Hi Ingo,
In dem Gutachten der Felgen steht die Auflage, dass der vorschriftmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen Sachverständigen bescheinigen zu lassen ist.
Also bräuche ich, trotz COC, eine Abnahmebescheinigung.
Aber das Gutachten/ABE von Borbet bezieht sich auf andere Typgenehmigung, nämlich die Nr. von Fiat für den Ducato 250L.
In den Papieren des Knaus Kastenwagens steht aber eine andere Nr. da nun Knaus der Hersteller ist und damit - so die Dekra - gilt die ABE für den Radsatz nicht auch wenn das so im COC
vermerkt ist. Also TÜV und Einzelabnahme.
Gruß Nico