Schönen guten Morgen meine geliebten Jammernachbarn.
1. - Das weltweit anerkannte Recht in ewige Jammerei zu verfallen haben die Ösis (hier speziell die Wiener) und nicht deren gleichsprachigen Nachbarn. Also bitte runter vom Gas.
2. - Das Immissionsschutzgesetz Luft (IGL) - gibt es bereits ca. 5-7 Jahren auf mehreren Straßenabschnitten wobei zwischen dauernder und individueller Gültigkeit unterschieden werden kann. Bei den meisten Abschnitten erfolgt eine Messung der Schadstoffbelastung. Bei Überschreitung eines bestimmten MaxWertes, wird 100km/h aktiv.
Der IG-L 100er ist immer am Verkehrszeichen "erlaubte Höchstgeschwindigkeit 100" mit der Zusatztafel "IG-L" erkennbar. Bei elektronischen Anlagen leuchtet der Schriftzug "IG-L" unterhalb des dargestellten Verkehrszeichens auf.
3. - Die Strafbestimmungen des IG-L können nicht mit den Verkehrsdelikten verglichen werden, weil es sich um kein verkehrsrechtliches Gesetz handelt.
Also - VZ 100 ohne Zusatztafel = Überschreitung Leistbar - VZ mit Zusatztafel IG-L = verdammt teuer.
4. - Auch in der österr. Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Strafen in der Höhe von 36,-€ bis 2180,-€ bei Geschwindigkeitsüberschreitungen vorgesehen. Bei Uneinbringlichkeit erfolgt eine Ersatzfreiheitsstrafe von 24 Stunden bis 6 Wochen.
5. - Werden bei medialen Meldungen immer die Höchststrafen genannt.
6. - Eine IG-L Geschwindigkeitsüberschreitung <30km/h kann mit Organstrafverfügung in der Höhe von 50,-€ verhängt werden.
Also immer mit der Ruhe. Und lernt endlich mal den Unterschied zwischen "in der Höhe von .." und "... bis zu".