Beiträge von Mofarocker

    Moin,

    Man kann die Korrosion schon entfernen und das dann erstmal so benutzen, man kann auch die einzelnen Pins auspinnen, neue aufkrimpen und wieder ein pinnen, passende Pins sollte eine Fiat - Vertragswerkstatt eigentlich da haben....


    ....aber wenn die Werkstatt nicht will....


    Gruß Christian

    Moin,
    auf Grund der unterschiedlichen Montagepositionen der Komponenten im Fahrzeug würde ich nach der Übernahme das Auto achsweise wiegen und dann über eine etsprechende Ablastung der Achsen entscheiden. Denn die 3500 KG zGG sind in allen Varianten schnell erreicht, z. B. hat mein LMC Innovan auf Duc 7 zulässige Achslasten vorn 1960kg, hinten 2000kg. Fahrfertig mit vollen Diesel- und Frischwassertanks ( 90L ) habe ich vorn 1760kg und hinten 1480kg gewogen, das heißt selbst wenn ich die die erlaubten 260kg weitere Zuladung komplett in den Laderaum packen würde, wäre ich vom Limit der HA noch weit entfernt...
    In meinem Fall habe ich mich für 255/55R18 mit dem weit verbreiteten LI 109 entshieden, somit ist die Reifenwahl groß, und ich fahre Yokohama Geolander G015 AT Ganzjahresreifen mit Schneeflocke und bin nach 24tsd km immer noch sehr zufrieden.


    Gruß Christian


    Aber es gibt auch gute Nachrichten, der Techniker war voll nett und ist so nett und holt sich den Akt aus dem Archiv.
    Er meint es könnte auch ein Fehler bei der Eintragung sein, die Goldschmitt Gutachten mussten damals "quergelesen" werden Fiat Ducato wird ja zum zB Weinsberg R47 etc.. und das könnte eine Fehlerquelle gewesen sein, wollen wir das hoffen, denn die technische Änderung der möglich ist um wieder unter 3500kg zu kommen ist nur der gesamte Rückbau der ZLF :(
    Im Übrigen hat er mir auch erklärt, jeglicher Einbau einer ZLF gehört vorgeführt und eingetragen in Österreich, auch wenn keine Auflastung sattfindet.


    Moin,
    hat der freundliche Techniker wirklich gesagt das eine Ablastung nur durch Rückbau der ZLF möglich ist ?
    Dann wären die Vorschriften bei Euch ja noch kleingeistiger als bei uns.
    Denn in D ( auch wenn es dir nicht hilft ) muß die Ablastung durch einen Sachverständigen begutachtet und entsprechend dokumentiert werden. Die Zulassungsstelle korrigiert dann nur die Fahrzeugpapiere. Ich könnte mir vorstellen das es in Ö genauso gehen kann, wenn du gezielt beim Techniker danach fragst. Dann wird der Zulassungsbehörde ja alles mundgerecht serviert,,,


    Gruß Christian

    Hallo Bung,


    ich kenne die Prüforganisationen in Ö nicht, aber ich würde bei einer solchen ( und nicht beim Ministerium ) nachfragen ob eine Eintragung der technisch zulässigen Gesamtmasse ohne technische Änderung möglich ist.
    Falls ja, einfach machen, Papiere ändern und fertig.


    Denn wie schon geschrieben, kontrolliert die Asfinang nur den aktuell hinterlegten Datensatz...


    Gruß Christian

    Zeig Deine kunstvolle Schnitzarbeit am Sitzuntergestell mal einem Tüvler. Wenn er seinen Job ernst nimmt kratzt er Dir dafür die Plakette ab.


    Moin, also die kleine Anpassung der Knotenbleche am Sitzgestell machen mich jetzt auch nicht nervös, ich hätte allerdings versucht die Griffe an der Batterie abzubauen...


    ... vielleicht hat der Themenstarter das aber auch im Vorfeld getan. Ansonsten sehr gute Arbeit:fingerh::fingerh::fingerh:



    Gruß Christian

    Nein ich habe eine Gasheizung. Aber ich würde gerne eine Dieselheizung einbauen, da der Wagen ja auch mit Diesel fährt und ich mir so das Gewicht der Gasflaschen sparen kann


    Hallo,
    wenn du das Mobil komplett gasfrei bekommen möchtest, gilt es im Vorfeld zu klären welche Heizung+Warmwasserbereitung bisher eingebaut ist, und dann die Möglichkeiten abklopfen die sich daraus ergeben.


    Gruß Christian

    Hallo Kreta,


    meine bisherigen Womoversicherungen ( Allianz u. ADAC ) haben den von mir angegebenen Neuwert nach meinen Angaben akzeptiert, allerdings waren das immer Fahrzeuge von der Stange.


    Da es sich in deinem Fall um einen Selbstausbau handelt, würde ich schon im eigenen Interesse ein Wertgutachten erstellen lassen, und zwar von einem Gutachter meiner Wahl in meiner Nähe, somit kannst du den aktuellen Fahrzeugzusatand incl. Ausbeu belegen.
    Denn bei Totalverlust ( Diebstahl oder Feuer ) ist ja keine bewertbare Basis mehr da. Bei allen anderen Schäden bewertet der Gutachter den Fahrzeugzustand sowieso gesondert.


    Natürlich kostet so ein Gutachten 200-400 €, das sollte aber jede Versicherung akzeptieren, falls nicht ist es die falsche Versicherung...


    Bei Old-/ Youngtimern wird das oft auch so gehandhabt und kling für mich plausibel.


    Gruß Christian

    Moin,


    zuerst würde ich mal bei TÜV/Dekra anfragen ob eine Auflastung ohne technische Änderung möglich ist.
    Das sollte bei den angegebenen Achslasten nicht unmöglich sein. Ein kundenfreundlicher Prüfer sucht in seiner Datenbank nach entsprechenden Bescheinigungen...


    Gruß Christian

    Dann sollten aber auch in den Fahrschulen zusätzliche Extra-Stunden auf einem 4,25-Tonnen-Fahrzeug zur Pflicht werden.
    Bei bereits vorhandenen B-Führerscheinen sollte erst der Erwerb einer Zusatzerlaubnis zur Berechtigung für 4,25 Tonnen werden.


    Warum ?
    Da sich die Fahrzeuge der Klassen 3,5 und 4,2 Tonnen zGG heute technisch nicht oder kaum unterscheiden, sehe ich dazu keine Notwendigkeit,
    denn wer mit 3,5 to klar kommt, der schafft das auch mit 4,2 to...
    ...oder auch umgekehrt, denn ich sehe viele Womo-Fahrer die mit 3,5 to auf 6 Meter schon überfordert sind....


    Gruß Christian