Beiträge von VWBusFahrer

    Der Vorschlag von @kay2 ist doch sehr gut, testweise mit einem Multimeter im kleinsten Gleichspannungsbereich die Anschlüsse am Shunt mit Klemmen abgreifen, dann Verbraucher einschalten und die Anzeigen vergleichen. Aber nicht den Strombereich/Amper beim Multimeter wählen.


    Wenn das funktioniert, kannst Du ja erst einmal einen Versuchsaufbau anfertigen und Kabel provisorisch nach vorne legen.


    Einbau-Voltmeter mit einem Messbereich bis 1999 mV ohne Hilfsspannung gibt es auch problemlos.

    Zur Ausgangsfrage: ich habe das CBE516 gehen den
    Blue Smart IP22 Charger (in der Version mit 3 Ausgängen) von Victron Energy ersetzt. 3 Anschlüsse, weil einer für die Steuerleitung zum Panel benötigt wird.


    Hallo Rudi,
    kannst Du bitte mal schildern, wie Du das Gerät angeschlossen hast. Besonders die Steuerleitung zum Panel, die Anleitung von Victron finde ich etwas dürftig.


    Gruß Jürgen


    Ich habe im Urlaub zwei Wochen lang die Spannung geloggt. Messfrequenz 60 Sekunden. Ladegerät CB516-3, Batterien Varta AGM. Temperatur leider nur max. 25 Grad.
    Auch wenn das Diagramm nicht sehr detailliert ist, es lässt sich einiges daraus ablesen.
    Drei Mal waren wir am Kabel, Haupt- und Aufnahmeladephase mit ca. 14,7 Volt sind gut zu erkennen, danach Float mit 13,8 Volt. Wir waren nie länger als 2 – 3 Tage an einem Ort, die Lichtmaschine gab ca. 14 Volt von sich.
    Und dann holte sich der Kühlschrank die Energie, die er brauchte. Aber unter 12,3 Volt durfte er nicht.

    Das ist soweit auch richtig, nur auf Plätzen ohne AE darf man demnächst nur noch 100 m hoch ... Ein bisschen wenig für Segler und Hangflug, findest Du nicht?


    Der Flyer war übrigens schon direkt nach der Sitzung verfügbar, war alles schon vorbereitet ... Positiv ist am Flyer, dass dort fast nur von Drohnen geschrieben wird, was evtl. Hinz & Kunz vom Anschwärzen abhält.


    Auf den Flyer wurde in den Foren schon am letzten Wochenende hingewiesen.

    Rein interessehalber:
    Eine Aufstiegsgenehmigung hat doch jeder Modellflugplatz, oder irre ich mich da?
    Für diese dürfte es dann doch keine Einschränmungen geben, oder?


    Bis 5 Kg braucht man keine Aufstiegsgenehmigung, das ist erlaubnisfreier Modellflug, da muss man nur die geltenden Gesetze beachten wie 1,5 KM Abstand zu Flughäfen, bei Verbrenners 1,5 KM Abstand zu Wohnbebauung und einiges anderes

    Nun ist der klassische Modellflug doch noch plattgemacht worden


    Alles was mir im Moment dazu einfällt, würde gegen alle Forenregeln verstoßen, ich versuche es so sachlich wie möglich


    Nach einigen Gesprächen und Verhandlungen zwischen den Modellflugverbänden und dem Ministerium, bzw. dem Verkehrsausschuss wurde ein Kompromiss erarbeitet. Für Flächenflieger und Drohnenpiloten sollte es unterschiedliche Regelungen geben, mit denen hätte man als klassischer Modellflieger fast wie bisher weiterfliegen können. Kurz vor der Veröffentlichung kam die 180 Grad Kehrtwendung, das Verteidigungsministerium forderte die Begrenzung auf 100m Flughöhe, ausgenommen auf den relativ wenigen Plätzen, die eine Aufstiegsgenehmigung haben. Dem schloss sich Dobrindt sofort an.


    Das Luftfahrtgesetz wurde neu geordnet, Dobrindt und von der Leyen haben klammheimlich einen Luftsektor oberhalb von 100m geschaffen, in dem soll in Zukunft kommerzieller autonomer Drohnenflug über 5 Kg für z.B. Paketdrohnen erlaubt sein.


    Die Gesetzesänderung, bzw. das neue Gesetz wurde schon im Bundestag abgenickt und steht kurz vor der Verabschiedung am 25.1.2017 im Bundesrat.


    Somit können in Zukunft autonome Drohnen über unsere Köpfen fliegen, der klassische Modellflug wurde dafür geopfert.


    http://www.pro-modellflug.de/mein-abgeordneter/




    Gruß


    Jürgen

    Es ist halt vieles durcheinander zurzeit, die Händler finanzieren ihre Einkäufe ja auch größtenteils und bekommen von den Banken günstiges Geld aufgedrängt. Ich habe mir im letzten Jahr schon mal ein Fahrzeug näher angesehen und nach Skonto bei Barzahlung gefragt. Aber gefehlt, bei der Firma musste man die Fahrzeuge über deren Hausbank finanzieren.


    Halbjahresfahrzeuge aus der Vermietung, so sagte mir ein anderer Händler, gehen mit ca. 5% - 7% Nachlass vom Neupreis über den Tisch.


    Oder auch – Händler: „ Wenn Sie jetzt ein Neufahrzeug bestellen, kann ich Ihnen nicht garantieren, dass das gelieferte Fahrzeug genauso aussieht, wie die Musterfahrzeuge. Aber kein Problem, Sie können problemlos vom Kaufvertrag zurücktreten, wir haben Wartelisten, das Fahrzeug wird sicher noch am selben Tag verkauft.“


    Sonderwünsche wie z.B. Dieselheizung und elektrisch anklappbare Spiegel verzögern bei einigen Herstellern die Auslieferung um Monate.


    Daher werden wir wohl einen Neuen von der Stange kaufen, bei einem Gebrauchten müssten wir wohl auch Kompromisse eingehen.


    Gruß


    Jürgen