solches Spielzeug wie die DJI Mini handelt. Bleibt am Ende noch die Diskussion um das Recht auf das eigene Bild...



    Gruß


    Jörg

  • die Kennzeichnung der Drohne ist eines der Punkte, die dann aber erst für die Drohnen gilt, die zertifiziert wurden, also ein CE Zeichen haben.


    Die werden dann, wie ich oben schon mal schrieb eine E-ID bekommen und eine Art Identifizierungscode permanent senden, der dann von jedermann abgerufen werden kann. Darüber lässt sich dann der Besitzer ermitteln.


    Das gilt in der Übergangszeit aber noch nicht für die vorhandenen Drohnen, die haben diese Sendevorrichtung nämlich noch nicht. Die vorhandenen müssen derzeit die Plakette tragen, aber auch erst ab den genannten 250 Gramm.. und diese 250 Gramm hat die DJI Mini nicht..


    das einzige was die Mini haben muss ist eine Haftpflichtversicherung..


    aber mal im Ernst, schon aus Eigeninteresse ist es doch vielleicht ratsam, der Drohne dennoch eine Plakette zu verpassen, damit zumindest ein ehrlicher Finder weiß, an wen er sich wenden sollte..


    300 Meter Umkreis können ganz schön groß zum suchen einer Drohne werden, wenn man nicht genau weiß, wo die hingefallen ist.. zumal der seriöse Pilot ja auch nichts zu befürchten haben sollte, außer wenn die Drohne natürlich geklaut worden sein sollte und danach erst unredlich verwendet wird.. dann könnte das Eis dünner werden..


    somit ist das mit der E-ID schon eine gute Sache, auch aus Gründen der Diebstahlsicherung nicht ganz uninteressant


    Gruß


    Jörg

  • Da wollte man eine Regelung schaffen, die die vielen Regelungen in Europa zusammen fassen und vereinfachen.
    Das mit dem Vereinfachen hat man aber meines Ermessens ins Gegenteil gedreht.
    Ich steige da nicht mehr durch.
    Die Idee mal im Urlaub schöne Bilder von Oben zu machen habe ich für mich ad Acta gelegt.


    Gruß
    Thomas

  • Hallo Thomas,


    mit der DJI Mini hast Du fast alle Narrenfreiheiten, außer Flugverbotszonen und Menschenansammlungen, sowie in Sichtweite fliegen und nicht höher als 120 m.. das Problem dabei ist nur, dass wenn Du Dir heute eine DJI Mini kaufst, noch nicht ganz klar ist, was Du nach dem 1.1.2023 damit noch machen darfst, weil es sich dann um ein "UFO" (im wahrsten Sinne des Wortes) handelt. Alle dann zugelassenen Drohnen funken dann nämlich Ihre ID, nur die alten Drohnen nicht.. es könnte also sein, dass diese alten Drohnen dann nach dem 01.01.2023 zu erhöhtem Diskussionsbedarf mit der Ordnungsmacht führen könnten, wenn die versuchen die ID Deiner Drohne zu bestimmen und da nichts kommt..


    Entweder sind Dir die Bilderm die du bis zum 31.12.2022 mit der Drohne gemacht hast, den Spaß von ca. 450,00 € wert, weil es sein kann, dass Du danach neu zu investieren hast, oder Du wartest bis die ersten zertifizierten Drohnen auf den Markt kommen (das wird wohl auch schon deutlich eher passieren als zum 01.01.2023, ich rechne bereits im nächsten halben Jahr mit den ersten zertifizierten Drohnen)


    Ich gehe aber auch davon aus, dass sich die alten Drohnen wohl nicht nachzertifizieren lassen werden..


    Gruß


    Jörg

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!