Beiträge von gasmann

    Wichtig bei Fahrzeugen über 3m Höhe für die französische Maut:
    Bis 3m Höhe bist Du in einer deutlich niedrigeren Klasse. Da ich bei mir auch eine Zusatzluftfeder hinten und eine Fahwerkserhöhung vorne habe, gehe ich mit der Luftfeder vor der Mautstelle auf 0,5 bar. Hat geholfen.

    Hallo, ich bin der Meinung nur um die schrägen beim Stehen auszugleichen sind Zusatzluftfedern zu teuer.


    Allein zum Niveausgleich ist die ZLF sicher zu teuer.
    Da die serienmäßige Blattfeder hinten in der Regel heillos überfordert ist,(die Federung erfolgt dann lediglich noch über den Anschlagpuffer) hast Du neben dem Niveausgleich ein deutlich besseres Fahrverhalten. Das war für uns mit ausschlaggebend.

    Also irgendwann kapitulieren? Ernst das is doch nicht Dein Ernst? Immer teurer- immer schlechter? :eek:


    Doch ist mein Ernst.
    Wir haben jetzt das 10. WOHNMOBIL.
    Von preiswert bis teuer. An jedem Fahrzeug müsste irgendetwas nachgebessert werden. Mal mehr mal weniger. Letztlich hatte ich das Glück, überwiegend kompetente Händler zu haben, wobei ich Kleinigkeiten wie Austausch einer Tauchpumpen oder ähnliches immer selbst vorgenommen habe.
    Netter Gruß
    Ernst

    Ich denke, man muss sich grundsätzlich davon verabschieden, bei einem Womo die gleichen Qualitätsansprüche wie bei einem PKW zu stellen; unabhängig vom Hersteller und Preis. Das ist leider so. Derjenige, der den Qualitätsansprüche analog PKW hat, wird wahrscheinlich mit seinem Kawa nicht glücklich werden, sich immer wieder über den Hersteller/Händler ärgern. Ich neige eher zu Ottis Beitrag zum Thema "Befähigung" : Das, was man an Fehlern selbst beheben kann, auch selbst beheben; alles andere mit einer bestimmten Gleichmut/Geduld vom Händler abarbeiten lassen.

    Hier wird wieder ein Fass aufgemacht für ein Problem, was vielleicht doch nicht so schwerwiegend ist.
    Ich habe auch einen La Strada und ja, man muss die Kopfstütze ein wenig nach oben ziehen, damit der Gurt leichtgängig ist.
    Und das war's dann.
    Nichts für ungut.

    Unter Produkthaftung versteht man die Haftung des Herstellers für Personen- und Sachschäden, die aus der Benutzung eines fehlerhaften Produkts resultieren. Die Ansprüche entstehen unabhängig davon, ob zwischen Hersteller und Endkunde ein Vertrag geschlossen wurde. Geregelt sind sie im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).Wie lange ist die Produkthaftung?



    Die Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren grundsätzlich drei Jahre nach der möglichen Kenntnis des Geschädigten von dem Schaden, dem Fehler des Produkts und der Person des Ersatzpflichtigen. Der Anspruch erlischt endgültig 10 Jahre nach Inverkehrbringen des schadenauslösenden fehlerhaften Produkts.

    Wenn man sich in diesem Forum die einzelnen Themen mit entsprechenden Beiträgen anschaut, ist festzustellen, dass leider sehr häufig nach den ersten Beiträgen von Beitrag zu Beitrag immer weiter von der eigentlichen Fragestellung, die auch oft durchaus konkret ist, abgewichen wird.(Erinnert mich manchmal an meine Kindheit und "Stille Post".)
    Irgendwann weiss der Leser nicht mehr, um was es überhaupt geht.
    Manchmal habe ich auch den Eindruck, dass es einigen Usern lediglich darum geht, Beiträge als "Fleisskärtchen" zu sammeln.
    Wenn es, wie im vorliegenden Fall um ein bestimmtes Radiogerät/Mediacenter geht, muss man sich schon die Frage stellen, ob ein Beitrag, dem ein völlig anderes Gerät zu Grunde liegt, an dieser Stelle hilfreich ist.

    Ich habe mir den genannten You Tube Beitrag angeschaut.
    Mag sein, dass man die ganze Problematik auch kürzer hätte darstellen können; die Welt hat der Verfasser nach meiner Wahrnehmung weniger erklärt.
    Ich denke, es gibt in diesem Forum schon genug User, die einem immer wieder die Welt erklären wollen.