Nein, es wurden nur unverschlossene Fahrzeuge "berücksichtigt". Die Gefahr, bei einer solchen Aktion bemerkt zu werden ist für die Täter wohl akzeptabel- man könnte sogar noch angeben, "man habe sich in der Tür geirrt." Und eine unverschlossene Tür geräuschlos zu öffnen dürfte nicht das Problem sein...
Zu einer weiteren Überraschung könnte es kommen, wenn die Versicherung in dem Polizeibericht lesen muss, das Ausweispapiere, Geld oder andere Wertgegenstände aus einem unverschlossenen Fz. entwendet wurden.
Gruß Thomas