Hallo Mia,
konntest du rausfinden, ob ein Gurtstraffer für den Zusatzsitz gesetzlich vorgeschrieben ist?
Ich versuche derzeit von Einzelsitz auf Doppelsitz umzurüsten, da wir Nachwuchs erwarten. Daher kann ich ein bisschen was zum Thema "Zulassung" sagen. Hoffe das hilft etwas weiter.
Die Umrüstung habe ich beim GTÜ angefragt und folgende Aussage erhalten:
"Umrüsten & Eintragen ist nur möglich, wenn der Umbau von einer Fachwerkstatt vorgenommen wird und schriftlich belegt ist. Für das Handtieren mit Gurtstraffern braucht man eine Schulung, da diese Sprengstoff enthalten"
Darauf hin habe ich mich an meine nächste Fiat-Werkstatt gewendet, die das Thema wiederum in Italien angefragt haben. Auszug aus der Rückmeldung von Fiat:
"Hiermit informieren wir, dass die Zulassungsbedingung des Fahrzeuges, die beim Kauf bestanden hat, unbedingt eingehalten werden muss. Wurde das Fahrzeug mit zwei Vordesitzen gekauft (einer auf der Fahrerseite und einer auf der Baifahrerseite) oder - mit drei vorderen Sitzen (einer auf der Fahrerseite - die anderen beiden auf der Beifahrerseite mit einer Sitzbank) darf keinerlei Transformation des Fahrzeuges vorgenommen werden (sowohl bei zwei, als auch bei drei Sitzplätzen). Aus strukturellen Gründen (Anschlüsse der Sicherheitsgurte, Gurtraffer, Airbag, usw.) kann keine Freigabe für die Vermehrung oder Verminderung der vorderen Sitzplätze erreicht werden."
Offiziell ist es also zumindest bei Fiat nicht zulässig, dennoch scheint es gängie Praxis zu sein, wenn man sich die Foren durchliest. Ich denke, es kommt am Ende darauf an wie genau der Prüfer "hinsieht".
Sollten bei Dir 3 Sitze eingetragen sein, kann es sogar sein, dass keine zusätzliche Begutachtung erforderlich ist, da sich die Eintragung nur auf die Maximalanzahl bezieht.
Das ist unter anderem das Fazit in diesem Beitrag:
https://www.kastenwagenforum.d…iginal.39415/#post-557955
Mit freundlichen Grüßen
Thole