Zwangsbelüftung

  • Hallo Zusammen,


    ich habe einen Sprinter ausgebaut und nun ein kleines Problem mit dem TÜV. Der Prüfer möchte eine Angabe zum Lüftungsquerschnitt des eingebauten Mini-Hekis mit Zwangsbelüftung. Auf der Dometic-Webseite konnte ich nichts finden und auf Anfragen reagiert Dometic nicht :( . Hat da jemend mal was gefunden oder kann mir eine Tip geben, wo ich eine entsprechende Angabe für den TÜVm finden kann. Gruß Martin

  • Schau mal bei Dometic...

    Dometic Mini Heki FL
    Dometic Mini Heki FL - Dachfenster, 400 x 400 mm, mit Zwangsbelüftung, Dachstärken von 25–42 mm
    www.dometic.com

    Nur so als Beispiel, da gibts einen Punkt "Lüftungsöffnung" 70cm^2 Damit können sie ja nicht das offene Fenster meinen...vielleicht ist es das was du suchst.

    Kay

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  • Schau mal bei Dometic...

    https://www.dometic.com/de-de/…04010-340008?v=9620008619

    Nur so als Beispiel, da gibts einen Punkt "Lüftungsöffnung" 70cm^2 Damit können sie ja nicht das offene Fenster meinen...vielleicht ist es das was du suchst.

    Kay

    Genau das meint der TÜV. Das kannst du auch grob überschlagen: der Lüftungsspalt ohne Dichtung, sagen wir mal wäre 0,4 bis 0,5 cm x Länge der umlaufenden Dichtung. Da kommt man in Richtung 70 cm^2


    Gruß

    Martin

  • Ich gehe davon aus, dass mein Kasten eine Zwangsbelüftung über die normale Belüftung im Armaturenbrett hat. Jedenfalls hatte ich in 18 Jahren noch niemals Atemnot im Auto, selbst wenn alle Fenster geschlossen waren und ich selig im Auto geschlafen habe :)

  • Es geht ja um eine Zwangsbelüftung, d.h. die Belüftung muss sicher gestellt sein, sowohl die Zuluft im unteren Bereich, wie auch die Abluft im oberen Bereich. Die Vorschriften wurden da wohl noch einmal verschärft, bzw. wurden auch die erforderlichen Querschnittsflächen erhöht.


    Die Belüftung über die Kanäle in der Instrumententafel helfen da nicht, zumal man sie ja auch verschließen kann (Umluftstellung).


    Viele Grüße

    Martin

  • Die helfen auch so nicht, wo Luft rein soll, muss auch welche raus. Und die Entlüftung während der Fahrt erfolgt in den hinteren Säulen. Da sind aber Klappen, die öffnen erst bei Überdruck und den musst du mittels Gebläse erst mal erzeugen.

  • Tag zusammen,


    gibt es dazu eine Quelle?

    Oder war das nur die schlechte Laune des Prüfers?


    Ich lese immer mal wieder über seltsame Dinge, die Prüfer wollen, wie Besteckschublade ... Die Zulassungsbestimmungen müssen ja irgendwo öffentlich sein! Dito, wie typische Dinge am Fahrwerk zB. Dort gibt es ja so Absurditäten, wie:

    - Federn erfordern ein Gutachten

    - Stoßdämpfer sind KOMPLETT frei

    - Anhängerkuppllungen sind über eine lächerliche ABE zulässig, dann dard ich ggf. 3500kg hinten dran hängen. Wahnsinn.

    - Polieren schon Scheinwerfern führt zu Erlöschen der Zulassung des Fahrzeugs.

  • Unterhalb der Rückleuchte, hinter der Stoßstange. Aber das sind nur die, die nach außen lüften.

  • ja, der TÜV Süd gibt immer mal wieder "Empfehlungen" raus, die in deren Verständnis dann zu "Pflicht" werden. Alles irr.

    Ein bisschen irre ist es schon. Ich weiß nur, dass es vom TÜV dazu ein Merkblatt mit Empfehlungen gibt, daran orientieren sich die Prüfer, die die Einzelabnahme machen. Solch ein Mensch sagte mir neulich, dass die „Vorgaben“ zur Zwangsbelüftung verschärft wurden. Es ging dabei um einen Selbstausbau (nicht von mir), bei dem die separate Belüftung und Entlüftung fehlte.


    Gruß

    Martin

  • ja, der TÜV Süd gibt immer mal wieder "Empfehlungen" raus, die in deren Verständnis dann zu "Pflicht" werden. Alles irr.

    Tja bin mal gespannt. Meiner ist ist fertig, Brauche noch einen Verschluss für den Gasschacht.

    Werde die Tage mal zum Freundlichen fahren.


    2014 hatte ich am WE den Umbau zum WoMo gemacht, ca. 1,5 Tage: Bett, Schrank, Tisch, Kochgelegenheit. Als ich beim TÜV Süd in der Nähe von Köln war, meinte der Prüfer zum Stift "na was war hier falsch?". Stift keine Ahnung, ich: Na der hätte eine Trennwand haben müssen, wenn er zuvor ein LKW war. Beide staunten nicht schlecht.

    Meine Erfahrung ist, dass ich meist besser im Bilde bin, als die Prüfer.


    Bin ich da richtig im Bilde, dass das nur beim TÜV geht oder kann das jede Prüfstelle, sprich Dekra etc.?

  • Die Änderung der Fahrzeugart vom LKW/Van (N1) zum Wohnmobil (M1 SA), bzw. die Einzelbetriebserlaubnis braucht eine Einzelabnahme nach §21 StVZO. Das macht halt der amtlich anerkannte Sachverständige bei TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS. Der normale Prüfingenieur, der die HU macht, darf das nicht.


    Martin

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