Statt dem "höchsten zulässigen Gesamtgewicht" entscheidet künftig die "technisch zulässige Gesamtmasse", ob für ein Fahrzeug die Vignette oder die – höhere, fahrleistungsabhängige – Lkw-Maut zu bezahlen ist. Die technisch zulässige Gesamtmasse ist das vom Hersteller angegebene, maximal zulässige Gewicht des Fahrzeugs. Wohnmobile und andere auf 3,5 Tonnen "abgelastete" Fahrzeuge (=Fahrzeuge, bei denen freiwillig das höchstzulässige Gesamtgewicht auf 3,5 Tonnen reduziert wurde), die nach dem 1. Dezember 2023 erstmals zugelassen werden, unterliegen künftig der Lkw-Maut.
Fahrzeuge von Menschen mit Behinderungen sind auf Antrag davon ausgenommen.
Für den Altbestand (= Zulassung vor 1. Dezember 2023) gibt es eine fünfjährige Übergangsfrist.
Quelle: ÖAMTC