Dachspoiler mit LED-Zusatzlicht

  • das Thema von Zusatzscheinwerfern ist für mich negativ belegt.
    Für mich passt es an Nutzfahrzeuge im Spezialeinsatz, also Bergwacht, Förster, Expeditionsfahrzeuge usw.. Für den normalen Camper lehne ich so was strikt ab. Weder hat man die Aufgabe, noch die moralische Berechtigung, die Natur mit so hohen Lichtdosen zu überfluten. Technisch notwendig ist es nicht im Geringsten. In besiedeltem Raum ist Flutlicht im Wald und auf befahrenen Wegen einfach nur eine Zumutung.


    Deswegen kann ich mich an dieser Stelle nur auf eine und zwar auf eine sehr scharfe Weise zu dem Thema positionieren. Wer solche Lichter braucht (ohne eine solche spezielle Nutzergruppe zu sein), den halte ich entweder für einen naiven Nichtwisser oder für einen rüpeligen Angeber, einen Blender im wahrsten Sinne des Wortes. Die erste Gruppe behandle ich mit milder Freundlichkeit. Für die Letzteren gilt meine volle Geringschätzung.

    Pössl Roadcamp R, 2015, Citroen 2,2 l / Euro 5 / 130 PS, heavy, 150 Ah Liontron, WCS Ladebooster, 100 Wp Solar, Maxxfan.

    2 Mal editiert, zuletzt von benni1974 ()

  • ja, ich bin im "Spezialdienst", wie Du es zu nennen pflegst


    dann ist ja alles gut... erzähl doch gerne mal, wo dein Kasten eingesetzt wird bei Aufgaben mit Bedarf auf intensive Ausleuchtung.

    Pössl Roadcamp R, 2015, Citroen 2,2 l / Euro 5 / 130 PS, heavy, 150 Ah Liontron, WCS Ladebooster, 100 Wp Solar, Maxxfan.

  • ..genauso wie die Schiebetür der Kasten, die Einweisbefehle des Beifahrers und die Fahrkünste mancher Fahrer...


    Wenn ich im Dunkeln einen "freien" Platz inspiziere, dann mit Taschenlampe und zu Fuß.
    Dann fahr ich auf den Platz. Einweisbefehle über Funk und die Schiebetür mit Softclose....
    Fahrkünste: Reicht nach 45 Jahren Womo ganz sicher!

    Grüße, Thomas
    "Wir hinterlassen nichts als die Spuren unserer Reifen! ... und hoffentlich einen guten Eindruck!
    Globecar Campscout, Ducato 250 3,0 Maxi

  • Können ja nicht alle in den warmen Süden fahren.


    Darum ging es auch nicht Jörg.
    Sehr wahrscheinlich gibt es für deine Aussage zu diesen Ländern auch eine andere gesetzliche Regelung für "Fernscheinwerfer" und könnte daher nachvollziehbar sein in deiner Argumentation.


    Hierzulande ist es auch gesetzlich möglich, jedoch mit Auflagen was den Fernscheinwerfer betrifft.


    Optional und Argumentativ greift der "Arbeitsscheinwerfer" auf dem Fahrzeugdach und unterliegt anderen Bestimmungen und Einsatzzwecken.


    Sehr schön erklärt und nachzulesen:


    https://herman-unterwegs.de/zusatzscheinwerfer-rechtlich/


    LG Otti

  • Hallo,
    ich habe mich damit auch beschäftigt, weil mein Neuer kriegt auch eine LED-Leiste über dem Fahrerhaus als Zusatz-Fernlicht. Ich denke, daß die Seite bei herman-unterwegs nicht ganz aktuell ist. Das mit "auf gleicher Höhe" wie die Orignalscheinwerfer gilt definitiv nicht, das ist bereits mit meinem TÜV besprochen. Es gilt das bereits genannte mit "paarweise", "symmetrisch", maximal 4 Fern-Scheinwerfer gesamt (außer bei N3, da sind es 6), muß mit dem Fernlicht auch automatisch ausgeschaltet werden, und maximale Lichtzahl summiert darf max. 100 sein.
    Bei mir kommt nur eine in die Mitte, und zwar die Osram FX500-CB SM, die besitzt nämlich ZWEI ECE und ist rechtlich "zwei Scheinwerfer".
    Beim Thema Beleuchtung muß man in die ECE-Regelungen schauen, die haben Vorrang vor StVZO.
    https://www.autolichtblog.de/2…en-fuers-autolicht-macht/

    2020: 4x4 Sprinter mit GFK-Kabine Selbstausbau
    2015-2020 Pössl Vario 545 (2015) | Comfortmatic | 400Wp Solar | Wechselrichter | 300Ah Winston LiFeYPO4

  • Beim Thema Beleuchtung muß man in die ECE-Regelungen schauen, die haben Vorrang vor StVZO.


    Die ECE Regelungen bestimmen die Zulassung dieser Leuchten für das Inverkehrbringen.
    Die in der BRD geltende StVZO regelt den Anbau und Betrieb.
    Da ist nix mit Vorrang und sind zwei verschiedene paar Schuhe.


    LG Otti

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