Versuchter Diebstahl unseres Pösslchens

  • Ja, bis dahin.

    ...und wenn es irgendwann mal rauskommt (z.B. ein Geständnis eines Beteiligten, in Aufarbeitung anderer Fälle) darf der Käufer das Auto abgeben, ersatzlos.

    Das Geld ist weg!

    Geld ist nie weg. Es ist nur woanders.

    Und da kann der geprellte Käufer es sich im Zuge eines Schadenersatzes wieder zurückholen.

    8o

  • Geld ist nie weg. Es ist nur woanders.

    Und da kann der geprellte Käufer es sich im Zuge eines Schadenersatzes wieder zurückholen.

    8o

    Nix da, das Geld ist weg.

    Wenn Du es besser weißt, geh es suchen; Du wirst es nicht finden und Schadensersatz gibt es auch nicht,

    weil dieses Geld auch weg ist.

    Banditen haben kein Konto, die leben aus der Tasche.

  • Geld ist nie weg. Es ist nur woanders.


    soweit korrekt :thumbup:


    Es ist nur woanders.

    Und da kann der geprellte Käufer es sich im Zuge eines Schadenersatzes wieder zurückholen.

    8o

    Viel Vergnügen. ;)


    Der Verkäufer ist zuerst mal drei Jahre "aufgeräumt", und danach hat er Pfändungsschutz... aber evtl erklärt er sich in seiner Grosszügigkeit bereit es mit € 20,-/Monat abzustottern :saint: , ab dem fünften Jahr nach der Verurteilung,

    was dir aktuell nicht viel bringen würde, denn du benötigst ja das Geld sofort bei der Abgabe des Helerguts, da du ja legalen Ersatz kaufen musst.

    Ei ei ei... 8)


    Wir sind nicht OT, oder? :S

  • und jedes mal wenn ich das Gefährt verlasse und/oder wieder retour komme, werkle ich zuerst 15min, bevor alles ordentlich ist :D

    Für alle Maßnahmen brauche ich nur eine gute Minute

    Knöpfchen Kraftstoffpumpe gedrückt
    Pedalsperre angelegt (evtl. Sitz gedreht)
    Türen von innen

    Schloß an Schiebetür


    Der Rest ist ja dauerhaft installiert

    Prickstop
    OBD-Sperre auf Attrappe
    OBD verlegt

    ... ...

    Aber wie immer - jeder, wie er mag ;)

    Viele Grüße ... Matthias 8)


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  • Der Fahrzeugbrief heißt heute "Zulassungsbescheinigung Teil II", und der Fahrzeugschein heißt heute "Zulassungsbescheinigung Tel I". Beide gelten nicht als Eigentumsnachweis, denn sie bescheinigen nur, dass das Fahrzeug auf eine Person zugelassen ist. Die Zulassungsbehörde überprüft nicht die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse.


    Aber hatten wir das Thema nicht schonmal in aller Breite ?

  • Wenn die Versicherung bezahlt hat, bist du aber nicht mehr der Eigentümer oder?

    Wenn die Versicherung für den Schaden (Diebstahl) aufgekommen ist, wird sie (eventell) auf den Täter zugehen. Sie ist die einzig berechtigte Instanz.


    Würde mir mein Eigentum zurückholen,egal wer es wem verkauft hat,..

    Ob man das Fzg, beim eventuellen Auffinden (womöglich nach einem Jahr), wirklich wieder haben möchte, ist ein anderes Ding.

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