Ich hatte auch noch kein gelbes Heft, weil Neuwagen von Mai 2020 und als letzten Mai ein Gasprüfer über den C-Platz stromerte, habe ich ihn gleich shangheit für eine Prüfung. Und jetzt habe ich auch schon ein gelbes Heft und eine schicke Plakette.
Gasprüfung angeblich ab 2022 dauerhaft gestrichen
- ManfredK
- Closed
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Eine Gasprüfung kann man auch selbst relativ einfach durchführen. Ein Regler mit Manometer ist nützlich.
Alle Gasgeräte ausschalten, Absperrhähne offen lassen. Gasflasche zudrehen.
Nach 1 Stunde das Manometer checken.
Ist der Druck nicht gefallen dann ist die Anlage dicht.
Etwas anderes macht der Prüfer im Prinzip auch nicht. -
Ich lasse die Gasprüfung alle zwei Jahre machen. Das ist mir meine Sicherheit wert.
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Der gasaufkleber kann nützlich sein
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Der gasaufkleber kann nützlich sein
Man liest das immer wieder, von der Fachpresse bis in die sozialen Medien. Angeblich käme man auf machen Campingplatz gar nicht rein ohne Kontrolle des Gasaufklebers.Ich halte diese Aussagen für völligen Blödsinn, verbreit von der allzu mächtigen deutschen Gaslobby der Caravaning Branche.
In einigen Ländern Europas gibt es gar keine Gasprüfung und in anderen keinen Aufkleber.
Das wäre ein schönes Sommerlochthema, wenn der deutsche Platzwart den Griechen nicht auf seinen Platz lässt, weil er dessen Zulassungspapiere ja gar nicht lesen kann.
Ich behaupte mal, es gibt auch keine Praxisbeispiele, wo jemand so was aus 1. oder 2. Hand berichten könnte. -
Denke da mehr an die Versicherung bei einem Brand in deinem Fahrzeug benni
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Denke da mehr an die Versicherung bei einem Brand in deinem Fahrzeug benni
Hallo
Das Gelbe Heft ist immer im Wagen , Asche im Wagen suchen -
https://www.stern.de/amp/panor…-zerstoerte-30610188.html
Ist mir gerade eingefallen! Wir waren kurz danach in Spanien.
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1978 !
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Auf dem CP war ich 4 Wochen vor dem Unglück auf nem Roadtrip nach Spanien nach dem Abi. Manchmal hat man das Glück, nicht zur falschen Zeit am Ort zu sein.
Da war Spanien noch Franco regiert und infrastrukturell ziemlich unterentwickelt. Aber trotzdem schön… -
Wir waren auf dem Weg ins Baskenland und mussten in Frankreich einige Tage warten, weil die Basken die Autobahn mit Barrikaden blockiert hatten.
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Da war Spanien noch Franco regiert
No Sir, da war Franco schon tot, er starb Ende 1975. Und 1977 fanden in Spanien freie Wahlen statt, die ersten seit 1936. -
Na dann sah es zumindestens noch so aus…
und was die Gasprüfung angeht - jetzt hat sich schon über ein Jahr nichts getan. Den Tüv (Hessen) hat es nicht interessiert, und ich warte erst mal ab, was die Lobby wieder ausheckt.
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....und ich warte erst mal ab, was die Lobby wieder ausheckt.
Die gesetzlichen Änderungen zur StVZO (und damit auch zur Gasprüfung) befinden sich derzeitig in den Beratungen zwischen Bund und Ländern mit der Absicht ein Inkrafttreten zum 01.01.2024 zu verabschieden
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Beratungen zwischen Bund und Ländern
Wenn ihnen da mal nicht wieder zumindest bei den Neufahrzeugen die EU dazwischen funkt ... -
Das überlasse ich den Juristen... mehr Infos https://bmdv.bund.de/SharedDoc…df?__blob=publicationFile
Neben verschiedenen anderen Änderungen insbesondere der § 27 StVZO
Anmerkung: Das ganze ist ein Entwurf und muss erst noch entsprechend von den Gremien beraten und beschlossen werden
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Das überlasse ich den Juristen...
Siehe Scheuers Maut-Debakel ...Der Referentenentwurf schreibt:
§ 27Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen
(1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben die Flüssiggasanlagen ihrer Fahrzeuge mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h, die nicht zum Antrieb dieser Fahrzeuge dienen, auf ihre Kosten nach Maßgabe der Technischen Regel – Arbeitsblatt DVGW G 607 (A) prüfen zu lassen:
- vor ihrer erstmaligen Inbetriebnahme, (Hier müsste die EU mitziehen)
- vor einer Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen sowie
- danach wiederkehrend im Abstand von jeweils 24 Monaten zur vorausgegangenen Prüfung (Wiederholungsprüfung).
- vor ihrer erstmaligen Inbetriebnahme, (Hier müsste die EU mitziehen)
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Naja... Juristen haben vor Abschluss des Vertrages gewarnt.... aber das ist OT.
Vermutlich wird der Referentenentwurf ohne allzu große Änderungen in geltendes Recht umgesetzt werden und damit ist dann hinsichtlich einer Gasprüfung für in DE zugelassene Fahrzeuge alles gesagt. Zumindest bis Gerichte anders entscheiden
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Naja... Juristen haben vor Abschluss des Vertrages gewarnt.... aber das ist OT.
Vermutlich wird der Referentenentwurf ohne allzu große Änderungen in geltendes Recht umgesetzt werden und damit ist dann hinsichtlich einer Gasprüfung für in DE zugelassene Fahrzeuge alles gesagt. Zumindest bis Gerichte anders entscheiden
Schätze ich auch das es so kommt.
Es grenzt ja schon an ein Wunder dass man in Deutschland mehrere Jahre ohne eine klare Regelung leben kann. -
Wo ist jetzt da eine Änderung zum ganz alten Zustand?
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