Wieder mal die Unklarheiten bezüglich Garantie und Gewährleistung
Die Kosten übernehmen muss derjenige der den Citroen-Händler beauftragt etwas zu tun, es sei denn Citroen tut das freiwillig ohne Berechnung.
Von Gesetzes wegen hat der Kunde nur mit dem Verkäufer (Womo-Händler) einen Vertrag geschlossen. Insofern ist auch nur der Verkäufer gesetzlich verpflichtet bei Mängeln an der verkauften Sache kostenfrei nachzubessern. Die verkaufte Sache ist das komplette Fahrzeug.
und da bist du Dir sicher? Die Garantie für das Auto kommt bei mir von Citroen und nicht vom Pössl Händler. Citroen sieht das genau so und repariert, nicht freiwillig sondern weil das Auto eben Garantie hat.