Alu Felgen/ Reifen Größe Light Version

  • Hi Ingo,
    In dem Gutachten der Felgen steht die Auflage, dass der vorschriftmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen Sachverständigen bescheinigen zu lassen ist.
    Also bräuche ich, trotz COC, eine Abnahmebescheinigung.


    Aber das Gutachten/ABE von Borbet bezieht sich auf andere Typgenehmigung, nämlich die Nr. von Fiat für den Ducato 250L.
    In den Papieren des Knaus Kastenwagens steht aber eine andere Nr. da nun Knaus der Hersteller ist und damit - so die Dekra - gilt die ABE für den Radsatz nicht auch wenn das so im COC
    vermerkt ist. Also TÜV und Einzelabnahme.


    Gruß Nico

    Knaus BoxStar Solution4 Fiat 2,3 (X290) 150PS Goldschmitt Solar AHK Diesel-Power Chip... und sonst BMW R1200 GS LC Adv

  • Hallo nochmal Nico,
    Das Gutachten der Felge ist im Falle einer Auflistung der Rad Reifen Kombinationen im COC nicht mehr relevant, die Eintragung hat bereits Knaus für dich übernommen. Jede Kombination die im COC drin steht darf ohne weitere Tüv-Vorführung gefahren werden.
    Das sollte dir jeder TÜV Mitarbeiter bestätigen können.


    Gruß, Ingo

    Ich antworte selten, aber wenn doch, dann kann es sein daß es nicht jedem gefällt - deshalb vorab "Entschuldigung!" :)

  • Hi Ingo,


    im Gutachten zur ABE sind 2 Auflagen aufgeführt:
    "Auflagen und Hinweise
    A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
    oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.


    A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
    Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."


    Also A01 heißt Begutachtung und A02 heißt, wenn im COC nicht vermerkt müssen die Papiere geändert werden und nicht nur eine Bescheinigung ausgestellt werden. So lese ich das.


    Problem ist aber der Verwendungsbereich (lt. Dekra):
    Dort ist eine andere Nr. gelistet (vom Fiat Ducato) als im COC (dort vom Knaus Boxstar).
    Daher kam die Dekra und auch gestern der TÜV (5 min vor Feierabend) zu der Auffassung, dass eine Einzelabnahme 19.2 erforderlich wird.


    Bei TÜV hätte ich am Freitag einen Termin. Es sei denn ich finde vorab noch ein Lösung.
    Bei Borbet und Knaus habe ich parallel angefragt.


    Gruß Nico

    Knaus BoxStar Solution4 Fiat 2,3 (X290) 150PS Goldschmitt Solar AHK Diesel-Power Chip... und sonst BMW R1200 GS LC Adv

  • Die ABE gibt es für eine bestimmte Felge für ein bestimmtes Fahrzeug! Das COC erlaubt verschiedene Rad/Reifenkombinationen! Es bestimmt bzw. erlaubt aber keine bestimmte Felge: da scheiden sich die Geister! Deshalb wird es im Ernstfall eine ganze Menge KAWA's geben, die zu ihren Felgen keine gültige Erlaubnis haben: Die COC-Nummer vom Aufbau-Hersteller ist entscheidend! Diese steht meistens auch in der Zulassung, da hat die FIAT-Nummer nichts mehr zu sagen.....
    Trotzdem viel Glück beim TÜV - wird schon klappen. Es haben ja auch eine ganze Menge KAWA-Fahrer die 235/75 R15 eingetragen bekommen und die stehen nirgendwo aufgelistet!!
    In diesem Sinne
    Gruß Bernd

  • Also wir hatten Glück. Knaus hat in der Typgenehmigung vom Boxstar exakt unsere Felgen aufgenommen. Nicht nur die Abmessungen sondern Hersteller, Typ und KBA-Nr. Dies hat der Mann vom TÜV nach etwa 30 min Sucherei gefunden. Damit sind die 17' eintragungsfrei.
    Ein Blick in die Typgenehmigung des Fahrzeugherstellers rettet vielleicht manche Felgen-Kombi. Hersteller muss nicht Fiat oder Citroen sein. Bei uns ist es Knaus.
    Gruß Nico

    Knaus BoxStar Solution4 Fiat 2,3 (X290) 150PS Goldschmitt Solar AHK Diesel-Power Chip... und sonst BMW R1200 GS LC Adv

  • Hallo Zusammen!


    Ich habe etwas Kurioses entdeckt: habe wohl auch das "Light"-Fahrwerk aus 2018 mit 215/70-R15CP (Serienbereifung) und in der CoC unter (52)den Eintrag 225/70R15C.


    Im KFZ-Schein dagegen steht 215/70-R16CP !!


    Ist das durch einen Fehler bei der Zulassungsstelle entstanden? Oder hat das noch jemand?
    Macht es Sinn, die 16-er aufzuziehen?


    Schöne Grüße,
    Uwe

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