Wohnmobil bezahlen ?!?!

Liebe Kastenwagen-Community,

bitte beachtet folgenden, wichtigen Hinweis:.



(Dieser Hinweis wird in ein paar Tagen wieder ausgeblendet)
  • Moin,….

    Wir sind noch entspannt: im Vertrag steht Restzahlung bei Abholung (3000€ waren angezahlt). Mal schauen wann er nun beim Händler steht und wir ihn abholen (und bezahlen) können. Grüße und danke für die vielen Meinungen. Jaja, die Zeiten sind angespannter geworden. Dietmar

    So ist es korrekt und nur so würde ich es machen. Zahlung dann vor Ort per Sofortüberweisung oder Bankbestätigtem Scheck. Grüsslis Peter 😎

  • Gegen eine Bankbürgschaft kann man auch vorher zahlen - und damit vielleicht dem Händler in einer finanziellen Klemme helfen. Könnte sich positiv auf zukünftige Mängelbeseitigung auswirken, nach dem Motto eine Hand wäscht die andere.

    Grüße aus Oberfranken (Forchheim)
    Jürgen
    Malibu 600 DB2; BJ 2015; Fiat; 3,5 t Maxi; 3 l; Solar 100 W; Alu Tankgasflaschen; Sat-Anlage; LiFePO4 rundum (2x185Ah +45Ah)

  • Vorsicht keine Zahlungen leisten ohne Sicherheit. Der Lieferant ist vermutlich Klamm und der Hersteller geht kein Risiko ein.

    Also entweder Bankbürgschaft!! Achtung Enddatum beachten! Oder Vertrag einhalten.

    Bei einer Insolvenz ist das Geld schneller weg wie du glaubst.

    Und das wäre Schade.

  • Kleine Manufakturen fertigen Dir Dein Wunschmobil. Dass sie dafür Vorauszahlungen verlangen, ist legitim. Wenn sie keine Bankbürgschaft anbieten können, Finger weg ! Die Bank kennt die Firma besser als Du !

  • Bei mir ist es mehrfach so gelaufen. Ich habe bestellt, sobald das Fahrzeug beim Händler eingetroffen ist, hat mir der Händler die Papiere für die Zulassung zugeschickt und um Überweisung der Rechnung gebeten. Zur Abholung musste das Geld auf dem Konto des Händlers vorliegen.

    Das oder bar bzw. per Sofortüberweisung bei Übergabe - um Gottes Willen nix anderes!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


    Ich habe bei einem Kreditinstitut gearbeitet. JEDER seriöse Händler hat mit seiner Hausbank Vereinbarungen für seine absolut üblichen Voezrfinanzierungen! Da stimmt m.E. was nicht, wenn hier solche Forderungen gestellt werden. Und wenn so etwas in den Verträgen steht, erst recht nicht. VORSICHT! Schon eine Anzahlung ist für mich suspekt, es sei denn, es ist ein Manufakturwomo.

    Der Weg:
    Auftrag/Vertragsabschluß mit dem Kunden
    Bestellung des Händlers beim Hersteller
    Hersteller sendet Brief und Rechnung an Händler
    Händler gibt Brief an Bank und bezahlt Rechnung des Herstellers

    Hersteller liefert Fahrzeug
    Händler übergibt Brief an Kunden mit Rechnung

    Händler übergibt Fahrzeug nach eingegangenem/erhaltenen Kaufpreis


    So und nicht anders - Bankbürgschaft geht aber! Wie heißt es: Man hat schon Pferde kotzen sehen ... vor der Apotheke!


    Reinhard / Chester

  • Wie gibt der Händler den Brief an den Kunden, wenn er den Brief zuvor der Bank gegeben hat ??

  • Solange kein Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) übergeben wird, keine Zahlung. Faustregel: Keine Zahlung ohne Gegenwert. (Zug um Zug).


    Wenn der WoMo Händler so klamm ist, dass er den Hersteller nicht vorfinanzieren kann, dann soll er eben eine Bürgschaft (Selbstschuldnerisch und auf erstes Anfordern) für deine An- bzw. Vorkassezahlung beibringen.

  • Bei mir war die Reihenfolge etwas anders: Bin zum Kauf des gebrauchten Mobils mit der Bahn gen Sueden gefahren.

    Verkäufer hat uns abgeholt, alles war gut, wir uns einig, Ueberfuehrungskennzeichen, per Kasten nach Hause, Geld ueberwiesen, Brief per Post erhalten.

    Ist jetzt mit online-banking noch einfacher.

  • Solange kein Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) übergeben wird, keine Zahlung. Faustregel: Keine Zahlung ohne Gegenwert. (Zug um Zug).


    Wenn der WoMo Händler so klamm ist, dass er den Hersteller nicht vorfinanzieren kann, dann soll er eben eine Bürgschaft (Selbstschuldnerisch und auf erstes Anfordern) für deine An- bzw. Vorkassezahlung beibringen.

  • Er holt ihn in der Bank ab. Der Bank geht es nicht um die Absicherung des Einzelfahrzeugs an sich. Der Händler liefert ja auch nicht täglich 50 Fahrzeuge aus - so bleibt der Händler in der vereinbarten Kreditlinie.


    Reinhard / Chester
    alter Nickname "Chester"

    Wofür ist dann der Brief überhaupt bei der Bank? So ein "bisschen" als Sicherheit? Sorry, aber was Du da schreibst ist macht für mich keinen Sinn.


    Ein vernünftiger Händler braucht für ein Einzelfahrzeug keine Bank. Ebensowenig wie der Käufer. So habe ich das erlebt. Im Gegenteil, ich habe erst den Brief bekommen, dann zugelassen, und vor Abholung des Autos dann überwiesen. Es gehören immer 2 solvente Parteien dazu, dann wirds unkompliziert

  • Bevor hier alles eskaliert: Es ist nicht unüblich das Händler Vorlasse verlangen, es gibt auch unter Kunden schwarze Schafe.

    Es ist nicht unüblich das der Hersteller die Kohle vom Händler haben möchte bevor er liefert, es gibt auch unter den Händlern schwarze Schafe. Mit Solvenz hat das nichts zu tun. Es ist nicht unüblich das eine Bank das Fahrzeug zwischenfinanziert für den Händler. Es ist nicht unüblich das der Hersteller die ZLB an eine Bank sendet, den Wagen liefert da die Bank die Zahlung garantiert und der Händler dann den Brief bei der Bank auslöst sobald er ihn anfordert, z.B. zur Zulassung.

    Wichtig ist was in der Auftragsbestätigung unter "Zahlung" vereinbart wurde, nur das zählt. Was in der Bestellung steht ist da nicht relevant.

  • Bevor hier alles eskaliert: Es ist nicht unüblich das Händler Vorlasse verlangen, es gibt auch unter Kunden schwarze Schafe.

    Es ist nicht unüblich das der Hersteller die Kohle vom Händler haben möchte bevor er liefert, es gibt auch unter den Händlern schwarze Schafe. Mit Solvenz hat das nichts zu tun. Es ist nicht unüblich das eine Bank das Fahrzeug zwischenfinanziert für den Händler. Es ist nicht unüblich das der Hersteller die ZLB an eine Bank sendet, den Wagen liefert da die Bank die Zahlung garantiert und der Händler dann den Brief bei der Bank auslöst sobald er ihn anfordert, z.B. zur Zulassung.

    Wichtig ist was in der Auftragsbestätigung unter "Zahlung" vereinbart wurde, nur das zählt. Was in der Bestellung steht ist da nicht relevant.

    Ist sicherlich alles richtig.


    Aber:

    B2B: Interessiert mich als Endkunde nicht die Bohne.

    Wie der Händler sich/die Fahrzeuge finanziert: Interessiert mich als Endkunde nicht die Bohne.


    Bei diesen Beträgen gilt: Volle Vorkasse nur gegen Besicherung. Fertig ist das. Ist übrigens im B2B-Kontext bei hohen Neukontrakten ebenso "üblich" ...


    Bei uns war es letztes Jahr so: Anzahlung für die zusätzlich vereinbarten Anbauten als das Fahrzeug vor Ort war. Nach dem Geschraube gab es den Brief/Coc per Post. Überweisung dann direkt vor Abholung (<- das ist aus meiner Sicht Vertrauensvorschuss genug :-))


    Aber es soll ja auch Häuslebauer geben, die die Bude noch vor Baubeginn komplett bezahlen ...


    VG Thomas

  • Bevor hier alles eskaliert: Es ist nicht unüblich das Händler Vorlasse verlangen, es gibt auch unter Kunden schwarze Schafe.

    Es ist nicht unüblich das der Hersteller die Kohle vom Händler haben möchte bevor er liefert, es gibt auch unter den Händlern schwarze Schafe. Mit Solvenz hat das nichts zu tun. Es ist nicht unüblich das eine Bank das Fahrzeug zwischenfinanziert für den Händler. Es ist nicht unüblich das der Hersteller die ZLB an eine Bank sendet, den Wagen liefert da die Bank die Zahlung garantiert und der Händler dann den Brief bei der Bank auslöst sobald er ihn anfordert, z.B. zur Zulassung.

    Wichtig ist was in der Auftragsbestätigung unter "Zahlung" vereinbart wurde, nur das zählt. Was in der Bestellung steht ist da nicht relevant.

    …jetzt muss ich mal klugscheißern….

    Bei einem Kaufvertrag handelt es sich um eine zweiseitige Willenserklärung, Angebot und Annahme. Beides muss übereinstimmen. Also Bestellung und Bestätigung.

    Es gilt also, was beide einvernehmlich festgelegt haben.

    Fordert also z.B. der Händler eine Anzahlung und der Kunde möchte das nicht, kommt kein Vertrag zustande.

    Ich, mit der noch warmen Erfahrung beinahe die Zahlung in die Insolvenz verloren zu haben, kann nur jedem davon abraten. Letztlich ist es eine persönliche Risikoabschätzung und die muss jeder für sich selbst machen…

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