Nachdem ich jetzt Rückmeldung von der Oberfinanzdirektion bekommen habe, melde ich mich abschließend doch noch mal zu Wort.
Die Hobbyjuristen unter uns (und da bin ich kein bisschen qualifizierter) können vielleicht doch noch was von den Profis lernen.
Die Profis von der OFD teilen jedenfalls uneingeschränkt meine Interpretation des Gesetzestextes und bemängeln wie auch ich, dass der schon ziemlich unscharf (schlampig) formuliert ist. Besonders der Teil "Wohnmobile ... sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden" bedarf ggf. in der Zukunft einer Klärung.
Aber unabhängig davon ist die klare Aussage, dass Händlern oder Werkstätten für den mehrwertsteuerfrei Verkauf und Einbau eines Stomspeichers in z.B. ein Wohnmobil keinerlei Ungemach droht, wenn sie sich vom Käufer schriftlich bescheinigen lassen, dass der Käufer eine häusliche PV-Anlage betreibt, diese bei der Bundesnetzagentur ordnungsgemäß registriert ist, die neuen Komponenten ebenfalls registriert und im Sinne des Gesetzes genutzt werden.
Es gibt noch keinerlei Beanstandungen von Steuerprüfern in dieser Sache und die hätten gegenwärtig wohl auch kaum Aussicht auf Erfolg.
Dann nicht hier im Kastenwagen um Antwort bitten sondern in einem Juristen Forum.
Wer die Eingangsfrage von mir gelesen und verstanden hat, sollte eigentlich wissen, dass ich nicht nach einer juristischen Einschätzung sondern lediglich nach einer Werkstatt gefragt habe,
Mittlerweile habe ich auch Werkstätten gefunden, die solche Einbauten mehrwertsteuerfrei machen. Ich habe mich trotzdem für ein Werkstatt entschieden, die sich nicht getraut hat, weil sie erstens bei mir fast um die Ecke ist und preislich trotz Mehrwertsteuer kaum teurer war als die "mutigen" Werkstätten.