Beiträge von stocki26

    genau so fing es bei mir auch an


    ICH habe dann das Gutachten in Auftrag gegeben, den RA beauftragt eine Klagsandrohung zu verfassen und samt Gutachten an Cit zu schicken


    dann erst kam Bewegung in die Sache, vorher kann nichts passieren - worauf hin sollte denn auch jemand reagieren ?


    Erst wenn die das SCHRIFTLICH auf dem Tisch haben, sind sie gezwungen zu reagieren !

    was Du jetzt zuerst brauchst ist kein Rechtsanwalt sondern ein Sachverständigen-Gutachten über die mangelhafte Haftung vom Decklack am Untergrund.


    Erst wenn DAS durch ein Gutachten bewiesen ist, kann ein RA von Dir oder bei Citroen reagieren, die spielen jetzt auf Zeit und hoffen, dass du nicht klagst und kein Gutachten erstellen lässt.

    Du musst den Händler /indirekt den Hersteller damit konfrontieren, dass die Windschutzscheibe ein sicherheitsrelevantes Bauteil ist und aufgrund der schlechten Haftung des Lackes am Untergrund Gefahr im Verzug ist. Sobald Du einen kleinen Unfall hast (oder auch nur eine scharfe Bremsung) KÖNNTE sich die Windschutzscheibe selbstständig machen.


    Diese schlechte Haftung ist zwar eigentlich schon durch die Ablösung vom Decklack bewiesen, Du wirst es vermutlich trotzdem durch Erstellung eines Gutachten nochmal beweisen müssen.


    Dieses Gutachten gemeinsam mit einem Schreiben vom Anwalt zum Händler und los gehts.

    die zuletzt ins Gespräch gebrachten Thesen "Streu-Salz ist die Ursache" und "Untergrund haftet nicht" waren aber auch ein wenig "speziell" :s7


    so etwas hilft wirklich niemandem und bringt nur Verwirrung, die viel Geld kosten kann.



    Die Ursache ist eine Haftungsschwäche zwischen Untergrund und Decklack, was durch Gutachten von Sachverständigen beweisbar ist.

    ca. 300,- bis 400,-


    ist wie gesagt ein knapper halber Tag für die genaue Schadensbegutachtung, Schichtdickenmessungen, div. Haftungstest mit Klebeband usw.
    Gitterschnitt würde ich (jetzt noch) nicht machen lassen, hinterlässt durch die Schnitte bis aufs Blech einen Schaden, der nicht sein muss.


    Dann noch die Erstellung des Gutachtens, dauert sicher nochmals 2 Stunden. Daher der Preis.

    (Fairerweise) nochmal kurz zum Händler, alle Infos vorlegen, wird aber zu 99,9 % nix bringen ...


    Gutachten machen lassen, im Gutachten sollte auf die Gefahr der herausfallenden WSS hingewiesen werden.


    Damit zum Anwalt, Klagsandrohung (mit 14-Tages-Frist) verfassen und mit Gutachten (Auszug) an den Händler schicken - dann meldet sich der Ducato-Hersteller schon.

    Jetzt ist es allerdings kein Schönheitsfehler mehr, sondern ein sicherheitsrelevanter Mangel.


    ...... deshalb habe ich ja per PN alle hier zu erreichenden Geschädigten auf diese Tatsache separat hingewiesen.


    Genau das hatte ja auch der gerichtlich beeidete Sachverständige im Gutachten meines Jumper vermerkt !


    Was der Einzelne dann daraus macht, kann ich nicht mehr beeinflussen.


    Ich wäre heilfroh gewesen, wenn ich beim ersten Auftreten der Abblätterungen alle hier inzwischen geposteten Tatsachen gewusst hätte,


    das hätte die Reklamation wesentlich einfacher und damit auch kostengünstiger machen können.


    Also macht mal Nägel mit Köpfen und zeigt dass ihr hier nicht nur Sprüche machen könnt.


    Gruß Wolfgang


    das ist doch alles schon längst passiert - ich habe allen Fragestellern meine Story zur Verfügung gestellt, und nicht nur das - auch Auszüge vom SV-Gutachten waren dabei.


    Es wird aber nun mal JEDER sein persönliches Gutachten über sein spezielles Fahrzeug benötigen, das kostet eben Geld das man erst mal investieren muss.


    Dann den Anwalt eine Klagsandrohung verfassen lassen und anschließend gut verhandeln, das kann auch nur jeder persönlich machen.


    In meinem Fall waren allein 3 gegnerische Anwälte beschäftigt. Denen kann man nicht mit Storys aus dem Internet den Boden wegziehen, da braucht es belegbare Fakten,


    und die muss sich jeder selbst bezogen auf den Schaden an seinem Fahrzeug organisieren.

    vorher gute Nahaufnahmen machen, nichts ablösen !


    Dann beim bzw mit dem Händler Schäden untersuchen, Fetzen ablösen und gleichzeitig alles mitfotografieren.


    Als letztes kann man noch einen Haftungstest machen, wie er auch vom Gutachter gemacht würde :


    am Rand der Schäden ein sehr gut haftendes Klebeband aufkleben, festreiben und wieder ablösen,


    dann sieht man wie wenig Haftung dort noch vorherrscht, denn es werden am Klebeband deutliche Lackfetzen kleben bleiben

    was hier auf dem Foto zu sehen ist, wird Grundierung genannt - die löst sich nicht


    die Haftungsschwäche ist an der Kontaktfläche von der Grundierung zum Lack, nicht darunter.


    Wie mir vom Sachverständigen gesagt wurde, soll die Lackschicht auf eine noch feuchte Grundierung aufgetragen werden,


    was aus irgendwelchen Gründen nicht gemacht worden ist. (Unter anderem) daher haftet der Lack nicht am Untergrund.