Sprich: wenn das Smartphone in einer Halterung steckt, was es sinnvollerweise sowieso tut, denn wie will man sonst während der Fahrt verhindern, das das Gerät durch die Gegend purzelt, dann darfst Du schon Eingaben vornehmen.
Inwieweit das jetzt während der Fahrt ratsam ist, weil abgelenkt wird man dabei natürlich trotzdem, steht auf einem anderen Blatt.
So long, Thorsten
Du irrst dich leider ein klein wenig. Sicher ist das Freisprechen erlaubt, so lange das Gerät in einer entsprechenden Halterung steckt und du das selbige KOMPLETT per sprache steuern kannst. Sobald du einen Finger dazu benutzen musst bist du leider fällig.
Ich zitiere hier mal den Teil eines entsprechenden Artikel aus der "Auto, Motor und Sport"
*Zitat*
Im Gesetz heißt es "in der Hand halten". Doch das bloße Umlagern des Gerätes vom Ablagefach in die Mittelkonsole bleibt straffrei, entschied das OLG Köln (Az.: 83 Ss OWi 19/05). Und wenn das Handy beim Fahren in den Fußraum fällt, darf man es laut OLG Bamberg wieder aufheben, ohne einen Punkt zu riskieren (Az.: 3 Ss OWi 452/07). "Sämtliche Bedienfunktionen sind aber vom Verbot umfasst", so Lempp. Das gilt laut OLG Köln selbst für das integrierte Navi (Az.: 81 Ss-OWi 49/08). "Anders nur, wenn das Handy in einer Halterung steckt und nicht berührt zu werden braucht", erläutert Maximilian Maurer vom ADAC in München.
*Zitatende*
Hier noch der Link zu dem kompletten Artikel:http://www.auto-motor-und-spor…-kein-pardon-1748806.html
Du siehst, sobald du das Gerät mit den Händen bedienen musst droht dir das Bußgeld. So lange du alles per Sprache steuern kannst bist du im grünen Bereich.
Jetzt so weit klar?;)
Grüße
Markus
*edit*
Normale Navis darf man aber jederzeit bedienen so lange Sie keine Telefonfunktion besitzen. Als obs was anderes wär.......