Gasprüfung angeblich ab 2022 dauerhaft gestrichen

  • Ich hatte auch noch kein gelbes Heft, weil Neuwagen von Mai 2020 und als letzten Mai ein Gasprüfer über den C-Platz stromerte, habe ich ihn gleich shangheit für eine Prüfung. Und jetzt habe ich auch schon ein gelbes Heft und eine schicke Plakette.

  • Eine Gasprüfung kann man auch selbst relativ einfach durchführen. Ein Regler mit Manometer ist nützlich.
    Alle Gasgeräte ausschalten, Absperrhähne offen lassen. Gasflasche zudrehen.
    Nach 1 Stunde das Manometer checken.
    Ist der Druck nicht gefallen dann ist die Anlage dicht.
    Etwas anderes macht der Prüfer im Prinzip auch nicht.

  • Ich lasse die Gasprüfung alle zwei Jahre machen. Das ist mir meine Sicherheit wert.

    Viele Grüße aus der schönen Kurpfalz, die Kurpfalz ist nicht Baden und schon gar nicht Württemberg.


    Challenger Vany 06 Prestige 130PS. Bj. 2013, Webasto-Airtop 3500, AHK, HA 8" VB-Zusatzluftfeder, VA VB FDS- High Comfort Federbeine, TV-Sat, Solar 2x100WpHv + 1x100Wp , B2B-Lader Votronic 1225, SOG, Van_Bike 2 Fahrradträger, Gastankflasche mit Außenbefüllung, CS-Duo Control, Rf-Kamera, Markise Fiamma F65S 4m, 1200W SinusWR Fraron, 150Ah LiFePo Liontron, ATS-Softclose Zuziehhilfe für die Schiebetür, Thitronic WiPro finder

  • Der gasaufkleber kann nützlich sein


    Man liest das immer wieder, von der Fachpresse bis in die sozialen Medien. Angeblich käme man auf machen Campingplatz gar nicht rein ohne Kontrolle des Gasaufklebers.


    Ich halte diese Aussagen für völligen Blödsinn, verbreit von der allzu mächtigen deutschen Gaslobby der Caravaning Branche.
    In einigen Ländern Europas gibt es gar keine Gasprüfung und in anderen keinen Aufkleber.
    Das wäre ein schönes Sommerlochthema, wenn der deutsche Platzwart den Griechen nicht auf seinen Platz lässt, weil er dessen Zulassungspapiere ja gar nicht lesen kann.
    Ich behaupte mal, es gibt auch keine Praxisbeispiele, wo jemand so was aus 1. oder 2. Hand berichten könnte.

    Pössl Roadcamp R, 2015, Citroen 2,2 l / Euro 5 / 130 PS, heavy, 150 Ah Liontron, WCS Ladebooster, 100 Wp Solar, Maxxfan.

  • Auf dem CP war ich 4 Wochen vor dem Unglück auf nem Roadtrip nach Spanien nach dem Abi. Manchmal hat man das Glück, nicht zur falschen Zeit am Ort zu sein.
    Da war Spanien noch Franco regiert und infrastrukturell ziemlich unterentwickelt. Aber trotzdem schön…

    Gruß, willi-heinrich
    Clever Runner wurde zum Never Runner, nach 14 Monaten ohne Termin wurde der Vertrag gekündigt 👎
    und ein Westfalia Columbus 640E vom Hof gekauft, der ist eh schöner und hat schon 80 Tkm hinter sich. 🥂

  • Wir waren auf dem Weg ins Baskenland und mussten in Frankreich einige Tage warten, weil die Basken die Autobahn mit Barrikaden blockiert hatten.

    Gruß hade mit Adria Club Beuli - Es lebe der Massenindividualismus! :):);)
    „Was auch immer geschieht: Nie dürft Ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man Euch zieht, auch noch zu trinken!“ — Erich Kästner

  • Na dann sah es zumindestens noch so aus…


    und was die Gasprüfung angeht - jetzt hat sich schon über ein Jahr nichts getan. Den Tüv (Hessen) hat es nicht interessiert, und ich warte erst mal ab, was die Lobby wieder ausheckt.

    Gruß, willi-heinrich
    Clever Runner wurde zum Never Runner, nach 14 Monaten ohne Termin wurde der Vertrag gekündigt 👎
    und ein Westfalia Columbus 640E vom Hof gekauft, der ist eh schöner und hat schon 80 Tkm hinter sich. 🥂

  • Das überlasse ich den Juristen...


    Siehe Scheuers Maut-Debakel ...


    Der Referentenentwurf schreibt:
    § 27


    Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen


    (1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben die Flüssiggasanlagen ihrer Fahrzeuge mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h, die nicht zum Antrieb dieser Fahrzeuge dienen, auf ihre Kosten nach Maßgabe der Technischen Regel – Arbeitsblatt DVGW G 607 (A) prüfen zu lassen:


    1. vor ihrer erstmaligen Inbetriebnahme, (Hier müsste die EU mitziehen)



    2. vor einer Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen sowie



    3. danach wiederkehrend im Abstand von jeweils 24 Monaten zur vorausgegangenen Prüfung (Wiederholungsprüfung).
  • Naja... Juristen haben vor Abschluss des Vertrages gewarnt.... aber das ist OT.


    Vermutlich wird der Referentenentwurf ohne allzu große Änderungen in geltendes Recht umgesetzt werden und damit ist dann hinsichtlich einer Gasprüfung für in DE zugelassene Fahrzeuge alles gesagt. Zumindest bis Gerichte anders entscheiden :)

  • Naja... Juristen haben vor Abschluss des Vertrages gewarnt.... aber das ist OT.


    Vermutlich wird der Referentenentwurf ohne allzu große Änderungen in geltendes Recht umgesetzt werden und damit ist dann hinsichtlich einer Gasprüfung für in DE zugelassene Fahrzeuge alles gesagt. Zumindest bis Gerichte anders entscheiden :)


    Schätze ich auch das es so kommt.
    Es grenzt ja schon an ein Wunder dass man in Deutschland mehrere Jahre ohne eine klare Regelung leben kann.

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