Beiträge von FreiBuerger

    Im Moment gehe ich davon aus, daß man nur in D besonders viel Rücksicht auf die Gegner einer Impfung nehmen wird.


    Ich halte es für das wahrscheinlichste Szenario, wenn die Impfstoffe tatsächlich für alle schnell verfügbar sind im Spätsommer, daß es zwar in Europa keine Impfpflicht geben wird, daß aber einige Länder
    dazu übergehen werden, Reisefreiheit und Besuch bestimmter Veranstaltungen und Einrichtungen an einen Impfnachweis zu koppeln, ggf. über den Umweg über
    die Vertragsfreiheit der Anbieter.


    Die australische Fluglinie Qantas ist da bereits vorgeprescht:
    https://www.tagesschau.de/wirt…er-passagiere-an-101.html

    Es gibt Erlasse dazu. Ermessenssache ist das nur, wenn weitere "Vermummung" dazukommt. Aber lassen wirs gut sein, wer meint, es sei verboten, kanns ja lassen.


    Wir haben das aus gutem Grund firmenweit angeordnet, wenn Kollegen gemeinsam in der Gegend herumfahren und darauf hingewiesen, daß es nach gültiger Coronaverordnung BW für Fahrgemeinschaften Pflicht ist.

    Wohl eher nicht gestattet...
    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
    (4) Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist. Dies gilt nicht in Fällen des § 21a Absatz 2 Satz 1.
    (https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html)


    Bitte informiert Euch doch, das ist seit April geklärt und vor allem in bestimmten Konstellationen ist es sogar PFLICHT im Auto, auch für den Fahrer:


    (...)
    Das Tragen eines Mund-und Nasenschutzes verdeckt zwar Nasen-und Mundpartie, lässt aber die Augen und die Stirn noch erkennen. Dies dürfte in der Regel ausrei-chend sein, um die Identität von entsprechenden Kraftfahrzeugführern feststellen zu können. Am Steuer muss der Atemschutz also so getragen werden, dass die Augen und Stirn erkennbar sind.
    (...)


    Exemplarisch Baden-Wuerttemberg:
    https://www.flvbw.de/files/Bilder und Downloads/Rubrik-News/VM-IM-Tragen-eines-Mund-Nasenschutzes-Paragraf-23-Abs-4-StVO-2020-04-22.pdf

    j (anmerkung: während der fahrt ist das tragen einer maske für den fahrer verboten, beifahrer dürfen diese tragen)


    Nein, ist es nicht, je nach Konstellation der Mitfahrer und Bundesland sogar Pflicht, Beispiel Fahrgemeinschaften.
    § 23 Abs. 4 S. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) bestimmt zwar, daß das Gesicht nicht so verdeckt werden darf, daß es nicht mehr erkennbar ist.
    Ohne zusätzliche Sonnenbrille etc. ist das aber mit einem nur Mund und Nase bedeckenden Schutz noch gewährleistet, dazu gibt es auch ausreichend
    klarstellende Hinweise.

    Wenn ich dir 100 Smarties gebe, dir aber sage, dass drei davon vergiftet sind, würdest du dann auf gut Glück trotzdem 97 davon essen???




    Korrekt wäre, eines davon essen. Würde ich aber auch nicht.


    Das Problem ist eh ein ganz anderes:
    An sich müsste die Frage lauten: Würdest Du eines der Smarties Deinem Opa in den Mund stopfen.
    Abseits der unnötigen Polemik also der Umstand, daß das Risiko sehr ungleich verteilt ist und meist eben nicht denjenigen direkt betrifft,
    der riskant handelt.

    Derzeit ändert sich permanent die Rechtslage in den 16 Bundesländern, die zuständigen Gerichte kommen im vorläufigen Rechtsschutz zu unterschiedlichen Ergebnissen, Urteile in der Hauptsache gibt es noch nicht, die Politik agiert uneinheitlich.


    Wäre es in einem Forum und einem Faden wie diesem da nicht sinnvoll, ohne jede Wertung die aktuell geltende Rechtslage und deren Änderungen ganz neutral zu dokumentieren anstatt je nach eigener Meinung die geltenden Regeln zu kritisieren oder zu verlangen, daß der andere auch erlaubte Dinge unterlässt?


    Man muss nicht alles machen, was erlaubt ist. Aber das muss jeder für sich entscheiden, da kann ein Forum nicht helfen.

    Von Wohnmobilstellplätzen und Campingplätzen steht da nix. Gruß Holger


    Doch, es wurde die


    Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) durch Beherbergungsverbote (Corona-Verordnung Beherbergungsverbot – CoronaVO Beherbergungsverbot) Vom 15. Juli 2020 (in der ab 29. August 2020 gültigen Fassung)


    ausser Vollzug gesetzt. In der heisst es wörtlich:


    § 1 Begriffsbestimmungen


    Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Begriff


    „Beherbergungsbetrieb“ Unternehmen, die in der Regel gegen Entgelt Personen eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellen, wie z. B. Hotels, Gasthöfe und Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze sowie vergleichbare Einrichtungen,
    „beherbergen“ die Zurverfügungstellung einer in der Regel entgeltlichen Übernachtungsmöglichkeit durch einen Beherbergungsbetrieb,
    „Wohnsitz“ das ständige Niederlassen an einem Orte, wobei dies gleichzeitig an mehreren Orten erfolgen kann,
    „aufhalten“ die Anwesenheit an einem Ort von mindestens 48 Stunden.

    Fundort der Verordnung:
    https://www.baden-wuerttemberg…navo-beherbergungsverbot/

    Und hier die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshof Ba-Wü:
    https://verwaltungsgerichtshof…gesetzt/?LISTPAGE=1212860

    Damit, und nur damit, nicht mit Zeitungsartikeln oder Politikermeinungen, sollte es möglich sein, einen unsicheren Betreiber zu überzeugen.

    Grüßle aus Baden, Jörg

    An der Diskussion der Sinnhaftigkeit der Maßnahmen im Einzelnen mag ich mich nicht beteiligen.
    Sachlicher ist ein Blick auf die vielen unterschiedlichen regionalen Regelungen, vorzugsweise im Original, der jeweils aktuellsten Fassung und ohne die in der Presse kolportierten Interpretationen derselben:


    Also Lothar, es gilt seit 3 Tagen die Niedersächsische Corona-Beherbergungs-Verordnung in der Fassung vom 09.10.2020:
    https://www.niedersachsen.de/download/159579


    Danach gilt das Beherbungsverbot ausdrücklich für Campingplätze. § 1, Abs. 3, (2) , wenn es sich nicht um Dauercamper handelt.


    Ansonsten, es wurde ja bereits gesagt, dürfte es sich hier überall um eine ziemlich kurzlebige Verordnung handeln, ich rechne auch mit Aufhebung oder Veränderung,
    spätestens wenn die ersten Gerichtsentscheidungen in den Eilverfahren in den Bundesländern kommen.
    Es bleibt uns nichts anderes übrig, als tatsächlich ständig zeitnah vor der Ankunft zu checken, was gerade in dem oder der Bundesland / Kreis / Stadt gültig ist.


    Admins: Was haltet Ihr von einem Sammelbeitrag, der nur die Links zu den Camper tangierenden Corona VO enthält, aber keine Diskussion zulässt?

    Jörg aus Freiburg,
    noch wenig Ahnung von der Materie und genau deshalb unter anderem jetzt hier angemeldet.


    Genauer? Na gut:
    Nach einem knappen halben Jahr steht die Entscheidung fest:
    Wir, das sind meine Frau Katharina, ein höchst lebendiger Labrador namens Oskar (Spitzname: Terrorflummi) und ich wollen ein Wohnmobil.
    Zusammengerechnet feiern wir drei nächstes Jahr unseren 100. Geburtstag :D


    Die Entscheidung ist nach viel Recherche, Bekannte ausquetschen und Messebesuch gefallen, es wird ein Kastenwagen, genauer ein Vantourer 540D.


    Unser Plan sind kurze Trips von 2,5 Tagen bis maximal 14 Tegen in den Ferien, immer so, daß Besichtigen und Stadt sich verbinden lässt mit Spaziergängen von höchstens 4 h in freier Natur.
    Mal sehen, wie sich das entwickelt, wäre nicht der erste Plan, der an der Realität scheitert ;)


    Das Forum ist im Moment eine meiner Quellen, letzte Überlegungen bzgl. der Ausstattung abzuschließen. Nach dem Kauf werden sich sicher viele andere Fragen ergeben.


    Grüße aus dem Dreiländereck,


    Jörg