Conti Four Season 121/120 Traglast härter als 118/116

  • Die Vorgabe des Fahrzeugsherstellers (bei mir 4,5 bar vorne, 5 bar hinten) bezieht sich auf die im CoC eingetragene Reifengröße und Mindest-Traglast (bei mir 225/75R16C 116R bzw. 215/75R16C 116R) und die technisch zulässige maximale Achslast (bei mir 2100/2400 kg). Tatsächlich fahre ich aber 225/75R16C 121/120, also Reifen, die für eine wesentlich höhere Traglast ausgelegt sind und damit auch andere Reifendrucke erlauben. Was hat das jetzt mit 'selbst was zusammenreimen' und 'laienhaften Spekulationen' zu tun, wenn ich selbst mein Hirn einschalte und den Reifendruck entsprechend der Empfehlung des Reifenherstellers an die tatsächliche maximale Achslast anpasse?


    Gruß Manfred

  • Die Vorgabe des Fahrzeugsherstellers (bei mir 4,5 bar vorne, 5 bar hinten) bezieht sich auf die im CoC eingetragene Reifengröße und Mindest-Traglast (bei mir 225/75R16C 116R bzw. 215/75R16C 116R) und die technisch zulässige maximale Achslast (bei mir 2100/2400 kg). Tatsächlich fahre ich aber 225/75R16C 121/120, also Reifen, die für eine wesentlich höhere Traglast ausgelegt sind und damit auch andere Reifendrucke erlauben. Was hat das jetzt mit 'selbst was zusammenreimen' und 'laienhaften Spekulationen' zu tun, wenn ich selbst mein Hirn einschalte und den Reifendruck entsprechend der Empfehlung des Reifenherstellers an die tatsächliche maximale Achslast anpasse?


    Gruß Manfred


    Meine Reifengröße steht leider nur in der Typzulassung, aber im Prinzip hast Du Recht. Nur, woher hast Du die Information, dass sich sich die Angaben auf die "technisch zulässige maximale Achslast" beziehen? Wenn Du mir dazu eine Quelle nennen kannst, bin ich ja schon zufrieden. Alle mir vom Fahrzeughersteller genannten Informationen beziehen sich auf die zulässige Gesamtmasse ("voll beladen", das Fahrzeug ist mit 3,5t voll, unabhängig von den Achslasten) und auf die Herstellerinformationen verweist auch Continental. Insofern kann ich als Laie, Hirn hin oder her, nicht einfach davon ausgehen, dass das nicht relevant ist.


    Gruß Ulli

  • Das ergibt sich nach meinem Verständnis direkt aus dem vorgeschriebenen Mindest-Traglastindex von 116: dieser bedeutet eine Tragfähigkeit von 1250 kg pro Rad und bei 2 Rädern 2500 kg pro Achse, deckt also den Maximalwert der Hinterachse (2400 kg) ab.


    Gruß Manfred

  • Das ergibt sich nach meinem Verständnis direkt aus dem vorgeschriebenen Mindest-Traglastindex von 116: dieser bedeutet eine Tragfähigkeit von 1250 kg pro Rad und bei 2 Rädern 2500 kg pro Achse, deckt also den Maximalwert der Hinterachse (2400 kg) ab.


    Gruß Manfred


    Soweit richtig. Und woher hast Du das mit dem Luftdruck?

  • Die Herstellerangabe auf dem Label an der B-Säule muß/sollte aus Haftungsgründen auch den schlechtesten Fall abdecken und der tritt bezüglich Traglast bei Maximalbelastung der Hinterachse auf. Bevor du nachfragst: das steht nirgendwo, sondern ist meine eigene Schlussfolgerung ;).


    Gruß Manfred

  • Die Herstellerangabe auf dem Label an der B-Säule muß/sollte aus Haftungsgründen auch den schlechtesten Fall abdecken und der tritt bezüglich Traglast bei Maximalbelastung der Hinterachse auf. Bevor du nachfragst: das steht nirgendwo, sondern ist meine eigene Schlussfolgerung ;).


    Gruß Manfred


    Abgesehen davon, dass ich da tatsächlich noch ein paar Fragen hätte, das mit der Haftung ist in der Tat der heikle Punkt. Ich möchte nämlich auch gerne ggf. aus der Haftung raus sein und mich ungern fragen lassen müssen, auf welcher Grundlage ich entschieden habe, dass es entgegen der Herstellerangaben ein Bar weniger auch tut. "Euer Ehren, wir haben das damals in in unserem Forum diskutiert und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Herstellerangaben nur zu deren Haftungsfreistellung dienen und wir aus Komfortgründen ruhig ...". Ich hab den ganzen letzten Winter damit zugebracht, TÜV oder Dekra zu überreden, mir größere Reifen zu genehmigen. Insbesondere der Dekra-Mann hat mir die Augen geöffnet, was das haftungstechnisch bedeutet, irgendwas am Fahrwerk zu ändern. Deshalb halte ich mich, weil ich nicht sachverständig bin, an die Instruktionen des Manuals. Zumal mir das auch der Reifenhersteller ans Herz legt.


    Gruß Ulli


    Gruß
    Ulli

  • Die vom Fahrzeughersteller gemachten Angeben zum Reifenluftdruck beziehen sich auf die Daten des Reifens, der bei Auslieferung auf dem Fahrzeug montiert ist.
    Wenn nun später ein anderer Reifen mit anderen, z.B höheren, bauartbedingten Tragfähigkeiten montiert wird, ändert sich logischer Weise die Luftdruckanforderung, denn diesen Umstand kann der Fahrzeughersteller nicht voraussehen. Man orientiert sich da am besten an die vom reifenhersteller gemachten Angaben, denn der kennt die Fähigkeiten und technischen Bedürfnisse seines Produktes am besten. Die Angabe auf der Reifenflanke neben der Traglast (z.B.109) in PSI geben den max. erforderlichen Luftdruck bei voller Last an! ZB. 42 PSI = 2,9 bar auf einem 235x75x15 Reifen. Und den füllt man dann nicht mit 4,5 bis 5,5 bar!!!
    So sehr kann sich also der tatsächlich benötigte Luftdruck von der Vorgabe des Fahrzeugherstellers abheben, das ist keine Glaubensfrage! Z

  • Die vom Fahrzeughersteller gemachten Angeben zum Reifenluftdruck beziehen sich auf die Daten des Reifens, der bei Auslieferung auf dem Fahrzeug montiert ist.


    Genau darum geht es doch hier. Sowohl der Reifendienst, der meine Reifen montiert hat, als auch Continental sagen was anderes. Entschuldigt bitte meine Penetranz in dieser Frage, aber woher kommen eure Erkenntnisse?


    Gruß Ulli

  • Moin zusammen,
    nach meiner Kenntnis läuft das so: ihr holt euch beim Reifenhersteller eine Reifenfreigabe (Fachausdruck "Bescheinigung der technischen Reifendaten") für euren "Wunschreifen" zu eurem Fahrzeug mit dem Zweck der Vorlage bei einer technischen Prüfstelle. In dieser Freigabe, wenn sie denn erteilt wird, macht der Reifenhersteller auf Grundlage der individuellen Fahrzeugdaten (die ihr ihm vorher per Übersendung der Zulassungsbescheinigung mitgeteilt habt) Angaben zu den notwendigen Bedingungen der Freigabe. Das sind dann Werte zu Höchstgeschwindigkeit, Felgenbreiten, Achslasten, max. Sturz und eben auch Luftdrücken (Mindest- und Höchstluftdruck)! Und dann ist auf diesem Schreiben noch dieser Hinweis: "Es ist sicherzustellen, dass der Fahrzeughalter zu jeder von ihm verwendeten Reifengröße unmissverständlich über die zugehörigen Luftdrücke informiert wird. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass diese Angaben in der Betriebsanleitung und bei den am Fahrzeug befindlichen Luftdruckaufklebern ergänzt werden müssen." So macht es zumindest Conti, Kontakt über zkd.hotline@conti.de (Technischer Produkt Service), für seine Produkte (hierunter fallen auch diverse Tochtermarken).
    Gruß,
    Fritz

  • Moin zusammen,
    nach meiner Kenntnis läuft das so: ihr holt euch beim Reifenhersteller eine Reifenfreigabe (Fachausdruck "Bescheinigung der technischen Reifendaten") für euren "Wunschreifen" zu eurem Fahrzeug mit dem Zweck der Vorlage bei einer technischen Prüfstelle. In dieser Freigabe, wenn sie denn erteilt wird, macht der Reifenhersteller auf Grundlage der individuellen Fahrzeugdaten (die ihr ihm vorher per Übersendung der Zulassungsbescheinigung mitgeteilt habt) Angaben zu den notwendigen Bedingungen der Freigabe. Das sind dann Werte zu Höchstgeschwindigkeit, Felgenbreiten, Achslasten, max. Sturz und eben auch Luftdrücken (Mindest- und Höchstluftdruck)! Und dann ist auf diesem Schreiben noch dieser Hinweis: "Es ist sicherzustellen, dass der Fahrzeughalter zu jeder von ihm verwendeten Reifengröße unmissverständlich über die zugehörigen Luftdrücke informiert wird. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass diese Angaben in der Betriebsanleitung und bei den am Fahrzeug befindlichen Luftdruckaufklebern ergänzt werden müssen." So macht es zumindest Conti, Kontakt über zkd.hotline@conti.de (Technischer Produkt Service), für seine Produkte (hierunter fallen auch diverse Tochtermarken).
    Gruß,
    Fritz


    Danke, das ist die Info, auf die ich gewartet habe. Da mein Reifen mit seinen Daten in der Typzulassung angegeben ist, folgt für mich daraus, dass die Angaben auf der B-Säule richtig sind. Bei anderen mag das dann im Einzelfall anders sein. Es ist aber auf keinen Fall angezeigt, sich selbst was auszurechnen.


    Gruß Ulli

  • ......folgt für mich daraus, dass die Angaben auf der B-Säule richtig sind. Gruß Ulli


    Bei mir steht in der B-Säule Hinterachse 5,0 Bar. Die von Fiat aufgezogenen Continental vertragen einen maximalen Druck von 70Psi= 4,826 Bar. Diese zugegeben geringe Diskrepanz macht mir mehr Sorge. Weder Fiat noch Continental scheinen zu bemerken das da möglicherweise ein Sicherheits- und Haftungsproblem existiert.
    Gruß
    Uli

  • Sack und Asche - Wenn ein Reifen von seinem Hersteller mit max. Luftdruckangabe zu einem angegebenen Höchstgewicht (TL) ausgewiesen ist, dann ist das so und nicht anders. Diesen Reifen befüllt man nicht mit mehr Luftdruck, das ist doch logisch. Sollte der dann z.B. per Einzelabnahme (=technische Änderung) vom TÜV eingetragen worden sein, hat man sich an diese Angaben zu halten und an nichts anderes, das hat dann nichts mehr mit dem Fahrzeughersteller und dessen Vorgaben zu tun, der kennt doch den reifen und seine Daten nicht, klar? Z

  • ....und 0,174 Bar Differenz fällt m.E. in den Bereich der Messungenauigkeit (Temperatur) bzw. Rundung aufgrund unterschiedlicher Maßeinheiten. Schon die Erwärmung des Reifens wird den Druck um ein vielfaches dieses Wertes ansteigen lassen, das hält der Reifen aus und wird die Fahreigenschaften nicht entscheidend beeinflussen.


    Fritz

  • Bei mir steht in der B-Säule Hinterachse 5,0 Bar. Die von Fiat aufgezogenen Continental vertragen einen maximalen Druck von 70Psi= 4,826 Bar ...
    Weder Fiat noch Continental scheinen zu bemerken das da möglicherweise ein Sicherheits- und Haftungsproblem existiert.


    Califuli:
    Da würde ich zur Klärung mal ganz bescheiden schriftlich bei Fiat Deutschland anfragen.
    Wenn an der B-Säule auf dem Aufkleber der Reifendruck-Empfehlung (oder ist es ein "Sollwert"?) ein höherer Wert genannt ist als der ab Werk montierte Reifen zulässt, dann ist das ein Widerspruch.


    In meiner persönlichen Wertung wieder mal eine der typischen Fiat Schlampereien.

  • Just my 2 Cent: die Tragfähigkeit eines Reifens sinkt mit fallendem Luftdruck. Sie sinkt ebenfalls mit steigender Geschwindigkeit. Zitat Wikipedia "...Beispielsweise darf ein Reifen mit V-Geschwindigkeitsindex bei seiner Höchstgeschwindigkeit von 240 km/h nur mit 91 % der seinem Tragfähigkeitsindex entsprechenden Höchstlast beansprucht werden."
    Der Innendruck des Reifens auf die Felgenschulter sorgt unter anderem für dessen Abdichtung und je weniger Walkarbeit ein Reifen vollführt, umso geringer seine Erwärmung, was dem Reifen ebenfalls nicht gut tut. Wir haben ja nicht Lust wie in der F1 alle 60 km in die Box zu fahren um neue Reifen zu montieren, sondern wollen damit gerne >50.000 km fahren.


    Und wenn ich mir den Thread: "Ich war auf der Waage" ansehe, dann gibt es viele Eigner, die keinen Raum (Luft:)) mehr für Experimente haben.
    Da ich es im Straßengraben ungemütlich finde und auch kein Reserverad mitführe, belasse ich es lieber bei den Fahrzeugherstellerangaben und Reifenmerkmalen.

  • Die Reifenhersteller haben sicher Langeweile und erarbeiten daher in der Zeit, in der es nichts Besseres zu tun gibt, unendlich lange Tabellen für jeden Reifentyp, aus denen der optimale Reifendruck entsprechend der tatsächlichen Belastung hervorgeht. Eigentlich sollten diese Tabellenblätter den jeweiligen Bedienungsanleitungen der Kastenwagenhersteller beigelegt werden, dann hätten wir hier viel mehr Stoff für Diskussionen - so wird es langsam langweilig. Ich fahr jetzt auf meinen zu weichen Reifen noch einmal ne Runde und freue mich über den Komfort. Übrigens nun schon den 3. Satz Conti Fourseason, die beiden ersten mit jeweils 60.000 km und noch guten 4 mm Restprofil. Ich weiß, weniger als 8 sollten es nicht sein, oder besser doch 7, oder vielleicht reichen 5 mm? Nix für ungut, jeder wie er will. Gruß Gerd

  • ....darf ein Reifen mit V-Geschwindigkeitsindex bei seiner Höchstgeschwindigkeit von 240 km/h nur mit 91 % der seinem Tragfähigkeitsindex entsprechenden Höchstlast beansprucht werden....


    Ich habe gehört, dass dieser Effekt über 240 km/h hinaus noch viel drastischer sein soll. Offensichtlich sind sich viele Kastenwagenfahrer dieses Risikos überhaupt nicht bewusst ;).


    Gruß Manfred

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