Allgemein Reifenfrage

  • Hallo zusammen,


    das Camperleben ist nicht gerade unkompliziert. Für einen Einsteiger erst recht.


    Die einzigen Reifen die bei mir eingetragen sind haben die Größe 225/75 R16 CP 116Q.


    Nun möchte ich gerne All Terrain Allwetterreifen aufziehen.

    Im Moment denke ich an die Radar Renegade AT5. Die habe aber nur nur einen Lastindex von max. 115.

    Selbst der BF Goodrich, den man oft auf Kastenwägen sieht, hat nur einen Lastindex von 115.

    Ich finde auch gar keine Reifen mit 116. Nur den Reifen, der bei mir aufgezogen ist.


    Ich darf diese Reifen doch nicht fahren, oder? Ausser, ich lasse die eintragen.


    Schon mal Danke im Voraus für die Hilfe.


    Viele Grüße

    Roland

  • Hallo Roland


    Der Lastindex bezieht sich immer auf das einzelne Rad und ist bei LI 115 gleich 1215 Kilogramm.

    Für beide Räder auf der Achse also 2430 Kilogramm.

    Wichtig dabei ist natürlich die passende Reifendimension.

    Wenn die Felgengröße geändert wird, ist diese natürlich an die Reifendimension anzupassen.

    Weitere Rad - Reifen - Kombinationen stehen nicht mehr in der Zulassungsbescheinigung, aber eventuell in der COC.

    Wird zum Beispiel die Felgengröße geändert, muss eine Abnahme dafür (TÜV) vorhanden sein.

    Diese Bescheinigung ist dann immer mitzuführen, bedeutet aber nicht den zwanghaften Eintrag in die Zulassungsbescheinigung.

    Das gesamte Paket von Rad und Felgengröße, nebst Lastindex muss passen.

    Aber dein Reifenwunsch passt ja zum Paket und den Renegade gibt es ja in deiner Vorstellung.


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  • Das ist ein immer wiederkehrendes Thema., selbst Fachleute geben einem nicht immer die richtige Auskunft. Ich habe dazu folgendes pdf vom ADAC gefunden, in dem das Thema mit Angabe der gesetzlichen Grundlage beschrieben wird. Unter Punkt 3 auf Seite 14 werden die erlaubten Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen beschrieben. Danach ist LI 115. auch bei eingetragenem LI von 116 machbar, solange die max. Achslast 2400 kg sind.


    Wir fahren den BF GoodrichAT KO2 in Originalgröße auf unserem Ducato und sind damit schon durch den TÜV gekommen.

  • Im Moment denke ich an die Radar Renegade AT5. Die habe aber nur nur einen Lastindex von max. 115.

    Selbst der BF Goodrich, den man oft auf Kastenwägen sieht, hat nur einen Lastindex von 115.

    Ohne hier eine Grundsatzdiskussion Billigstreifen (Radar: Nasshaftung C bis E, also kurz vor Schmierseife) eröffnen zu wollen wähle ich im Sinne der Sicherheit immer Premiumreifen mit Lastindex eine Stufe höher als verbrieft, also in meinem Fall Michelin LI 118 statt LI 116. Wenn es denn schon Billigstreifen sein müssen wie der Radar, dann unbedingt den nächst höheren Lastindex wählen. Die Achslast zu halbieren ist nicht die ganze Wahrheit, da speziell bei Wohnmobilen die Radlasten deutlich unsymmetrisch sein können. (Schiebetür, Wassertank, Batterien, Gaskasten uvm.)

  • Hat das Fahrzeug ein Light oder Heavy Chassis? Soweit ich weiss ist der 540er Vantourer nur mit dem Lightchassis lieferbar.

    D.h. maximale Achslast 2000kg und nicht 2400kg. Also ist der LI 115 absolut ausreichend.

    Hymercar Free 540,160 PS, SCA Aufstelldach, AT9, 6DE, 200AH Bulltron, 16er Borbet CWD mit Yokohama GeolandarAT, Bilstein B6, Lesjöfors /Kuhn Federn....

    Edited 2 times, last by Frangokastello ().

  • Der eingetragene Lastindex darf nicht unterschritten werden. Die Eintragung muss wenn technisch möglich entsprechend in den Papieren geändert werden.


    Geschwindigkeitsindex der Reifen - Bußgeldkatalog 2024

    LG Andreas


    2024er Phoenix 7900 QRSL auf Iveco Daily 65C21


    Wer heutzutage die Wahrheit ausspricht hat wenig Freunde ...... dafür aber die richtigen. ;)

  • Der eingetragene Lastindex darf nicht unterschritten werden. Die Eintragung muss wenn technisch möglich entsprechend in den Papieren geändert werden.


    Geschwindigkeitsindex der Reifen - Bußgeldkatalog 2024

    Ich habe mir die Lastindizees von der Dekra passend eintragen lassen. So ist es bei meiner zul. Achslast immer noch ausreichend und ich muss mir deutlich weniger Gedanken um die Reifen machen…


    Gruß

    Martin


  • Ich habe auch ablasten lassen. Jetzt komme ich mit meinem Maxi mit LI 112 hin. Die 2260 kg an der Hinterachse würde ich selbst als 4t Kasten nicht erreichen, bin aber nur als 3,5 t Kasten unterwegs. Passt also selbst mit Reserven.

    Grüße aus Oberfranken (Forchheim)
    Jürgen
    Malibu 600 DB2; BJ 2015; Fiat; 3,5 t Maxi; 3 l; Solar 100 W; Alu Tankgasflaschen; Sat-Anlage; LiFePO4 rundum (2x185Ah +40Ah)

  • Das widerspricht den Ausführungen vom ADAC , wie oben von mir verlinkt!


    Der Hersteller eines Fahrzeuges wird sich schon was dabei gedacht haben mit welchem Lastindex er ein Fahrzeug typisiert hat. Insbesondere beim Wohnmobil kommen z.B. durch einseitig Beladung, Überhänge mit erhöhten dynamischen Radlasten etc.pp. zum Tragen. Es ist daher nicht unbedingt verwunderlich warum z.T. der Lastindex wesentlich höher über der Hälfte der Achslast liegt.


    Aber kannst Du ja gerne ausprobieren wie es gemeint ist.


    Geschwindigkeitsindex der Reifen - Bußgeldkatalog 2024 / 2025


    Quote

    Fahren Sie mit Reifen, deren Geschwindigkeitsindex bzw. Lastindex nicht den Erforderungen entspricht, weicht der jeweilige Index von den Eintragungen in den Fahrzeugpapieren ab. Dann fahren Sie ohne Betriebserlaubnis und können eine entsprechende Strafe erhalten.

    Wenn Sie beim Fahren mit den falschen Reifen erwischt werden, kann das nicht nur ein Bußgeld und Punkte, sondern auch eine Stilllegung des Fahrzeugs bedeuten.

    Sollten Sie zudem einen Unfall verursachen oder einen anderen Verkehrsteilnehmer fahrlässig gefährden, können Sie in den meisten Fällen keinen Versicherungsschutz mehr erwarten. Dann müssen Sie die Kosten des Unfalls möglicherweise am Ende selbst tragen.

    LG Andreas


    2024er Phoenix 7900 QRSL auf Iveco Daily 65C21


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  • Aber kannst Du ja gerne ausprobieren wie es gemeint ist.


    Geschwindigkeitsindex der Reifen - Bußgeldkatalog 2024 / 2025

    Es ist genauso gemeint, wie es auch in dem von Dir verlinkten Beitrag geschrieben steht:


    Quote

    Der Tragfähigkeitsindex ergibt sich aus der maximalen Achslast, die durch zwei geteilt wird

    Grüße aus Mittelfranken, Micha

    Knaus Boxstar Lifetime 600 2021, Ducato 2.3 Multijet II 140

  • Hallo zusammen,


    auch wenn ich mir sicher war, dass die Ausführungen des ADAC korrekt sind, habe ich den TÜV Nord um eine rechtssichere Auskunft zu dem Thema gebeten. Dazu habe ich den Sachverhalt in meiner Anfrage dargelegt. Hier die Antwort:


    Sehr geehrter Herr ........
    vielen Dank für Ihre Anfrage.


    Zum Thema:

    Dürfen wir den BF Goodrich KO2 LT225/75R16 115/112S LRE RWL fahren, auch wenn dieser nicht eingetragen ist?

    Ja, Sie dürfen diesen Reifen ohne eine Begutachtung fahren. Die Tragfähigkeit der Reifen muss für die zulässige Achslast ausreichend sein. Sollte für die Tragfähigkeit in den Fahrzeugpapieren ein höherer Wert eingetragen sein (z.B. 116 bei Ihnen) kann bis zur zulässigen Achslast (Index 115) davon abgewichen werden.


    Für mich ist diese Aussage eindeutig und lässt keine Zweifel offen.

  • Für mich nicht denn der Tüv setzt sich über die Herstellerangaben weg und stellt grundsätzlich die Eintragung des Herstellers und deren Notwendigkeit in Frage.

    Ist das Wohnmobil z.B. einseitig beladen ohne Überschreitung der zulässigen Achslast würde dem Umstand das ein Rad stärker belastet wird und ggf. die zulässige Radlast gemäss Lastindex überschreitet keinerlei Rechnung getragen.

    Der Hersteller hätte somit keinerlei Möglichkeit im Rahmen der Produkthaftung technische notwendige Gegebenheiten durch Eintragungen in den Zulassungspapieren sicherzustellen.

    LG Andreas


    2024er Phoenix 7900 QRSL auf Iveco Daily 65C21


    Wer heutzutage die Wahrheit ausspricht hat wenig Freunde ...... dafür aber die richtigen. ;)

  • Warum soll ich jetzt Rechtsgrundlagen für Aussagen von anderen nennen. Ich mach persönlich das an Reifen drauf was in meinen Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Wenn Du was anderes draufmachen willst und Dich der Aussage vom ADAC und Tüv Nord oder wem auch immer anschließen möchtest dann solltest Du dich da schon selbst drum kümmern ob es stimmt.

    Ich hab versucht zu erklären warum ich der Aussage von Tüv und ADAC keinen Glauben schenke denn das CoC eines Fahrzeug ist schließlich das Papier womit das Fahrzeug in der EU vom Hersteller typisiert wurde. Es wäre vollkommen sinnbefreit diese Eintragung zu machen da man sich ja eh nicht dran halten muss. Außerdem hab ich versucht zu erklären warum man z.B. bei einem Reisemobil mit einseitiger Beladung zur Ermittlung des notwendigen Lastindex/Radlast nicht einfach die Achslast durch zwei teilen kann.

    Wenn Du den "privaten" Bussgeldrechner in Frage stellst dann schau halt in den offiziellen.

    Ich will und muss hier keinen überzeugen. Probier es halt aus.

    LG Andreas


    2024er Phoenix 7900 QRSL auf Iveco Daily 65C21


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