Ja, bis dahin.
...und wenn es irgendwann mal rauskommt (z.B. ein Geständnis eines Beteiligten, in Aufarbeitung anderer Fälle) darf der Käufer das Auto abgeben, ersatzlos.
Das Geld ist weg!
Geld ist nie weg. Es ist nur woanders.
Und da kann der geprellte Käufer es sich im Zuge eines Schadenersatzes wieder zurückholen.